Tagesordnung - 5. öffentliche Sitzung des Verkehrsausschusses  

 
 
Bezeichnung: 5. öffentliche Sitzung des Verkehrsausschusses
Gremium: Verkehrsausschuss
Datum: Do, 13.07.2017 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:10 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal Rathaus Reinickendorf (Zi. 337, Altbau),
Ort: Eichborndamm 215 (Eingang: Antonyplatz 1), 13437 Berlin
Anlagen:
Anlage 5. Verkehrs-A. zu TOP 3

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Mitteilungen und Festsetzung der Tagesordnung      
Ö 2  
Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung      
Ö 3  
Gemeinsame Beratung verkehrspolitischer Themen mit dem Verkehrsausschuss Berlin-Pankow, u.a. 1. Reaktivierung der Heidekrautbahn 2. Verkehrsverbindungen zwischen den beiden Bezirken Reinickendorf und Pankow: a) ÖPNV-Verbindungen: Status quo und Bedarf b) Individualverkehr: Hauptverkehrsstraßen und "Schleichwege" 3. Besondere Verkehrssituationen a) in Wilhelmsruh und Alt-Lübars b) am Alten Bernauer Heerweg, Nordgraben und ABB-Gelände      
Ö 4     Beratung von Drucksachen (soweit noch ausreichend Zeit zur Verfügung steht)      
Ö 4.1  
Beschilderung auf dem U-Bahnhof Paracelsus-Bad  
Enthält Anlagen
0143/XX-01  
    VORLAGE
   

Sachverhalt:

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In der Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 08.02.2017 zur Drucksache Nr. 0143/XX:

 

„Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei der BVG dafür einzusetzen, dass die Beschilderung auf dem Bahnsteig im U-Bahnhof Paracelsus-Bad um einen Hinweis zum Schwimmbad ergänzt wird.“ 

 

wird gemäß § 13 BezVG berichtet:

 

Das Bezirksamt hat die Empfehlung der Bezirksverordnetenversammlung aufgegriffen und die BVG um Ergänzung der Beschilderung auf dem Bahnsteig im U-Bahnhof Paracelsus-Bad gebeten.

 

Hierzu liegt nun folgende Antwort vor:

 

Zu ihrer Fahrgastinformation bedient sich die BVG eines mit allen beteiligten Institutionen abgestimmten Informations- und Wegeleitsystems.

 

Dieses gibt die zwingend notwendigen Parameter in Art, Form und Umfang priorisiert und orientiert an den räumlichen Gegebenheiten vor.

 

So befinden sich in den Vorhallen des U-Bhf´s bereits die entsprechenden Hinweise auf das Paracelsusbad (siehe Anlage).

 

Auf den sog. Bankschildern auf den Bahnsteig sind entsprechend der Vorgaben die vorrangigen Informationen vermerkt, so dass an dieser Stelle kein Platz mehr für einen Hinweis auf das Bad vorhanden war (siehe Anlage).

 

Wenn die BVV dennoch auf die Anbringung von Hinweisen bestehen würde, gäbe es jetzt nur noch die Möglichkeit außerhalb des Informations- und Wegeleitsystems, aber daran angelehnt und für den Auftraggeber kostenpflichtig, durch die BVG speziell auf die Gegebenheiten des Bahnhofs abgestimmte Sonderschilder herstellen zu lassen und diese dort anzubringen.

 

Da uns bislang noch keine Beschwerden bezüglich der Hinweise auf das Bad erreicht haben und vor dem Hintergrund der anfallenden Kosten für den Besteller, würde die BVG anraten von der Anbringung weiterer Informationsschilder abzusehen.

 

Für die Sonderhinweisschilder entstehen nach Auskunft der BVG Kosten von ungefähr 1.500€ je Schild zuzüglich Montage, wobei mindestens vier Schilder für eine beidseitige Kennzeichnung des Bahnhofs benötigt werden. Diese Kosten sind durch den Besteller der Schilder zu tragen.

 

Da die BVG angibt, keine Beschwerden bezüglich Hinweisen auf das Schwimmbad erhalten zu haben, geht das Bezirksamt davon aus, dass die vorhandene Beschilderung ausreichend ist.

 

Wir bitten, die Drucksache Nr. 0143/XX damit als erledigt zu betrachten.

 

 

Frank Balzer   Sebastian Maack

Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat

   
    10.05.2017 - Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf
    Ö 7.9 - überwiesen
   

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Sachverhalt:

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In der Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 08.02.2017 zur Drucksache Nr. 0143/XX:

 

„Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei der BVG dafür einzusetzen, dass die Beschilderung auf dem Bahnsteig im U-Bahnhof Paracelsus-Bad um einen Hinweis zum Schwimmbad ergänzt wird.“ 

 

wird gemäß § 13 BezVG berichtet:

 

Das Bezirksamt hat die Empfehlung der Bezirksverordnetenversammlung aufgegriffen und die BVG um Ergänzung der Beschilderung auf dem Bahnsteig im U-Bahnhof Paracelsus-Bad gebeten.

 

Hierzu liegt nun folgende Antwort vor:

 

Zu ihrer Fahrgastinformation bedient sich die BVG eines mit allen beteiligten Institutionen abgestimmten Informations- und Wegeleitsystems.

 

Dieses gibt die zwingend notwendigen Parameter in Art, Form und Umfang priorisiert und orientiert an den räumlichen Gegebenheiten vor.

 

So befinden sich in den Vorhallen des U-Bhf´s bereits die entsprechenden Hinweise auf das Paracelsusbad (siehe Anlage).

 

Auf den sog. Bankschildern auf den Bahnsteig sind entsprechend der Vorgaben die vorrangigen Informationen vermerkt, so dass an dieser Stelle kein Platz mehr für einen Hinweis auf das Bad vorhanden war (siehe Anlage).

 

Wenn die BVV dennoch auf die Anbringung von Hinweisen bestehen würde, gäbe es jetzt nur noch die Möglichkeit außerhalb des Informations- und Wegeleitsystems, aber daran angelehnt und für den Auftraggeber kostenpflichtig, durch die BVG speziell auf die Gegebenheiten des Bahnhofs abgestimmte Sonderschilder herstellen zu lassen und diese dort anzubringen.

 

Da uns bislang noch keine Beschwerden bezüglich der Hinweise auf das Bad erreicht haben und vor dem Hintergrund der anfallenden Kosten für den Besteller, würde die BVG anraten von der Anbringung weiterer Informationsschilder abzusehen.

 

Für die Sonderhinweisschilder entstehen nach Auskunft der BVG Kosten von ungefähr 1.500€ je Schild zuzüglich Montage, wobei mindestens vier Schilder für eine beidseitige Kennzeichnung des Bahnhofs benötigt werden. Diese Kosten sind durch den Besteller der Schilder zu tragen.

 

Da die BVG angibt, keine Beschwerden bezüglich Hinweisen auf das Schwimmbad erhalten zu haben, geht das Bezirksamt davon aus, dass die vorhandene Beschilderung ausreichend ist.

 

Wir bitten, die Drucksache Nr. 0143/XX damit als erledigt zu betrachten.

 

 

Frank Balzer   Sebastian Maack

Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat

 

 

 

Gemäß Konsensliste Kenntnisnahme

Gemäß Konsensliste Überweisung an den Verkehrsausschuss

   
    13.07.2017 - Verkehrsausschuss
    Ö 4.1 - vertagt
   

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Sachverhalt:

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In der Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 08.02.2017 zur Drucksache Nr. 0143/XX:

 

„Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei der BVG dafür einzusetzen, dass die Beschilderung auf dem Bahnsteig im U-Bahnhof Paracelsus-Bad um einen Hinweis zum Schwimmbad ergänzt wird.“ 

 

wird gemäß § 13 BezVG berichtet:

 

Das Bezirksamt hat die Empfehlung der Bezirksverordnetenversammlung aufgegriffen und die BVG um Ergänzung der Beschilderung auf dem Bahnsteig im U-Bahnhof Paracelsus-Bad gebeten.

 

Hierzu liegt nun folgende Antwort vor:

 

Zu ihrer Fahrgastinformation bedient sich die BVG eines mit allen beteiligten Institutionen abgestimmten Informations- und Wegeleitsystems.

 

Dieses gibt die zwingend notwendigen Parameter in Art, Form und Umfang priorisiert und orientiert an den räumlichen Gegebenheiten vor.

 

So befinden sich in den Vorhallen des U-Bhf´s bereits die entsprechenden Hinweise auf das Paracelsusbad (siehe Anlage).

 

Auf den sog. Bankschildern auf den Bahnsteig sind entsprechend der Vorgaben die vorrangigen Informationen vermerkt, so dass an dieser Stelle kein Platz mehr für einen Hinweis auf das Bad vorhanden war (siehe Anlage).

 

Wenn die BVV dennoch auf die Anbringung von Hinweisen bestehen würde, gäbe es jetzt nur noch die Möglichkeit außerhalb des Informations- und Wegeleitsystems, aber daran angelehnt und für den Auftraggeber kostenpflichtig, durch die BVG speziell auf die Gegebenheiten des Bahnhofs abgestimmte Sonderschilder herstellen zu lassen und diese dort anzubringen.

 

Da uns bislang noch keine Beschwerden bezüglich der Hinweise auf das Bad erreicht haben und vor dem Hintergrund der anfallenden Kosten für den Besteller, würde die BVG anraten von der Anbringung weiterer Informationsschilder abzusehen.

 

Für die Sonderhinweisschilder entstehen nach Auskunft der BVG Kosten von ungefähr 1.500€ je Schild zuzüglich Montage, wobei mindestens vier Schilder für eine beidseitige Kennzeichnung des Bahnhofs benötigt werden. Diese Kosten sind durch den Besteller der Schilder zu tragen.

 

Da die BVG angibt, keine Beschwerden bezüglich Hinweisen auf das Schwimmbad erhalten zu haben, geht das Bezirksamt davon aus, dass die vorhandene Beschilderung ausreichend ist.

 

Wir bitten, die Drucksache Nr. 0143/XX damit als erledigt zu betrachten.

 

 

Frank Balzer   Sebastian Maack

Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat

 

Vertagung

Abstimmungsergebnis:

 

dafür: 13 (CDU, SPD, AfD, B 90/Grüne, Linke)     dagegen: /      Enthaltung: /

   
    14.09.2017 - Verkehrsausschuss
    Ö 4.2 - mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen
   

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Sachverhalt:

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In der Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 08.02.2017 zur Drucksache Nr. 0143/XX:

 

„Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei der BVG dafür einzusetzen, dass die Beschilderung auf dem Bahnsteig im U-Bahnhof Paracelsus-Bad um einen Hinweis zum Schwimmbad ergänzt wird.“ 

 

wird gemäß § 13 BezVG berichtet:

 

Das Bezirksamt hat die Empfehlung der Bezirksverordnetenversammlung aufgegriffen und die BVG um Ergänzung der Beschilderung auf dem Bahnsteig im U-Bahnhof Paracelsus-Bad gebeten.

 

Hierzu liegt nun folgende Antwort vor:

 

Zu ihrer Fahrgastinformation bedient sich die BVG eines mit allen beteiligten Institutionen abgestimmten Informations- und Wegeleitsystems.

 

Dieses gibt die zwingend notwendigen Parameter in Art, Form und Umfang priorisiert und orientiert an den räumlichen Gegebenheiten vor.

 

So befinden sich in den Vorhallen des U-Bhf´s bereits die entsprechenden Hinweise auf das Paracelsusbad (siehe Anlage).

 

Auf den sog. Bankschildern auf den Bahnsteig sind entsprechend der Vorgaben die vorrangigen Informationen vermerkt, so dass an dieser Stelle kein Platz mehr für einen Hinweis auf das Bad vorhanden war (siehe Anlage).

 

Wenn die BVV dennoch auf die Anbringung von Hinweisen bestehen würde, gäbe es jetzt nur noch die Möglichkeit außerhalb des Informations- und Wegeleitsystems, aber daran angelehnt und für den Auftraggeber kostenpflichtig, durch die BVG speziell auf die Gegebenheiten des Bahnhofs abgestimmte Sonderschilder herstellen zu lassen und diese dort anzubringen.

 

Da uns bislang noch keine Beschwerden bezüglich der Hinweise auf das Bad erreicht haben und vor dem Hintergrund der anfallenden Kosten für den Besteller, würde die BVG anraten von der Anbringung weiterer Informationsschilder abzusehen.

 

Für die Sonderhinweisschilder entstehen nach Auskunft der BVG Kosten von ungefähr 1.500€ je Schild zuzüglich Montage, wobei mindestens vier Schilder für eine beidseitige Kennzeichnung des Bahnhofs benötigt werden. Diese Kosten sind durch den Besteller der Schilder zu tragen.

 

Da die BVG angibt, keine Beschwerden bezüglich Hinweisen auf das Schwimmbad erhalten zu haben, geht das Bezirksamt davon aus, dass die vorhandene Beschilderung ausreichend ist.

 

Wir bitten, die Drucksache Nr. 0143/XX damit als erledigt zu betrachten.

 

 

Frank Balzer   Sebastian Maack

Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat

 

Kenntnisnahme

 

Ö 4.2  
Busspuren  
0147/XX  
Ö 4.3  
Hauptverkehrsstraßen leistungsfähig halten  
0197/XX  
Ö 4.4  
Ausweitung der Tarifzone B bei der S-Bahn  
0253/XX  
Ö 4.5  
S 85 weiter in Reinickendorf fahren lassen  
0255/XX  
Ö 4.6  
Ausbau der S25 beschleunigen  
0257/XX  
Ö 4.7  
Verbindung zum Flughafen BER schaffen  
0263/XX  
Ö 4.8  
Schulwegsicherung "Am Dachsbau" - 1  
0291/XX  
Ö 4.9  
Schulwegsicherung "Am Dachsbau" - 2  
0292/XX  
Ö 4.10  
Fahrradständer in der Gorkistraße  
0320/XX  
Ö 4.11  
Verkehrskonzept Heinsestraße II  
0099/XX  
Ö 4.12  
Verkehrssicherheit Bernauer Straße  
0148/XX  
Ö 4.13  
Sicherheit am Wilhelmsruher Damm II  
0182/XX  
Ö 4.14  
Sicherheit am Wilhelmruher Damm III  
0183/XX  
Ö 4.15  
Sicherheit am Wilhelmruher Damm IV  
0184/XX  
Ö 4.16  
Parkstreifen  
0201/XX  
Ö 4.17  
Tempo 30 im Wohngebiet  
0202/XX  
Ö 4.18  
Lichtzeichenanlage an der Otisstraße  
0254/XX  
Ö 4.19  
Fußgängerquerung in der Quickborner Straße  
0256/XX  
Ö 4.20  
Verkehrsfluss an der Heiligenseestraße verbessern  
0259/XX  
Ö 4.21  
Kein Tempo 30 auf Hauptstraßen  
0297/XX  
Ö 4.22  
Verlängerung der Buslinie 324  
0316/XX  
Ö 4.23  
Sicherheit Kreuzung Stolpmünder Weg/Ruppiner Chaussee  
0325/XX  
Ö 4.24  
2. Ein-/Ausgang S-Bahnhof Alt-Reinickendorf  
0365/XX  
Ö 4.25  
Fahrtrichtungen am Waidmannsluster Damm eindeutig markieren  
0392/XX  
Ö 4.26  
Planung Fahrradrouten  
0395/XX  
Ö 4.27  
Kurzparkzone Tegel-City prüfen  
1101/XIX-01  
Ö 4.28  
Standort Fahrradparkhaus  
0948/XIX-01  
Ö 4.29  
Fußgänger an der Provinzstraße schützen - Ampelzeiten verlängern  
0449/XX  
Ö 4.30  
Verkehrsüberwachungssäule Waidmannsluster Damm  
0462/XX  
Ö 4.31  
Radverkehr in Reinickendorf- sicher, komfortabel und ideologiefrei II  
0467/XX  
Ö 4.32  
Radverkehr in Reinickendorf- sicher, komfortabel und ideologierfrei III  
0468/XX  
Ö 4.33  
Radverkehr in Reinickendorf - sicher, komfortabel und ideologiefrei I  
0469/XX  
Ö 5  
Verschiedenes      
                 
 
 

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