Quereinstieg in den Erzieherberuf

Kitakinder beim Spielen

Herzlich willkommen auf unserer Informationsseite für Quereinsteiger/-innen in Kindertageseinrichtungen und im Bereich der ergänzenden Förderung und Betreuung.

Neben Personen in der berufsbegleitenden Ausbildung können in Berliner Einrichtungen Personen mit einem verwandten pädagogischen Berufsabschluss, Native Speaker in bilingualen Einrichtungen, sogenannte “Sonstige geeignete Personen” (nur Kita) und einschlägig vorgebildete Personen in Einrichtungen mit einem besonderen Schwerpunkt arbeiten (z. B. in sport-, musik-, bewegungs-, kunst- oder naturpädagogisch orientierten Kitas oder Schulen).

Kitakinder beim Essen

Personen mit verwandtem pädagogischen Berufsabschluss (ehemals verwandte Berufsgruppen)

Sie verfügen bereits über einen qualifizierten pädagogischen Berufsabschluss und möchten als Person im Quereinstieg in einer Berliner Kita oder und im Bereich der ergänzenden und außerunterrichtlichen Förderung und Betreuung in der Primarstufe an Ganztagsschulen arbeiten?

Dann müssen Sie sich vor Aufnahme einer pädagogischen Tätigkeit als Person im Quereinstieg anerkennen lassen, damit eine Berücksichtigung im Personalschlüssel der jeweiligen Einrichtung gewährleistet wird. Außerdem verbessern Sie so Ihre Bewerbungschancen.

Mit der Anerkennung ist es den Trägern möglich, Sie unkompliziert auf den Personalschlüssel der jeweiligen Einrichtung zu registrieren, Sie werden über Ihre Weiterbildungsauflagen und ihren konkreten Weg zur Anerkennung als Sozialpädagogische Fachkraft informiert.

Welche Voraussetzungen müssen Sie mitbringen?

Grundsätzlich anerkannt werden Personen mit mindestens einem mittleren Schulabschluss, einer abgeschlossenen, pädagogischen, in der Regel 3-jährigen Fachschulausbildung und einer mindestens 6-monatigen einschlägigen Berufspraxis.

Daneben werden bei Personen nichtdeutscher Herkunftssprache deutsche Sprachkenntnisse auf dem Qualifikationsniveau C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen vorausgesetzt.

Welche Berufsgruppen gelten als dem Erzieherberuf verwandt?

  1. Magistra oder Magister Hauptfach Erziehungswissenschaft
  2. Bachelor Artium Hauptfach Erziehungswissenschaft
  3. Personen, die an einer Universität oder Pädagogischen Hochschule ein erstes oder zweites Staatsexamen Lehramt erworben haben
  4. Diplom oder Bachelor Psychologie (Diplom, B.A.)
  5. Diplom oder Bachelor Sport-, Kunst-, Theater- und Musikpädagogik
  6. Diplom oder Bachelor Sprachheilpädagogik und vergleichbare Abschlüsse
  7. Familienpfleger- und Familienpflegerinnen (nur für Kita)
  8. Fachkräfte Sprache und Integration aus dem Bundesprogramm „Sprach Kitas“, bzw. dem Vorgängerprogramm „Frühe Chancen“ (nur für Kita)
  9. Kinderkrankenschwestern, Kinderkrankenpfleger, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger und Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen
  10. Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten
  11. Logopädinnen und Logopäden
  12. Sporttherapeuten und Sporttherapeutinnen
  13. Staatlich anerkannte Kinderpfleger und Kinderpflegerinnen (nur für Kita)
  14. Staatliche geprüfte Sozialpädagogische Assistentinnen und
    Sozialpädagogische Assistenten
  15. Staatlich anerkannte Heilerziehungspfleger und Heilerziehungspflegerinnen

Wenn Sie zu diesem Personenkreis gehören, können Sie den Antrag auf Anerkennung als Quereinsteiger mit einem qualifizierten pädagogischen Berufsabschluss nutzen.

Wenn Sie unsicher sind, nehmen Sie gerne unsere telefonische Kurzberatung in Anspruch.

Sie finden Ihren Berufsabschluss nicht in der vorangegangenen Liste?

Unter Umständen ist dennoch eine Anerkennung denkbar, wenn Ihr Berufsabschluss als gleichwertig zu einem der oben genannten Berufe eingeschätzt werden kann.

Für die Beurteilung wird dabei die Kombination aus pädagogischer Ausbildung (mindestens dreijährige Ausbildung auf Fachschulniveau) und ggf. der bisherigen nachweisbaren beruflichen Praxis herangezogen. In diesem Fall vereinbaren Sie einen Termin bei der Kitaaufsicht (zentrale Anerkennungsstelle) zur Überprüfung und ggf. Anerkennung Ihres Abschlusses. Aktuell sind leider keine persönlichen Termine möglich, nutzen Sie bitte die Möglichkeiten einer Kurzberatung zu den angegebenen Telefonzeiten und reichen Sie aussagefähige Unterlagen ein.

Es empfiehlt sich, die Berliner Beratung zu Bildung und Beruf zu nutzen, die ebenso eine erste Einschätzung und ggf. auch Hinweise zu anderen Wegen zu einer pädagogischen oder anderen beruflichen Tätigkeit geben.

Welche Weiterbildungsauflagen gelten für Quereinsteigende mit einem qualifizierten Berufsabschluss?

Personen mit einem qualifizierten pädagogischen Berufsabschluss qualifizieren sich berufsbegleitend neben der Tätigkeit in Berliner Kitas oder im Bereich der ergänzenden und außerunterrichtlichen Förderung und Betreuung in der Primarstufe an Ganztagsschulen, je nach pädagogischer Vorbildung im Basiskurs oder im Kombinationskurs zur Sozialpädagogischen Fachkraft. Für die Teilnahme am Kurs erhalten Sie mit der Anerkennung eine Teilnahmeberechtigung. Die Kosten werden seitens der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie nicht übernommen.

Für die Anerkennung werden mindestens neun Monate einschlägige pädagogische Praxis nach der Anerkennung vorausgesetzt.

Diese Kurse finden an staatlichen und privaten Fachschulen für Sozialpädagogik statt. Nach Abschluss der Weiterbildungsmaßnahmen können Sie als Fachkraft anerkannt werden. Nutzen Sie hierfür den “Antrag auf Anerkennung als sozialpädagogische Fachkraft”.

Deutsch ist nicht meine Muttersprache, welches Sprachniveau muss ich für die Anerkennung als Fachkraft nachweisen?

Für die Anerkennung als Fachkraft wird das Sprachniveau C1 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen vorausgesetzt.

Anerkannt werden Sprachzertifikate nach TELC, Goethe, TestDAF oder DSH. Sollten Sie noch nicht über die nötigen Kenntnisse verfügen, haben Sie die Möglichkeit, an einem der folgenden Kurse teilzunehmen

Downloads

  • Antrag auf Anerkennung als Quereinsteiger mit einem verwandten qualifizierten Berufsabschluss

    PDF-Dokument (35.6 kB)

  • Antrag auf Anerkennung als sozialpädagogische Fachkraft

    PDF-Dokument (133.8 kB) - Stand: Januar 2021

  • Übersicht der staatlichen und privaten Fachschulen für Sozialpädagogik

    PDF-Dokument (290.0 kB) - Stand: Juni 2023

  • IQ - Berufsbezogener Deutschkurs B2/C1

    PDF-Dokument (106.4 kB)

Erzieherin mit Kindern

Personen mit gleichwertiger ausländischer Berufsqualifikation – befristete Fachkräfte

Sie haben bereits einen ausländischen sozialpädagogischen Abschluss und haben einen Antrag auf staatliche Anerkennung in einem der folgenden Referenzberufe gestellt?

  • Kindheitspädagogin und Kindheitspädagoge
  • Sozialarbeiterin/Sozialpädagogin und Sozialarbeiter/Sozialpädagoge (B.A.)
  • Heilpädagogin und Heilpädagoge (B.A.)
  • Erzieherin und Erzieher
  • Heilpädagogin und Heilpädagoge

Dann haben Sie bereits vor der endgültigen staatlichen Anerkennung Ihres Berufes die Möglichkeit, befristet als Fachkraft in Berliner Kitas anerkannt zu werden und zu arbeiten.

Dies ist immer dann möglich, wenn die Gleichwertigkeit Ihrer beruflichen Qualifikation mit den genannten Berufen bereits geprüft wurde und Sie bereits Deutschkenntnisse auf dem Niveau B2 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen nachweisen können.

Die Anerkennung erfolgt zunächst befristet für zwei Jahre. In dieser Zeit haben Sie die Möglichkeit neben der pädagogischen Tätigkeit, die notwendigen Anpassungsmaßnahmen zu absolvieren. Die Anerkennung kann einmalig um zwei Jahre verlängert werden. Nach vier Jahren endet die Anerkennung als Fachkraft.

Bitte nutzen Sie für die Anerkennung das “Antragsformular Gleichstellungsprozess”.

Wenn Sie Ihren Abschluss noch nicht anerkennen lassen haben, können Sie sich auf der Seite Anerkennung ausländischer sozialpädagogischer Berufsabschlüsse informieren.

Downloads

  • Antragsformular Gleichstellungsprozess

    PDF-Dokument (94.8 kB)

Erzieherin mit Kindern

Sonstige geeignete Personen

Sonstige geeignete Personen nach § 11 Abs. 3 Nr. 3 der Kindertagesförderungsverordnung (nur in Berliner Kitas möglich)

Sie können bereits eine längere Praxis im pädagogischen Kontext nachweisen, Ihnen fehlt jedoch eine grundständige pädagogische Ausbildung oder Ihr Beruf entspricht nicht den oben genannten Kriterien einer qualifizierten Berufsgruppe? Dann ist unter Umständen trotzdem eine Anerkennung als “Sonstige geeignete Person” möglich.

Als “Sonstige geeignete Personen” werden derzeit anerkannt:
  • Staatlich geprüfte Sozialassistentin, staatlich geprüfter Sozialassistent
  • Kindertagespflegepersonen gemäß § 43 SGB VIII mit mindestens einjähriger entsprechender Tätigkeitserfahrung
  • Hebammen und Entbindungspfleger
  • Personen mit 18-monatiger einschlägiger nachweisbarer pädagogischer Praxiserfahrung in Kindertageseinrichtungen mit mindestens der Hälfte der ortsüblichen Wochenarbeitszeit, die nicht länger als fünf Jahre zurückliegt. Hierbei werden Zeiten der berufsbegleitenden Ausbildung nicht angerechnet.

Daneben werden bei Personen nichtdeutscher Herkunftssprache deutsche Sprachkenntnisse auf dem Qualifikationsniveau C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen vorausgesetzt.

Der Anerkennungsbescheid beinhaltet eine auf 3 oder 4 Jahre befristete Anerkennung als Person im Quereinstieg. Damit haben Sie die Möglichkeit als „Sonstige geeignete Person“ ein Beschäftigungsverhältnis in einer Berliner Kindertageseinrichtung aufzunehmen und nach Abschluss einer Qualifizierungsmaßnahme eine unbefristete Anerkennung als Person im Quereinstieg ohne weitere Fortbildungsauflagen zu erhalten.

Für die Erstanerkennung nutzen Sie bitte das Formular – “Anerkennung als Quereinsteiger/-in”#sonstige

Welche Auflagen muss ich als „Sonstige geeignete Person“ erfüllen?

Mit der Anerkennung gehen Sie als „Sonstige geeignete Person“ ist eine Qualifizierungsverpflichtung verbunden. Personen mit einer beruflichen Vorqualifikation besuchen einen durch die Senatsverwaltung für Bildung Jugend und Familie zertifizierten Grundkurs im Umfang von 128 Stunden. Der Kurs muss innerhalb von 3 Jahren nach der Erstanerkennung vollständig absolviert worden sein.

Personen ohne eine berufliche Vorqualifikation besuchen einen durch die Senatsverwaltung für Bildung Jugend und Familie zertifizierten Grundkurs plus im Umfang von 228 Stunden. Der Kurs muss innerhalb von 4 Jahren nach der Erstanerkennung vollständig absolviert worden sein.

Mit Absolvierung der Fortbildung können Sie sich den Status als Person im Quereinstieg ohne weiteren Auflagen dauerhaft erhalten und sichern sich damit eine dauerhafte Beschäftigungsperspektive in einer Berliner Kindertageseinrichtung.

Wo kann ich die Fortbildungen erfüllen? Geeignete Fortbildungsträger sind derzeit:

Werde ich als Sonstige geeignete Person Fachkraft?

Mit Absolvierung der Fortbildung können Sie sich den Status als Person im Quereinstieg dauerhaft erhalten und damit eine dauerhafte Beschäftigungsperspektive in einer Berliner Kindertageseinrichtung.

Eine Anerkennung als Fachkraft ist für diesen Personenkreis rechtlich nicht möglich. Den Status als Fachkraft erreichen Sie daher nur, wenn Sie sich für einen der Wege der berufsbegleitenden Ausbildung entscheiden und Sie die entsprechenden Voraussetzungen dafür mitbringen.

Downloads

  • Formular - Anerkennung als Quereinsteiger/-in (sonstige geeignete Personen)

    PDF-Dokument (33.2 kB)

  • Antrag Überführung in das neue Fortbildungssystem

    PDF-Dokument (191.3 kB)

  • Diagramm - Quereinstieg Sonstige geeignete Person

    PDF-Dokument (507.2 kB)

Erzieher mit Kindern

Personen mit nichtdeutscher Herkunftssprache (Native Speaker) in bilingualen Einrichtungen

Hier sind insbesondere Menschen angesprochen, die in einer zweisprachigen Kita oder in einer Europagrundschule die Umsetzung einer bilingualen Konzeption als „Native Speaker“ unterstützen wollen.

Anerkannt werden hier Personen mit nichtdeutscher Herkunftssprache, die ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache (Sprachniveau B2 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen) und eine dem mittleren Schulabschluss vergleichbare Schulbildung nachweisen können.

Die Anerkennung für den Bereich Kita erfolgt schriftlich mit diesem Antrag. (Im Bereich ergänzende Förderung und Betreuung erfolgt die Anerkennung über die Schulleitung bzw. -aufsicht.)

Welche Auflagen muss ich als „Native Speaker“ erfüllen?

Um sich den Status als Muttersprachler/-in in bilingualen Einrichtungen zu erhalten, müssen Sie die gleichen Fortbildungsauflagen erfüllen, die für „Sonstige geeignete Personen“ vorgesehen sind.

Werde ich als „Native Speaker“ Fachkraft?

Mit Absolvierung der Fortbildungen können Sie sich den Status als Person im Quereinstieg dauerhaft erhalten und sichern sich eine dauerhafte Beschäftigungsperspektive in einer Berliner Kindertageseinrichtung.

Eine Anerkennung als Fachkraft ist im Quereinstieg als Native Speaker nicht vorgesehen. Den Status als Fachkraft erreichen Sie daher nur, wenn Sie sich für einen der Wege der berufsbegleitenden Ausbildung entscheiden und Sie die entsprechenden Voraussetzungen dafür mitbringen.

Downloads

  • Formular - Muttersprachler (Native Speaker)

    PDF-Dokument (94.7 kB) - Stand: Januar 2021

  • Diagramm - Anerkennung von bilingualen Quereinsteigenden

    PDF-Dokument (502.6 kB)

Personen, die im Rahmen einer besonderen Ausrichtung in Berliner Kitas und Ganztagsschulen tätig werden möchten

Vor der Aufnahme einer pädagogischen Tätigkeit müssen Sie sich als Person im Quereinstieg im Rahmen einer besonderen Ausrichtung anerkennen lassen, damit eine Berücksichtigung im Personalschlüssel der jeweiligen Schwerpunkteinrichtung gewährleistet wird. Mit der Anerkennung ist es den Trägern möglich, Sie unkompliziert auf den Personalschlüssel der jeweiligen Einrichtung zu registrieren.

Welche Auflagen gelten für Quereinsteigende im Rahmen einer besonderen Konzeption?

Quereinsteiger, die im Rahmen der o.g. Konzeptionen in Berliner Kitas tätig werden, absolvieren den Kombinationskurs im Umfang von 300 Stunden.

Besteht die Möglichkeit der Anerkennung als Fachkraft?

Mit Absolvierung der o.g. Weiterbildung qualifizieren Sie sich zur Fachkraft für Einrichtungen mit der jeweiligen Ausrichtung. Nach einer dreijährigen beruflichen Tätigkeit als Fachkraft für den Schwerpunkt können sie auch als sozialpädagogische Fachkraft unabhängig vom Schwerpunkt der Einrichtung anerkannt werden.

Downloads

  • Antrag auf Anerkennung als Quereinsteiger/in, die im Rahmen einer besonderen päd. Ausrichtung in Berliner Kitas und Grundschulen tätig werden möchten

    PDF-Dokument (462.7 kB)

Beratung der Kitaaufsicht

Persönliche Beratungen werden derzeit nicht angeboten. Die Quereinstiegsanerkennung ist ein schriftliches Verfahren.

Wenn Sie Probleme mit dem Antrag haben oder kurze Einschätzungen zu von Ihnen absolvierten Studien- und Berufsabschlüssen benötigen, steht Ihnen unsere telefonische Kurzberatung zur Verfügung. Diese erreichen Sie momentan:
Dienstags von 10 bis 12 Uhr und
Donnerstags von 12 bis 14 Uhr.

Wenn Sie darüber hinaus Beratungsbedarf haben, wenden Sie sich an eine der Bildungsberatungsstellen, die Sie zum Beispiel bezüglich der berufsbegleitenden Ausbildung beraten.

Servicestelle Lehrkräfte und Erzieher

Wenn sie allgemeine Fragen zum Quereinstieg oder zur berufsbegleitenden Ausbildung haben, können Sie sich darüber hinaus an die Servicestelle Lehrkräfte und Erzieher wenden.

Welche Unterlagen müssen Sie zur Anerkennung mitbringen?

Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:
  • Lebenslauf
  • Zeugnisse über praktische Tätigkeiten (übersetzt/beglaubigt)
  • Zeugnisse über pädagogische Ausbildungsabschlüsse (übersetzt/beglaubigt)
  • Bei Personen mit nichtdeutscher Herkunftssprache: anerkanntes Sprachzertifikat (TELC, Goethe, TestDAF, DSH)
  • Ihren Ausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung

Quereinstieg im Bereich der Jugendhilfe

Wenn Sie bereits einen Beruf einer verwandten Berufsgruppe ausüben, besitzen Sie unter Umständen aufgrund Ihrer beruflichen Erfahrung und Fortbildungen hinreichende pädagogische Fachkenntnisse und können unter Fortbildungsauflagen auch als Quereinsteigerin oder Quereinsteiger bei einer Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe eingesetzt werden.

Möchten Sie über einen Quereinstieg eine erzieherische Tätigkeit aufnehmen?

Dann bewerben Sie sich zunächst um eine Stelle bei einem Träger der Kinder- und Jugendhilfe. Der Träger muss anschließend bei seiner zuständigen Fachaufsicht einen Antrag stellen.

Weitere Informationen zum Quereinstieg in diesem Bereich finden Sie im nachstehenden Leitfaden.

Downloads

  • Leitfaden für Fachpersonal und Quereinsteiger

    Pädagogisches und therapeutisches Fachpersonal und Beschäftigungsmöglichkeiten für Quereinsteiger/-innen in den stationären und teilstationären Einrichtungen der Hilfen zur Erziehung und der Jugendberufshilfe

    PDF-Dokument (296.3 kB) - Stand: Dezember 2022

Stellenbörse für Quereinsteiger

Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie und der Dachverband Berliner Kinder- und Schülerläden (DaKS) e.V. haben eine Internetstellenbörse für Quereinsteiger in den Erzieherberuf eingerichtet.

In der Stellenbörse finden Sie Angebote,
  • wenn Sie eine berufsbegleitende Ausbildung machen möchten und beispielsweise schon einen Schulplatz haben, aber noch auf der Suche nach einer Kita sind, in der Sie arbeiten können.
  • wenn Sie als Quereinsteigerin und Quereinsteiger aus verwandten Berufsgruppen eine geeignete Kita suchen,
  • wenn Sie als Kita und Kita-Träger Interesse daran haben, eine Person einzustellen, die berufsbegleitend die Ausbildung zum Erzieher bzw. zur Erzieherin machen möchte, oder
  • wenn Sie als Kita und Kita-Träger einen Quereinsteiger aus einer verwandten Berufsgruppe suchen.
Zur Stellenbörse für Erzieher – Wege in den Beruf

Mehr Infos