Gymnasium

Schülerin im Unterricht

Wer auf das Gymasium geht, kann nach 12 Schuljahren das Abitur erwerben und hat damit die Berechtigung, an einer Universität oder Hochschule zu studieren. Viele Gymnasien haben pädagogische Schwerpunkte, z. B. in naturwissenschaftlicher, musischer, sportlicher und sprachlicher Hinsicht. Den Schülerinnen und Schülern stehen vielfältige Wahlmöglichkeiten offen um die Schullaufbahn ihren Interessen und Fähigkeiten entsprechend zu planen.

Cover Auf Kurs zum Abitur

Broschüre "Auf Kurs zum Abitur"

Kurse wählen, Prüfungsfächer festlegen, Punkte sammeln – der Weg durch die gymnasiale Oberstufe will gut vorbereitet und die Fächerwahl gut überlegt sein. Sie haben die Möglichkeit, die Zeit bis zum Abitur entsprechend Ihren eigenen Stärken und Interessen zu gestalten und Schwerpunkte für einen späteren Studien- oder Berufswunsch zu setzen.

Die Broschüre erhalten die Schülerinnen und Schülern nach den Herbstferien.

  • Auf Kurs zum Abitur - Die gymnasiale Oberstufe ab 2023/2024

    Informationen zur Einführungs- und zur Qualifikationsphase, zur Fächerwahl und zur Abiturprüfung.

    PDF-Dokument (5.0 MB)

Musterbögen und Checkliste für die Abiturphase

  • Übersichtsplan – Musterbogen 12-jähriger Bildungsgang

    PDF-Dokument (40.3 kB)

  • Übersichtsplan – Beispiel für den 12-jährigen Bildungsgang

    PDF-Dokument (42.1 kB)

  • Übersichtsplan – Musterbogen 13-jähriger Bildungsgang

    PDF-Dokument (40.4 kB)

  • Übersichtsplan – Beispiel für den 13-jährigen Bildungsgang

    PDF-Dokument (41.8 kB)

  • Checkliste zur Fächer- und Kurswahl

    PDF-Dokument (30.8 kB)

Die Versetzung am Gymnasium

Am Gymnasium ist die Versetzung in die nächsthöhere Klasse von den Leistungen der Schüler abhängig. Wer höchstens einmal die Note 5 und in allen anderen Fächern mindestens die Note 4 hat, wird versetzt.

Hat ein Schüler entweder zweimal die Note 5 oder einmal die Note 6, muss er für die Versetzung einen Ausgleich nachweisen. Ausgeschlossen ist die Versetzung bei drei Noten 5, zwei Noten 6 oder der Notenkombination zweimal 5 und einmal 6.

Ausgeglichen werden können mangelhafte Leistungen (Note 5) in zwei Fächern durch mindestens befriedigende Leistungen (Note 3) in zwei anderen Fächern. Ungenügende Leistungen (Note 6) in einem Fach können durch mindestens gute Leistungen Note (2) in zwei anderen Fächern ausgeglichen werden.

Wenn einer der Leistungsausfälle in einem Kernfach vorliegt, muss der Ausgleich auch in einem Kernfach erbracht werden. Kernfächer sind Deutsch, Mathematik und die 1. und 2. Fremdsprache, im altsprachlichen Bildungsgang auch die 3. Fremdsprache. Bei zwei Noten 5 oder einer Note 6 in den Kernfächern ist ein Ausgleich nicht möglich.

Wenn die Versetzung gefährdet ist

Jeder Schüler und jede Schülerin soll nach Möglichkeit den eingeschlagenen Bildungsweg erfolgreich beenden und den angestrebten Schulabschluss erreichen.

Wenn sich im Lauf des Schuljahres, z. B. anhand des Halbjahreszeugnisses herausstellt, dass die Versetzung gefährdet ist, wird die Schule eine individuelle Förderung festlegen, um eine Versetzung zu erreichen. Dazu ist sie nach § 59 Abs. 2 des Schulgesetzes verpflichtet. Es geht dabei nicht darum, den Schüler nur zu ermahnen, sich mehr anzustrengen, sondern für ihn einen koordinierten Förderplan zu erstellen.

Förderplan
Jede unterrichtende Lehrkraft muss hierfür zunächst die Leistungsrückstände des Schülers konkret beschreiben und eine Diagnose der Ursachen erstellen. Dann werden hieraus individuelle Fördermaßnahmen abgeleitet, die mit den Lehrkräften der Klasse koordiniert und in einem Förder- und Bildungsplan zusammengefasst werden.

Dieser Plan wird von der Klassenlehrerin mit dem Schüler und seinen Eltern besprochen. Eine Zielvereinbarung, die vom Klassenlehrer, den Eltern und dem Schüler unterschrieben wird, soll dokumentieren, welche Anstrengungen der Schüler leisten muss, um das Klassenziel zu erreichen und wie er von den seinen Eltern und seinen Lehrkräften unterstützt wird.

Damit dieser Prozess in allen Fällen erfolgreich durchlaufen werden kann, wird den Schulen zur Unterstützung ein Leitfaden sowie Formulare für die Diagnose, den Förderplan und die Zielvereinbarung zur Verfügung gestellt.

  • Leitfaden Förderplan

    PDF-Dokument (109.0 kB)

  • Diagnose der Leistungsmängel und Fördervorschläge

    DOCX-Dokument (17.3 kB)

  • Förder- und Bildungsplan

    DOCX-Dokument (14.6 kB)

  • Zielvereinbarung

    DOCX-Dokument (13.8 kB)

Wochenstundentafel

Wieviele Wochenstunden Sie je Unterrichtsfach und Klassenstufe auf dem Gymnasium haben, können Sie In der Wochenstundentafel für Gymnasien (Klasse 7 bis 10) ersehen. Für den altsprachlichen Bildungsgang an Gymnasien (Klasse 5 bis 10) gilt eine andere Wochenstundentafel.

Weitere Infos

Schüler/-innen in Prüfungssituation

Prüfungen und Abschlüsse

Alle Schülerinnen und Schüler sollen ihre Schullaufbahn erfolgreich mit dem bestmöglichen Abschluss beenden. Die ersten Abschlüsse gibt es nach der 9. und 10. Klasse. Wer weitermacht, kann das Abitur nach 12 oder 13 Jahren ablegen. Weitere Informationen

Junge Frau mit Mappe

Anerkennung der Berliner Fachhochschulreife

Die Fachhochschulreife berechtigt zu einem Studium an einer Fachhochschule. Wer die gymnasiale Oberstufe, ein Kolleg oder ein Abendgymnasium ohne bestandene Abiturprüfung vorzeitig verlassen hat, kann seine Leistungen für die Fachhochschulreife einbringen. Weitere Informationen

Paragraphen auf Buch

Rechtsvorschriften

Alles was Recht ist - ein gutes Bildungssystem braucht Regelungen, die Rechte und Pflichten von Schülern, Eltern und Schulen verbindlich festlegen. Auf dieser Seite finden Sie die wichtigsten Gesetze, Verordnungen und Vorschriften des Berliner Bildungssystems. Weitere Informationen