Drucksache - 0022/IX
Frage 1: |
Wahlkreis 1: 505 | Wahlkreis 3: 69 | Wahlkreis 5: 94 | Wahlkreis 6: 568 | ||||
Wahlbezirk | Anzahl | Wahlbezirk | Anzahl | Wahlbezirk | Anzahl | Wahlbezirk | Anzahl |
10 105 | 190 | 10 325 | 69 | 10 505 | 47 | 10 607 | 256 |
10 117 | 99 | - | - | 10 510 | 47 | 10 624 | 312 |
10 121 | 35 | - | - | - | - | - | - |
10 122 | 185 | - | - | - | - | - | - |
Wahlbezirk 10118 – Nachdem am Wahltag bekannt geworden ist, dass im Wählerverzeichnis keine Stimmabgabevermerke eingetragen worden sind, suchte die Kreis- bzw. Bezirkswahlleitung unverzüglich das Wahllokal auf. Danach konnten bei der Prüfung des Wählerverzeichnisses bei 133 Personen eine Kennzeichnung durch „x" an der Seite festgestellt werden. Es wurde die Zählliste über die Wahl zum Deutschen Bundestag geführt, diese endet bei 566. Das durch den Wahlvorstand festgestellte Wahlergebnis für den Wahlbezirk wurde überprüft. Ein Vergleich des Wählerverhaltens mit den anliegenden Wahlbezirken ist unauffällig.
Wahlbezirk 10416 – 14 Wählerinnen und Wähler, die nur für die BVV wahlberechtigt waren, haben auch für die AGH-Zweitstimme mit abgestimmt.
Frage 4:
Welche Konsequenzen sind aus den Unregelmäßigkeiten gezogen wurden?
Hierüber kann noch keine Aussage getroffen werden, da die Aufarbeitung der Ereignisse noch nicht abgeschlossen ist bzw. gerade erst beginnt. Aktuell ist durch den Senat vorgesehen, eine Expertenkommission-Wahlen einzusetzen, die sich mit diesem Thema befasst. Die derzeitige Planung sieht die Mitarbeit der Leiterin des Bezirkswahlamtes Marzahn-Hellersdorf in der Expertenkommission-Wahlen vor. Der Senatsbeschluss zur Einsetzung der Kommission steht jedoch noch aus.
Frage 5:
Was ist der Grund dafür, dass bis Ende Oktober noch nicht alle Wahlhelfende Personen die Entschädigung überwiesen bekommen haben?
Die Auszahlung der Aufwandsentschädigungen an die Wahlhelfenden erforderte eine festgestellte Anwesenheit. Anwesende Mitglieder der Wahlvorstände sollten mangels vorhandener anderweitiger Anwesenheitslisten anhand der Wahlniederschriften ermittelt werden. Der abschließende Zugriff auf diese war allerdings erst nach erfolgter Ergebnisprüfung zur Vorbereitung der Ausschusssitzungen am 08.10.2021 und 11.10.2021 möglich. Zur Gewährung der neu eingeführten Aufwandsentschädigung bei Teilnahme an einer Präsenzschulung war darüber hinaus eine entsprechende Feststellung der Schulungsteilnahme erforderlich. Bedauerlicherweise fehlte eine entsprechende fachverfahrensgestützte Auswertungsmöglichkeit, sodass auch diese Prüfung durch die Mitarbeitenden des Bezirkswahlamtes für alle schulungsberechtigten Wahlhelfenden vorzunehmen war. Auch bot das Fachverfahren in diesem Jahr keine Auswertungsmöglichkeiten zur Anwesenheitsfeststellung der Wahlhelfenden in Sonderfunktionen (Kontaktzentrum, Briefwahlstützpunkte, Datenerfassung, Fahrerinnen und Fahrer etc.), was eine weitere zeitaufwändige manuelle Prüfung nach sich zog.
Bis zum 04.11.2021 wurden durch die Mitarbeitenden des Bezirkswahlamtes mit tatkräftiger Unterstützung von Kolleginnen und Kollegen anderer Ämter des Bezirksamtes an alle Wahlhelfenden das Erfrischungsgeld in Höhe von 177.290,00 € getätigt. Die Einzelanweisungen unterliegen entsprechend der Landeshaushaltsordnung dem 4-Augen-Prinzip.
Die Entscheidung zur unbaren Auszahlung beruhte hauptsächlich auf der mit der superwahljahrbedingt beabsichtigten Maximalbesetzung der Wahlvorstände mit 9 Mitgliedern zuzüglich einer Zuordnung von 2 Hilfspersonen verbundenen Summe der Aufwandsentschädigungen. Zum Zeitpunkt der Entscheidung lag im Land Berlin noch kein abschließendes Ergebnis über die Höhe der zu leistenden Aufwandsentschädigung vor, vielmehr wurde noch über deren Angemessenheit beraten - dabei wurde auch eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 100 € als angemessen diskutiert. In diesem Fall hätten 328 Wahlvorstehende bis zu 1.100 € bar in Empfang nehmen und bis zur Auszahlung sicher verwahren müssen.
Dass die fehlenden Erfahrungen mit der unbaren Auszahlung an eine dankenswerterweise noch nie dagewesene Anzahl an Wahlhelfenden zu einer erheblich verzögerten Auszahlung und darüber hinaus in vielen Fällen zu weiteren Unannehmlichkeiten geführt hat, bedauern alle Beteiligten in höchstem Maße.
Gordon Lemm
Bezirksbürgermeister
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Bezirk | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |
Kontakt
Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin
Büro der Bezirksverordnetenversammlung
Leiterin:
Anne Nentwich, BVV L
- Tel.: (030) 90293-5811
- Tel.: (030) 90293-5812
- Tel.: (030) 90293-5813
- Tel.: (030) 90293-5814
- Fax: (030) 90293-5815
- E-Mail bvv@ba-mh.berlin.de
Postanschrift:
12591 Berlin