Corona-Informationen zu Schule und Kita
Bis zum 14. Februar gibt es keinen Präsenzunterricht in Berlins Schulen, für Abschlussklassen gelten besondere Regelungen.
Die Kitas sind bis zum 14. Februar im Notbetrieb. Der Betreuung in Kita und Primarstufe liegt eine Liste systemrelevanter Berufe zugrunde.
- Informationen zum Schulbetrieb | Entschädigung wegen eingeschränkter Betreuung in Primarstufe | Briefe an die Schulen
- Informationen zum Kita-Betrieb | Antrag auf Notbetreuung | Entschädigung wegen eingeschränkter Betreuung
- Grafiken und Medien zu Corona, auch mehrsprachig
Hotline zum Schulbetrieb +49 30 90227-6000 | Hotline zum Kitabetrieb +49 30 90227-6600
Inhaltsspalte
Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen

Kinder, Jugendliche und junge Menschen, die eine Behinderung haben oder von einer Behinderung bedroht sind, haben Anspruch auf Eingliederungshilfe.
Die Hilfegewährung erfolgt je nach Art der Behinderung nach zwei unterschiedlichen Leistungsgesetzen.
Für Kinder, Jugendliche und junge Menschen mit einer (drohenden) seelischen Behinderung wird die Eingliederungshilfe gemäß § 35 a SGB VIII geleistet:
- Hilfen in ambulanter Form, zumeist therapeutische Leistungen
- Hilfen in teilstationärer Form in Tageseinrichtungen oder in geeigneten Pflegefamilien
- Stationäre Hilfen in Einrichtungen über Tag und Nacht oder bei Pflegepersonen
Für Kinder, Jugendliche und junge Menschen mit einer (drohenden) körperlichen, geistigen Behinderung oder Sinnesbeeinträchtigung (dazu gehören in erster Linie Hör- und Sehbehinderungen) wird die Eingliederungshilfe nach dem SGB IX gewährt.
Folgende Leistungen können erbracht werden:
- Leistungen zur medizinischen Rehabilitation,
- Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben,
- Leistungen zur Teilhabe an Bildung und
- Leistungen zur sozialen Teilhabe
- unterhaltssichernde und andere ergänzende Leistungen
Beantragung
Eingliederungshilfen für Kinder, Jugendliche und junge Menschen mit (drohender) Behinderung beantragen Sie beim zuständigen Jugendamt Ihres Bezirkes. Das Jugendamt klärt mit den Beteiligten im Rahmen der Hilfeplanung oder der Bedarfsermittlung, welche Hilfe im Einzelfall erforderlich und bedarfsgerecht ist. Im Beratungsgespräch erfahren Sie, welche Unterlagen von Ihnen benötigt werden.
Für Kinder, Jugendliche und junge Menschen mit Behinderungen wurde in allen Berliner Jugendämtern ein „Teilhabefachdienst Jugend“ eingerichtet.
Teilhabefachdienst Jugend im Bezirk
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Bezirk
Kontakt
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Charlottenburg-Wilmersdorf
Tel.: +49 30 90029-15344
E-Mail -
Friedrichshain-Kreuzberg
Tel.: +49 30 90298-2486
E-Mail -
Lichtenberg
Tel.: +49 30 90296-7272
E-Mail -
Marzahn-Hellersdorf
Tel.: +49 30 90293-4141
E-Mail -
Mitte
Tel.: +49 30 9018-22906
Tel.: +49 30 9018-22964
E-Mail -
Neukölln
Tel.: +49 30 90239-1999
E-Mail -
Pankow
Tel.: +49 30 90295-4000
E-Mail -
Reinickendorf
Tel.: +49 30 90294-5199
E-Mail -
Spandau
Tel.: 49 30 90279-3200
E-Mail -
Steglitz-Zehlendorf
Tel.: +49 30 90299-3584
E-Mail -
Tempelhof-Schöneberg
Tel.: +49 30 90277-1999
E-Mail -
Treptow-Köpenick
Tel.: +49 30 90297-5199
E-Mail
Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung
Die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) unterstützt und berät Menschen mit Behinderungen, von Behinderung bedrohte Menschen, aber auch deren Angehörige unentgeltlich bundesweit zu Fragen der Rehabilitation und Teilhabe. Hier finden Sie die entsprechenden Beratungsangebote.
Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes in Berlin
Der veröffentlichte Abschlussbericht zum Projekt zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes in Berlin beschließt formell das Projektende in der Berliner Verwaltung. Die Umsetzung wird nun im Rahmen der regulären Verwaltungsarbeit mit den betroffenen Akteuren weitergeführt. Schwerpunkte sind unter anderem die Einrichtung der Häuser der Teilhabe in den Bezirken, die Einführung des Teilhabeinstrumentes Berlin und des neuen Gesamtplanverfahrens.
Informationsschreiben
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Informationsschreiben 1 – Überblick über die Änderungen durch das neue Bundesteilhabegesetz – BTHG in Berlin
vom 1. Juli 2017
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Informationsschreiben 2 zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes – BTHG in Berlin
vom 12. September 2019
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Informationsschreiben 3 zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes – BTHG in Berlin
vom 8. November 2019
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Informationsschreiben 4 zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes – BTHGin Berlin
vom 12. Dezember 2019
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