Kita-Aufsicht

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Die Kita-Aufsicht

Im täglichen Miteinander können Meinungsverschiedenheiten auftreten, die nicht immer gleich zu lösen sind, zu Unstimmigkeiten oder einem Konflikt führen. Davon ist auch der Kita-Alltag nicht frei.

Deshalb sollten in einem solchen Fall zunächst alle Beteiligten bemüht sein, miteinander ins Gespräch zu kommen, um Probleme auf direktem Weg zu lösen. Suchen Sie bitte das gemeinsame Gespräch mit der Erzieherin oder dem Erzieher Ihres Kindes, um Lösungsmöglichkeiten zu finden. Kommen Sie dabei zu keinem Ergebnis, haben Sie die Möglichkeit, sich an die Kita-Leitung zu wenden.

Kommt es auch im Gespräch mit der Kita-Leitung zu keiner Einigung, sollten Sie Ihr Anliegen beim Träger Ihrer Einrichtung vortragen. Dabei machen Sie und Ihr Kind von Ihrem gesetzlich geregelten Beschwerderecht Gebrauch. Die Leitung der Kita und der Träger stehen in der Regel für das Beschwerdeverfahren zur Verfügung.

Eine mögliche Gefährdung des Wohls Ihres Kindes bedarf allerdings besonderer Beachtung. Sollten Sie in einem solchen Fall weder in der Kita noch beim Träger der Kindertageseinrichtung ausreichend Gehör finden, wenden Sie sich bitte an die Kita-Aufsicht. Diese reagiert in Fällen der Kindeswohlgefährdung sofort.

Bitte formulieren Sie Ihre Beschwerden schriftlich und senden Sie sie an KitaAufsicht@senbjf.berlin.de. Auf Wunsch wird Ihre Beschwerde vertraulich behandelt.

Die Zuständigkeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kita-Aufsicht richtet sich nach dem Bezirk, in dem sich die Kindertageseinrichtung befindet.