Corona-Informationen zu Schule und Kita
Schule
Ab 9. März 2021 findet für die Klassen 1 bis 6 Wechselunterricht statt. In den Schulen bleibt die Präsenzpflicht weiterhin aufgehoben, für Abschlussklassen gelten besondere Regelungen.Kita
Ab 9. März 2021 stehen die Kitas wieder für alle Kinder im eingeschränkten Regelbetrieb und für ein Betreuungsangebot von mindestens sieben Stunden/Tag offen.- Infos zum Kita-Betrieb | Schnelltests für Lehrkräfte und Kitapersonal
- Grafiken und Medien zu Corona, auch mehrsprachig
Hotline zum Schulbetrieb (bis 13 Uhr) +49 30 90227-6000 | Hotline zum Kitabetrieb (bis 15 Uhr) +49 30 90227-6600
Inhaltsspalte
Kindertagespflege

Kita oder Kindertagespflege
Sie können ihr Kind sowohl in einer Kindertagespflegestelle als auch in einer Kita betreuen lassen. Bei der Auswahl und Entscheidung erhalten sie von Ihrem bezirklichen Jugendamt Beratung und Unterstützung.
Kindertagespflege kann zudem ergänzend zu einem Kitaplatz oder ergänzend zur Schulbetreuung beantragt werden, wenn Sie zum Beispiel durch längere Arbeitszeiten zusätzliche Betreuung für Ihr Kind benötigen.
Die Tagesmütter und Tagesväter bieten diese gesetzlich anerkannte Form der Betreuung ganztags oder für einen Teil des Tages an, vorrangig für Kinder unter drei Jahren. Ihr Kind wird in einer überschaubaren, familienähnlichen Umgebung von qualifizierten Tagesmüttern oder -vätern liebevoll betreut. Wie in einer Kita wird Ihr Kind nach dem Berliner Bildungsprogramm individuell gefördert. Die Entwicklung Ihres Kindes wird im Sprachlerntagebuch dokumentiert.
Familiennahe Förderung
In einer Kindertagespflegestelle kann Ihr Kind, vor allem in den ersten Lebensjahren, familiennah betreut werden. Ihr Kind wird entweder in der Wohnung der Tagesmutter, in angemieteten Räumen oder im Einzelfall auch bei Ihnen zuhause betreut. Die familiennahe Förderung bietet den Vorteil, dass Sie als Eltern mit der Tagespflegeperson immer den gleichen Ansprechpartner haben und ein enger Austausch über die Entwicklung Ihres Kindes erfolgen kann.
Die Tagesmutter oder der Tagesvater hat die Möglichkeit und die Zeit, sich einzelnen Kindern besonders zuzuwenden und so die individuellen Bedürfnisse Ihres Kindes zu berücksichtigen. Eine Tagespflegeperson betreut bis zu fünf Kinder. Wenn sich zwei Tagespflegepersonen zusammenschließen, können sie bis zu zehn Kinder – meist in einer altersgemischten kleinen Gruppe – betreuen. Das Jugendamt prüft die Tagespflegestellen und arbeitet mit Ihnen zusammen.
Ergänzende Kindertagespflege
Wenn Sie für Ihr Kind aufgrund Ihrer beruflichen Situation eine längere Betreuung benötigen, und die Kita, die Tagespflegestelle oder die Schule nicht die gesamte Betreuungszeit abdeckt, können Sie bei Ihrem Jugendamt ergänzende Kindertagespflege beantragen. Das Jugendamt prüft dann, ob die zusätzlichen Betreuungsstunden mit dem Wohle des Kindes vereinbar sind. Ihr Kind kann dann beispielsweise auch in der Abend- und Nachtzeit, am Wochenende oder an Feiertagen betreut werden.
Anmeldung für die Kindertagespflege
Wenn Sie einen Platz in einer Kindertagespflegstelle suchen, benötigen Sie zunächst einen Kita-Gutschein. Diesen beantragen Sie beim Jugendamt Ihres Wohnbezirks. Er gilt für die Kindertagespflegestellen und Kitas gleichermaßen. Auch Ihre Beteiligung an den Kosten, ob für einen Platz in einer Kindertagespflegestelle oder einer Kita, ist gleich.
Bei der Suche nach der passenden Tagespflegestelle unterstützt Sie der Fachdienst Kindertagespflege in Ihrem Jugendamt. Dort wird auch der Betreuungsvertrag geschlossen.
Online-Antrag
Sie können den Kita-Gutschein auch online beantragen. Dann müssen Sie nur noch den erzeugten Kurzantrag ausdrucken, unterschreiben und zusammen mit den nötigen Unterlagen an Ihr Jugendamt senden.
Hier geht es direkt zum Online-Antrag für den Kita-Gutschein
Unterlagen für die Antragstellung
Für die Beantragung eines Kita-Gutscheins benötigen Sie
- den Antrag auf Kindertagesbetreuung (mit Angabe der Gründe für den Betreuungsbedarf, z. B. Berufstätigkeit, Ausbildung, Arbeitsplatzsuche, Teilnahme an einer Bildungsmaßnahme).
- den Nachweis der Arbeits- und Wegezeiten, Besonderheiten bei Arbeitszeiten mit unterschiedlicher Dauer oder ungewöhnlicher Tageszeit, Schichtarbeit
- den Antrag auf ergänzende Kindertagespflege für Eltern, deren Kind bereits in einer Kita, in einer Tagespflegestelle oder an der Schule betreut wird, wenn sie einen erweiterten Betreuungsbedarf nachweisen können oder
- den Antrag auf ergänzende Kindertagespflege, wenn während Prüfungs‐ und Praktikumszeiten eine Kindertagesbetreuung außerhalb der üblichen Öffnungszeiten der regulären Betreuung erforderlich ist.
Mobiler Kinderbetreuungsservice
Informationen für Eltern
Der Mobile Kinderbetreuungsservice (MoKis) hilft Ihnen, eine Betreuungsperson für Ihr Kind zu finden, wenn Sie zu einer Zeit arbeiten müssen, in der die Kita nicht geöffnet ist – beispielsweise in den Abendstunden oder am Wochenende.
Die Betreuung Ihres Kindes kann bei Ihnen zu Hause oder auch im Haushalt der Betreuungsperson erfolgen. der Mobile Kinderbetreuungsservice berät und unterstützt Sie bei allen Fragen rund um die zusätzliche Betreuung Ihres Kindes und sucht mit Ihnen gemeinsam nach der passenden Betreuungsform.
MoKiS-Informationsflyer für Eltern
Beratung und passende Betreuungsperson finden Sie in der MoKiS-Servicestelle
Informationen für Unternehmen
Wenn es in Ihrem Betrieb Eltern gibt, die zu ungewöhnlichen Zeiten eine Betreuung für Ihre Kinder benötigen, können Sie Ihre Angestellten über das Angebot der ergänzenden Betreuung informieren und alle benötigten Unterlagen (z. B. Nachweis über die Arbeitszeiten) ausstellen.
Die Vorteile für Ihr Unternehmen sind zufriedene Beschäftigte, die sich ganz auf die Arbeit konzentrieren können, wenn sie ihre Kinder gut versorgt wissen. Familienfreundlichkeit macht Sie außerdem zu einem attraktiven Arbeitgeber, der seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Chancengleichheit bietet und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf unterstützt.
Beratung und Information erhalten Unternehmen bei der MoKiS-Servicestelle
Weitere Informationen finden Sie im MoKiS-Informationsflyer für Arbeitgeber
Ihre Ansprechpartner für Kindertagespflege in den Jugendämtern
Fachberaterinnen und Fachberater im Bereich Kindertagespflege
in den Berliner Jugendämtern
PDF-Dokument (146.9 kB) - Stand: August 2020
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