Familienpolitik

Vater mit einem Kinderwagen und ein Baby in den Straßen der Stadt zu Fuß

Berlin steht für Vielfalt – das gilt auch für Familien. Alle Familien sind in Berlin willkommen – ob verheiratet oder alleinerziehend, als Patchwork- oder Regenbogenfamilie, im Wechsel erziehend oder mit mehreren Generationen unter einem Dach lebend. Familie bedeutet dauerhaft Verantwortung füreinander zu tragen.

Berlin für Familien

Familienfreundliche Stadt

Berlins Leitbild ist eine familienfreundliche Stadt, mit guten Rahmenbedingungen für die verschiedenen Familienformen und unterschiedlichen Lebenslagen. Kinder benötigen ein Umfeld, in dem sie gesund und sicher aufwachsen, an Bildung und sozialem Leben ausreichend teilhaben können. Die Stärkung und Unterstützung aller Familien stellt eine zentrale Aufgabe dar, insbesondere in den entscheidenden Bereichen: Geld, Zeit und Infrastruktur. Denn Familien bereichern die Stadt und fördern das gesellschaftliche Zusammenleben.

Familie und Beruf

Damit Eltern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, den herausfordernden Alltag, die Kindererziehung und die eigenen Bedürfnisse bewältigt bekommen, sind bereits viele Schritte unternommen worden. Gemeinsam mit dem Bund und den Berliner Bezirken ist ein unterstützendes familienpolitisches Netz entstanden, das passende Unterstützung, Information und Leistungen bietet.

Unterstützung für gute Chancen

Zahlreiche Maßnahmen, von der beitragsfreien Kindertagesbetreuung über vielfältige Angebote der Familienbildung, die Ganztagsbetreuung in der Schule, den Familienpass oder die kostenfreie Schülerbeförderung, tragen dazu bei, dass sich Familien in Berlin wohlfühlen und die Vorteile nutzen können, die ihnen die Großstadt bietet.

Zugleich sorgt ein gesamtstädtisches und strategisches Vorgehen gegen Kinder- und Familienarmut dafür, dass alle Kinder und Jugendlichen an sozialen Aktivitäten teilhaben können, gute Bildungschancen erhalten und gute Chancen für ein gesundes Aufwachsen vorfinden.

Im Folgenden finden Sie Informationen zu einzelnen familienpolitischen Schwerpunkten des Berliner Senats. Mehr zu Leistungen, familienrelevanten Fragen und Angeboten in Berlin bietet das Berliner Familienportal.

Das Familienfördergesetz stärkt Familien - stärkt Berlin

Mit dem Familienfördergesetz wird bundesweit einmalig durch eine gesetzliche Regelung die Bedeutung der Familienbildung und -förderung hervorgehoben und damit Familien in ihrer Vielfalt besser gestärkt, unterstützt und begleitet.

Mit dem Gesetz werden die Angebote der Familienförderung in Umfang, Qualität und Finanzierung langfristig gesichert. Ziel ist es, Eltern die beste Unterstützung rund um Fragen zum Familienleben zu bieten und bei erzieherischen Herausforderungen zur Seite zu stehen. Familien sollen einfach und unkompliziert Angebote in Anspruch nehmen können. Ob ein Besuch im Elterncafé, ein Kurs im Familienzentrum, die Teilnahme an einer Familienreise, Online-Informationen im Familienportal oder ganz direkt per Brief durch die Elternbriefe: vielfältige Angebote stehen Familien offen, um sich zu informieren, andere Familien kennenzulernen oder Rat zu suchen.

Damit der Start in das Familienleben gelingt, wenn ein Baby da ist und Eltern auch manchmal Unterstützung direkt zu Hause benötigen, gibt es zudem Angebote, die Familien im Alltag begleiten und beraten. Wesentlich für die Gestaltung der Angebote ist, was die Familien brauchen, für ihren Bedarf sollen die passenden und ausreichenden Angebote weiter oder neu entwickelt werden.

Familienservicebüros

Zum Familienfördergesetz gehört auch, dass in allen Bezirken Familienservicebüros eingerichtet werden, in denen sich Familien informieren und beraten lassen können. Die Fachkräfte in den Servicebüros klären, an welche Stellen sich Eltern mit ihrem Anliegen wenden können und geben Unterstützung bei der Antragstellung von Leistungen. Für Eltern, die sich in der deutschen Sprache wenig sicher fühlen, bieten Stadtteilmütter im Familienservicebüro Sprechstunden in anderen Sprache an.

Verbindlicher Rahmen für Angebote

Das Familienfördergesetz formuliert einen verbindlichen Rahmen, der festlegt, wie viele Angebote zur Verfügung stehen sollen, damit Familien gute und verlässliche Unterstützung und Begleitung in ihrer Nähe finden. Damit das gelingt, stimmen Land und Bezirke Umfang und Qualität der Angebote zukünftig strategischer ab.

Fachliche Grundlagen

Zur Umsetzung und inhaltlichen Ausgestaltung des Familienfördergesetzes liegen nun zentrale fachliche Grundlagen vor: Der „Fachstandard Umfang für die Familienförderung“, der ein vorläufiges Niveau der Familienförderungsangebote beschreibt. Zudem das „Rahmenkonzept für Qualität in der Familienförderung“, das wesentliche Säulen für die Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität in der Arbeit der Familienbildung und -förderung beschreibt. Außerdem das „Konzept für Familienförderpläne auf Landes- und Bezirksebene“, die zukünftig die Grundlage für die Planung der Angebote bilden. Die „Angebotsformen in der Familienförderung“, nach denen die Fachstandards und Pläne gegliedert werden, sind bereits im Familienfördergesetz verankert. Die fachlichen Grundlagen wurden gemeinsam mit den Verantwortlichen und mit Fachkräften auf Landes- und Bezirksebene entwickelt.

Der „Fachstandard Umfang“ in Form des vorläufigen Angebotsniveaus ist im Jugend-Rundschreiben Nr. 8/2021 festgelegt. Die bereits konkreter formulierten Anteile des Rahmenkonzepts für Qualität in der Familienförderung sind als „Fachstandard Qualität“ im Jugend-Rundschreiben Nr. 2/2022 veröffentlicht.

  • Fachstandard Umfang für die Familienförderung

    Projekt zur Erarbeitung der fachlichen Grundlagen für ein Familienfördergesetz

    PDF-Dokument (820.4 kB) - Stand: Dezember 2021

  • Rahmenkonzept für Qualität in der Familienförderung

    Projekt zur Erarbeitung der fachlichen Grundlagen für ein Familienfördergesetz

    PDF-Dokument (1.4 MB) - Stand: Dezember 2021

  • Konzept für Familienförderpläne auf Landes- und Bezirksebene

    Projekt zur Erarbeitung der fachlichen Grundlagen für ein Familienfördergesetz

    PDF-Dokument (1.1 MB) - Stand: Dezember 2021

  • Angebotsformen in der Familienförderung

    Projekt zur Erarbeitung der fachlichen Grundlagen für ein Familienfördergesetz

    PDF-Dokument (385.0 kB) - Stand: Dezember 2021

  • Jugend-Rundschreiben Nr. 8/2021

    Vorläufiges Angebotsniveau für die Angebotsformen 1 und 2 der allgemeinen
    Förderung der Erziehung in der Familie
    (§ 20b Abs. 6 AG KJHG)

    PDF-Dokument

  • Jugend-Rundschreiben Nr. 2/2022

    „Fachstandard Qualität“ für die Angebotsformen der allgemeinen Förderung der Erziehung in der Familie

    PDF-Dokument

  • Anlage zum Jugend-Rundschreiben Nr. 2/2022

    PDF-Dokument

Moderne Familienpolitik entwickelt sich im Dialog

Das Familienfördergesetz basiert auf einem gemeinsamen Beteiligungsprozess, denn moderne Familienpolitik entwickelt sich im Dialog. Bereits zu Beginn der Gesetzesentwicklung wurden die zukünftigen Adressatinnen und Adressaten sowie Fachkräfte der Familienförderung einbezogen. Die Beteiligung von Familien ist eine wesentliche Grundlage für eine passende Ausgestaltung der Angebote in der Familienförderung, -bildung und -erholung. Sie wird auch zukünftig ein wichtiges Element bleiben, damit die Angebote zu den vielfältigen Bedarfen von Familien in den unterschiedlichen Lebensphasen und Lebenslagen passen.

In der Dokumentation finden Sie alle Informationen und Befunde. Diese Anregungen sind in den Arbeitsprozess „Berliner Familienfördergesetz“ eingeflossen.

Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes, zur Unterstützung von Familien und zur Förderung der Beteiligung und Demokratiebildung junger Menschen und Familien

  • Familienfördergesetz - Beteiligung von Familien und Fachkräften bei der Entwicklung eines Familienfördergesetzes für Berlin

    Dokumentation

    PDF-Dokument (3.1 MB) - Stand: Mai 2020

  • Gesetz zur Förderung und Beteiligung von Familien (Familienfördergesetz)

    im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Berlin vom 10. September 2021, S. 995-999

    PDF-Dokument - Stand: Mai 2020

Was Berlin bietet

Kitas und Gebührenfreiheit

Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist sowohl für Familien als auch Unternehmen wichtig und unerlässlich. Im bundesweiten Vergleich verfügt Berlin bereits über ein gut ausgebautes Kita-System und die Ganztagsbetreuung an Berliner Schulen.

Seit dem 1. Januar 2018 besteht in Berlin ein Rechtsanspruch für Kinder ab einem Jahr auf bis zu sieben Stunden Förderung täglich, ohne Nachweis eines besonderen Bedarfs. Und seit August 2018 gilt für alle Kinder sogar die Kita-Gebührenbefreiung.

Kind mit Spielzeugfernglas

Kita-Navigator

Der Kita-Navigator erleichtert die Suche nach einem Kita-Platz. Mit dem Navigator erhalten Eltern einen aktuellen Überblick über das Berliner Kita-Angebot und können hierüber ab sofort nach freien Plätzen suchen, Anfragen an Kitas stellen und mit Kita-Leitungen Kontakt aufnehmen. Weitere Informationen

Stadtteilmütter

Landesprogramm Stadtteilmütter

Die sogenannten Stadtteilmütter sind Mütter mit Migrationshintergrund, die im Rahmen eines Peer-to-Peer-Ansatzes andere Mütter zu Erziehungsfragen, Kindergesundheit und vielen anderen Themen rund um die Familie und das Familienleben mit Kindern bis zu zwölf Jahren, beraten und unterstützen. Weitere Informationen

Logo Familienportal

Familienportal

Das Berliner Familienportal stellt einen Online-Wegweiser für Familien im Netz dar. Durch die Suche über verschiedene Zugänge – wie Themen, Lebenslagen oder Personengruppen – finden Sie hier von A wie Adoption bis Z wie Zahnspange, hilfreiche Infos zu häufig gestellten Fragen. Weitere Informationen

Berliner Familienportal - Imagefilm

Imagefilm Familienportal

Mit dem Aufruf des Videos erklären Sie sich einverstanden, dass Ihre Daten an YouTube übermittelt werden. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Formate: video/youtube

Mit echten Berliner Familien in Berlin gedreht: Der Imagefilm zeigt, wo Berliner Mütter, Väter, Kinder und Jugendliche, Großeltern, Partnerinnen und Partner Infos zu allen wichtigen Familienthemen und Lebenslagen, News, Links und Adressen sowie einen Veranstaltungskalender finden können.

Spezifische Familienformen

Getrennt erziehend

Neben den Alleinerziehenden gibt es immer mehr Familien, in denen beide Elternteile getrennt, aber dennoch gemeinsam im Wechsel erziehen. Nicht immer ist es einfach, passende Lösungen für die Organisation des Familienalltags zu finden.

Die Familien- und Erziehungsberatungsstellen Berlin informieren und beraten kostenlos und bei Wunsch anonym, damit in schwierigen Situationen mit Ihnen gemeinsam eine Lösung gefunden wird. Beratungsangebote wie „Kinder im Blick“ unterstützen Mütter und Väter nach einer Trennung oder Scheidung darin, gemeinsam Eltern zu bleiben.

Alleinerziehend

In Berlin leben viele Familien, in denen ein Elternteil für die Betreuung und Erziehung alleine zuständig ist. Diese Familien brauchen wegen ihrer besonderen Belastungssituation mehr Unterstützung. Die Verbesserung der Situation von Alleinerziehenden ist deshalb ein wichtiger Schwerpunkt in der Berliner Familienpolitik.

Die öffentlich geförderten Vereine “SelbstHilfeInitiative Alleinerziehender e.V.” (SHIA) und “Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V.” (VAMV) haben sich auf die Belange von Einelternfamilien spezialisiert und bieten gezielte Beratungs- und Unterstützungsangebote. Sie ermöglichen ein Vernetzen unter Betroffenen und organisieren unterschiedliche Veranstaltungen, Treffs und Reisen.

Familien mit Kindern mit Behinderung

Für Familien mit Kindern mit Behinderung, Beeinträchtigungen oder Entwicklungsverzögerungen ist der Start in das Familienleben herausfordernd. Es gilt viele Fragen zu klären rund um die Organisation des Alltags und eine gute, passende Unterstützung und Begleitung für das Kind, für die Familie zu finden.

Es ist ein wichtiges Anliegen der Familienpolitik im Sinn der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) und des Berliner Maßnahmenplans „Berlin Inklusiv“ Familien mit Kindern mit Behinderung gute Unterstützungs- und Beratungsangebote zu machen. Diese Träger, die zum Teil im Rahmen der Familienförderung gefördert werden, beraten die Familien und halten Angebote für sie bereit:

Regenbogenfamilien

Wachsen Kinder bei gleichgeschlechtlichen Eltern auf, spricht man von einer sogenannten Regenbogenfamilie. Die Elternteile können verheiratet sein, in eingetragener Lebenspartnerschaft leben oder miteinander liiert sein. Der Name leitet sich von der weltweit bekannten Regenbogenflagge ab.

Das Regenbogenfamilienzentrum des Regenbogenfamilien e. V. bietet Beratung, Begegnung, Begleitung und Bildungsangebote speziell für Regenbogenfamilien und solche, die es werden wollen. Ein wichtiges Anliegen ist, dass Regenbogenfamilien als gleichwertige Familien anerkannt werden und Eltern und Kinder frei von Benachteiligungen und Diskriminierungen leben können.

Das Queere Regenbogenfamilienzentrum Berlin Ost der Trialog gGmbH richtet sich an queere Familien, an queere Menschen mit Kinderwunsch und an deren Umfeld. Das Zentrum bietet Raum für die Interessen und Bedarfe von unterschiedlichsten Familienkonstellationen und geschlechtlichen Identitäten. Hier finden Interessierte Unterstützung bei Erziehungs-, Beziehungs-, und Identitätsfragen, bei Fragen rund um die Familiengründung und vielfältige offene Angebote.

Regenbogenfamilienzentrum
Queeres Regenbogenfamilienzentrum Berlin Ost

Weitere Angebote

Familienbüros

Für Eltern tun sich in jedem Lebensabschnitt ihrer Kinder unzählige Fragen auf. In den Familienbüros können Eltern Hilfe und Beratung finden und sich zu allen familienrelevanten Themen informieren.

Die Familienbüros helfen Familien bei der Beantragung von Leistungen, wie z.B. Elterngeld, Kinderzuschlag, Unterhaltsvorschuss oder auch Gutscheine für die Kindertagesbetreuung. Familienbüros bieten Ihnen eine umfassende Beratung – Eltern können mit ihrem Anliegen während der Sprechzeiten vorbeikommen. Drei Berliner Bezirke haben bereits solche Anlaufstellen für Familien und der weitere stadtweite Ausbau folgt.

Berliner Beirat für Familienfragen

Der Berliner Beirat für Familienfragen berät den Berliner Senat in familienpolitischen Fragen und vertritt die Interessen der Berliner Familien. Das unabhängige Gremium besteht aus familienpolitischen Vertreterinnen und Vertretern aus Verbänden, Politik, Wissenschaft, Religionsgemeinschaften, Wirtschaft und Zivilgesellschaft.
Zu seinen Aufgaben gehört unter anderem die Beratung von regionalen Initiativen zur Förderung der Familienfreundlichkeit sowie das Erstellen eines Familienberichts für Berlin pro Legislaturperiode.

Im Kinder- und Jugendhilfegesetz (§24 AG KJHG) ist der Berliner Beirat für Familienfragen mit seinen Aufgaben und seiner Zusammensetzung durch das Familienfördergesetz verankert worden. Die Rechtsverordnung über den Familienbeirat enthält unter anderem Regelungen zum Berufungsverfahren und der Arbeitsweise des Beirats.

Cover Familienbericht 2020

Der Berliner Familienbericht

Der Berliner Beirat für Familienfragen erstellt in jeder Legislaturperiode einen Bericht über die Lage der Familien in Berlin. Bestehende Angebote und Maßnahmen werden unter die Lupe genommen und praxisnahe Empfehlungen an Politik und Verwaltung entwickelt. Ziel ist es, die familienfreundlichen Rahmenbedingungen Berlins zu stärken.

Der aktuelle Familienbericht 2020 „Familien in der wachsenden, vielfältigen Stadt“ ist erschienen und wurde an die Senatorin für Bildung, Jugend und Familie, Sandra Scheeres, stellvertretend für den Senat von Berlin übergeben. Im Mittelpunkt des Berichts steht die Frage, wie Familienleben in der wachsenden Stadt gelingen kann und welche Unterstützung Familien in Berlin benötigen.

Regelmäßig veranstaltet der Berliner Beirat für Familienfragen dazu Familienforen, in denen Familien sich zu familienrelevanten Themen, wie beispielsweise Schule, Wohnen oder der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, äußern können und Ihnen Gehör verschafft wird. Die veröffentlichten Ergebnisse dieser Foren finden Sie auf der Homepage des Berliner Beirats für Familienfragen

Der Berliner Familienbericht

  • Familienbericht 2020

    PDF-Dokument (10.8 MB)

  • Familienbericht 2015

    PDF-Dokument

  • Familienbericht 2011

    PDF-Dokument

Kita Märkolino

Neue Kitaplätze für Berlin

Berlin wächst und soll eine familien- und kinderfreundliche Stadt bleiben. Dazu zählt das Angebot vieler neue Kita-Plätze. Denn Menschen ziehen hierher, die Geburtenrate steigt. Zudem nehmen immer mehr Berliner Familien das Recht auf einen Kita-Platz ab dem ersten Geburtstag des Kindes in Anspruch. Weitere Informationen

Kitakinder

Maßnahmenpaket für mehr Kita-Plätze und Fachkräfte

Mit dem Gute-KiTa-Gesetz unterstützt der Bund die Länder bis 2022 mit insgesamt 5,5 Milliarden Euro bei Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Qualität in der Kindertagesbetreuung und zur Entlastung der Eltern bei den Gebühren. Weitere Informationen

Kitakinder

Das Gute-KiTa-Gesetz

Mit dem Gute-KiTa-Gesetz unterstützt der Bund die Länder bis 2022 mit insgesamt 5,5 Milliarden Euro bei Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Qualität in der Kindertagesbetreuung und zur Entlastung der Eltern bei den Gebühren. Weitere Informationen

zwei Kinderhände halten einander

Landeskommission Kinder- und Familienarmut

Fast jedes dritte Kind in Berlin lebt in einer Familie, die auf Grundsicherungsleistungen angewiesen ist. Finanzielle Armut kann dabei unterschiedliche negative Folgen haben: Etwa für die Bildungschancen von Kindern und Jugendlichen, aber auch ihre Gesundheit oder Teilhabe an sozialen Aktivitäten. Weitere Informationen