Es wird folgender Beschluss gefasst:
Sachverhalt:
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In der Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 08.02.2017 zur Drucksache Nr. 0143/XX:
„Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei der BVG dafür einzusetzen, dass die Beschilderung auf dem Bahnsteig im U-Bahnhof Paracelsus-Bad um einen Hinweis zum Schwimmbad ergänzt wird.“
wird gemäß § 13 BezVG berichtet:
Das Bezirksamt hat die Empfehlung der Bezirksverordnetenversammlung aufgegriffen und die BVG um Ergänzung der Beschilderung auf dem Bahnsteig im U-Bahnhof Paracelsus-Bad gebeten.
Hierzu liegt nun folgende Antwort vor:
„Zu ihrer Fahrgastinformation bedient sich die BVG eines mit allen beteiligten Institutionen abgestimmten Informations- und Wegeleitsystems.
Dieses gibt die zwingend notwendigen Parameter in Art, Form und Umfang priorisiert und orientiert an den räumlichen Gegebenheiten vor.
So befinden sich in den Vorhallen des U-Bhf´s bereits die entsprechenden Hinweise auf das Paracelsusbad (siehe Anlage…).
Auf den sog. Bankschildern auf den Bahnsteig sind entsprechend der Vorgaben die vorrangigen Informationen vermerkt, so dass an dieser Stelle kein Platz mehr für einen Hinweis auf das Bad vorhanden war (siehe Anlage…).
Wenn die BVV dennoch auf die Anbringung von Hinweisen bestehen würde, gäbe es jetzt nur noch die Möglichkeit außerhalb des Informations- und Wegeleitsystems, aber daran angelehnt und für den Auftraggeber kostenpflichtig, durch die BVG speziell auf die Gegebenheiten des Bahnhofs abgestimmte Sonderschilder herstellen zu lassen und diese dort anzubringen.
Da uns bislang noch keine Beschwerden bezüglich der Hinweise auf das Bad erreicht haben und vor dem Hintergrund der anfallenden Kosten für den Besteller, würde die BVG anraten von der Anbringung weiterer Informationsschilder abzusehen.“
Für die Sonderhinweisschilder entstehen nach Auskunft der BVG Kosten von ungefähr 1.500€ je Schild zuzüglich Montage, wobei mindestens vier Schilder für eine beidseitige Kennzeichnung des Bahnhofs benötigt werden. Diese Kosten sind durch den Besteller der Schilder zu tragen.
Da die BVG angibt, keine Beschwerden bezüglich Hinweisen auf das Schwimmbad erhalten zu haben, geht das Bezirksamt davon aus, dass die vorhandene Beschilderung ausreichend ist.
Wir bitten, die Drucksache Nr. 0143/XX damit als erledigt zu betrachten.
Frank Balzer Sebastian Maack
Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
Gemäß Konsensliste Kenntnisnahme
Gemäß Konsensliste Überweisung an den Verkehrsausschuss