Mitbestimmung von Eltern in der Kita

vier Hände stecken Puzzleteile zusammen

Eine gelingende Zusammenarbeit zwischen Ihnen als Eltern und Ihrer Kindertagesstätte liegt im Interesse aller Beteiligten. Die Mitarbeit von Eltern in der Kita hat viele Facetten und reicht von der Mithilfe bei Festen, Ausflügen und Gruppenfahrten bis hin zur gesetzlich festgelegten Elternbeteiligung.

Vom Elternabend zum Landeselternausschuss Kita

Die Erzieherinnen und Erzieher der Kitagruppe Ihres Kindes laden zu regelmäßigen Elternversammlungen (Elternabenden) ein. Dort werden Elternvertreter gewählt. Sie sind die Basis der Elternbeteiligung. In größeren Einrichtungen kommen die Gruppenelternvertreterinnen und -vertreter in einem Elternausschuss der Kita zusammen. Im Elternausschuss werden in der Regel gruppenübergreifende Themen besprochen.

Die Elternversammlungen, die Elternvertretung und die Elternausschüsse dienen der gegenseitigen Information zwischen Eltern, pädaggischen Fachkräften sowie der Kita-Leitung. Außerdem haben Eltern das Recht, an konzeptionellen Fragen, die den organisatorischen und pädagogischen Kita-Alltag betreffen, beteiligt zu werden.

Der Bezirkselternausschuss Kita (BEAK) ist die Interessenvertretung der Eltern eines Bezirks. Er dient unter anderem dazu, sich über Lösungsansätze anderer Kitas zu informieren. Auch wenn die Arbeit in Ihrer Kita gut läuft, finden Sie im BEAK im Dialog mit Eltern anderer Kitas Ihres Bezirks womöglich Ansätze, die Arbeit in Ihrer Kita zum Wohle der Kinder voranzubringen.

Im Landeselternausschuss Kita arbeiten entsendete Elternvertreterinnen und Elternvertreter der Bezirkselternausschüsse aller zwölf Berliner Stadtbezirke zusammen. Der Landeselternausschuss vertritt die Interessen von Kindern und Eltern gegenüber der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie. Dabei geht es in erster Linie um die Bereitstellung von Kitaplätzen und die Qualität der in den Kindertagesstätten geleisteten Betreuungs- und Bildungsarbeit. Die Senatsverwaltung ist verpflichtet den Landeselternausschuss über alle wesentlichen, die Kindertagesbetreuung betreffenden Angelegenheiten zu informieren.