Fach- und Finanzcontrolling

Kugelschreiber liegend auf diverse Unterlagen, wie z. B. Balken- und Kuchendiagramme

Ziel des Fach- und Finanzcontrolling ist es, im Zusammenhang mit der Gewährung von Hilfen zur Erziehung berlinweit Transparenz über die jeweilige Fall- und Ausgabenentwicklung, über die strukturellen Rahmenbedingungen sowie über die Entscheidungsprozesse im Jugendamt herzustellen.

Es wurde von der für Jugend zuständigen Senatsverwaltung und den Jugendämtern im Auftrag des Abgeordnetenhauses von Berlin bezirksübergreifend eingeführt und wird kontinuierlich weiter entwickelt (Beschluss Drs. 16/2474 sowie Beschluss Drs. 18/0700, hier Nr. 19).

  • Beschlussempfehlung Drs. 16/2474

    PDF-Dokument (31.5 kB) - Stand: 11. Juni 2009

  • Beschluss Drs. 18/0700

    PDF-Dokument - Stand: 14. Dezember 2017

Zur Umsetzung schließen die zuständigen Verwaltungen gemeinsame Zielvereinbarungen ab. Die aktuell geltende finden Sie nachstehend.

  • Zielvereinbarung Bezirksämter

    PDF-Dokument (107.5 kB)

An das Abgeordnetenhaus von Berlin findet über die Weiterentwicklung des Fach- und Finanzcontrollings für die Hilfen zur Erziehung regelmäßig eine aktuelle Berichterstattung statt.

  • Zielvereinbarung über das Fachcontrolling bei Hilfen zur Erziehung - Stand der Umsetzung

    PDF-Dokument

  • Zielvereinbarung über das Fachcontrolling bei Hilfen zur Erziehung - Ausgaben und Fallzahlen

    PDF-Dokument

Tiefenprüfung

Ein fester Bestandteil zur Weiterentwicklung des Fach- und Finanzcontrolling Hilfe zur Erziehung ist die Analyse der bezirklichen Ausgabenentwicklungen (Tiefenprüfung). Gemäß des Auftrags des Abgeordnetenhauses von Berlin haben alle zwölf Berliner Bezirke in den Jahren 2010 bis 2013 eine Tiefenprüfung vorgenommen.

Zwecks besserer Vergleichbarkeit der Ergebnisse wurden mit der für die Jahre 2014/2015 geschlossenen Zielvereinbarung erstmalig berlineinheitliche Prüfschwerpunkte festgelegt. Zu den Ergebnissen wird im Abgeordnetenhaus – Unterausschuss Bezirke – jährlich berichtet.

2018

  • Bericht an das Abgeordnetenhaus von Berlin

    Tiefenprüfung 2018 mit dem Schwerpunkt “Entwicklung der ambulanten sozialpädagogischen Familienhilfe (SPFH) in den Bezirken nach § 31 SGB VIII)”

    PDF-Dokument

2017

  • Bericht an das Abgeordnetenhaus von Berlin

    Tiefenprüfung 2017 mit dem Schwerpunkt “Evaluation des ab 2016 geltenden Zuweisungsverfahrens Hilfe zur Erziehung (HzE) im Hinblick auf die Modellmenge für niederschwellige ambulante HzE mit direkter Inanspruchnahme.”

    PDF-Dokument (144.2 kB)

  • Tiefenprüfung 2017

    Berichte der Bezirke

    PDF-Dokument (2.8 MB)

2016

  • Bericht an das Abgeordnetenhaus von Berlin

    Tiefenprüfung 2016 (Leistungsgewährung und Steuerung der Hilfen nach § 35a SGB VIII) zum Fach- und Finanzcontrolling der Bezirke der Hilfen zur Erziehung (FFC HzE) – Fallrevisionen der Bezirke/Vereinheitlichte Datenbasis

    PDF-Dokument

  • Tiefenprüfung 2016

    Berichte der Bezirke

    PDF-Dokument (8.2 MB)

2015

  • Bericht an das Abgeordnetenhaus von Berlin

    Tiefenprüfung 2015 (Gründe für die unterschiedlichen Hilfedichten in den Bezirken unter besonderer Beachtung des Zusammenhangs von Hilfedichte und bezirklicher Sozialstruktur)

    PDF-Dokument

2014

  • Bericht an das Abgeordnetenhaus von Berlin

    Tiefenprüfung 2014 (Gründe für die Abbrüche in stationären Hilfen)

    PDF-Dokument

Vater spielt mit Kind

Hilfe zur Erziehung

In Familien können vielfältige Alltagsprobleme und Konflikte auftreten. Hilfen zur Erziehung sind Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch auf die Eltern einen individuellen Rechtsanspruch haben, wenn die Hilfen für die jungen Menschen geeignet und notwendig sind. Weitere Informationen

Ansicht von Schulschreiben

Berliner Rahmenvertrag für Hilfen in Einrichtungen und durch Dienste der Kinder- und Jugendhilfe (BRVJug)

Das Land Berlin hat mit den Spitzenverbänden der freien Wohlfahrtspflege und dem Verband privater Träger der freien Kinder- und Jugend- und Sozialhilfe (VPK) am 15. Dezember 2006 den Berliner Rahmenvertrag für Hilfen in Einrichtungen und durch Dienste der Kinder- und Jugendhilfe (BRVJug) Weitere Informationen