Corona-Informationen zu Schule und Kita
Bis zum 14. Februar gibt es keinen Präsenzunterricht in Berlins Schulen, für Abschlussklassen gelten besondere Regelungen.
Die Kitas sind bis zum 14. Februar im Notbetrieb. Der Betreuung in Kita und Primarstufe liegt eine Liste systemrelevanter Berufe zugrunde.
- Informationen zum Schulbetrieb | Entschädigung wegen eingeschränkter Betreuung in Primarstufe | Briefe an die Schulen
- Informationen zum Kita-Betrieb | Antrag auf Notbetreuung | Entschädigung wegen eingeschränkter Betreuung
- Grafiken und Medien zu Corona, auch mehrsprachig
Hotline zum Schulbetrieb +49 30 90227-6000 | Hotline zum Kitabetrieb +49 30 90227-6600
Inhaltsspalte
Jugendarbeit an Schulen

Formen der Zusammenarbeit
Es gibt kaum eine Einrichtung der Berliner Jugendarbeit, die nicht mit einer oder mit mehreren Schulen kooperiert. Diese Zusammenarbeit hat viele Gesichter:
Kinder und Jugendliche erreichen
Jugendarbeit erfüllt in der Kooperation mit Schulen ihren eigenständigen Bildungsauftrag. Jungen Menschen werden mit Unterstützung von sozialpädagogischen Fachkräften Bildungsgelegenheiten geboten, die von ihren Interessen und Bedürfnissen ausgehen und ihnen Gestaltungs-, Erfahrungs- und Beteiligungsmöglichkeiten eröffnen. Angebote der Jugendarbeit in Kooperation mit Schulen werden von den Kindern und Jugendlichen freiwillig wahrgenommen.
Mit dem Landesprogramm Jugendarbeit an Schulen werden gezielt Angebote der Jugendarbeit, zum Beispiel Schülerclubs, in Schulen und im Umfeld von Schulen verankert. Zielgruppe sind vorrangig Kinder und Jugendliche im Alter von 11 bis 16 Jahren, also Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 und 6 der Grundschulen und der Sekundarstufe I der weiterführenden Schulen. Insbesondere die älteren Grundschüler werden in der Regel weniger als Jüngere durch eine Hortbetreuung erreicht.
Jugendarbeit an Schulen zielt auf die regionale sozialräumliche Vernetzung von Einrichtungen der Jugendarbeit, anderen Bereichen der Jugendhilfe, Schulen und weiteren für die Bildung von jungen Menschen bedeutsamen Institutionen.
Finanzierung
Über die Finanzierung der Angebote entscheiden die Träger der Jugendhilfe und die Schulen gemeinsam auf der Grundlage der bezirklichen Rahmenkonzepte. Zur besseren materiellen Ausstattung der Angebote und zur Sicherung der inhaltlichen Abstimmung leisten Jugendämter und der Schulbereich einen Finanzierungsanteil von jeweils 20 Prozent der Förderung.
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