Drucksache - 0022/IX  

 
 
Betreff: Fragen zur Durchführung der Wahlen am 26. September 2021
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksbürgermeister
Verfasser:Lemm, Gordon 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beantwortung
18.11.2021 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf vertagt   
16.12.2021 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf vertagt   
20.01.2022 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf schriftlich beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Große Anfrage Fraktion der SPD PDF-Dokument
2. Schriftliche Beantwortung PDF-Dokument

Sachverhalt:

Frage 1:
Wieviel Wahlhelfende Personen waren am Wahltag im Einsatz, wie viele davon konnten kurzfristig gewonnen werden, wie viele waren aus dem Bezirksamt?


3.818 Wahlhelfende waren am Wahltag im Einsatz, darunter waren 924 Wahlhelfende aus dem Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf. Es wurde statistisch nicht erfasst, wie viele Wahlhelfende kurzfristig gewonnen werden konnten, grundsätzlich lagen ausreichend viele Bereitschaftserklärungen vor. Auch eine Reserve von ca. 200 Wahlhelfenden stand am Wahltag zur Verfügung und wurde bei Bedarf eingesetzt.

 

 

Frage 2:
Konnten die Bedarfe an Wahlhelfenden gedeckt werden?


Die Bedarfe an Wahlhelfenden konnten gedeckt werden.

 

 

Frage 3:
Welche Unregelmäßigkeiten gab es, und wo genau sind diese aufgetreten?


Am Wahlsonntag teilten fünf Wahlvorstände telefonisch mit, dass die Ausgabe der Stimmzettel für die Erststimme der Wahl zum Abgeordnetenhaus an die Wählenden versäumt wurde. Daraufhin wurden sämtliche Wahlvorstände mit der telefonischen Übermittlung der 12:00 Uhr-Wahlbeteiligung darauf hingewiesen, auf die korrekte Ausgabe der Stimmzettel zu achten. Nach Prüfung der Niederschriften der Wahlvorstände wurden Erststimmzettel in folgendem Umfang nicht ausgegeben:

 

Wahlkreis 1: 505

Wahlkreis 3: 69

Wahlkreis 5: 94

Wahlkreis 6: 568

Wahlbezirk

Anzahl

Wahlbezirk

Anzahl

Wahlbezirk

Anzahl

Wahlbezirk

Anzahl

10 105

190

10 325

69

10 505

47

10 607

256

10 117

99

-

-

10 510

47

10 624

312

10 121

35

-

-

-

-

-

-

10 122

185

-

-

-

-

-

-

 

Wahlbezirk 10118 Nachdem am Wahltag bekannt geworden ist, dass im Wählerverzeichnis keine Stimmabgabevermerke eingetragen worden sind, suchte die Kreis- bzw. Bezirkswahlleitung unverzüglich das Wahllokal auf. Danach konnten bei der Prüfung des Wählerverzeichnisses bei 133 Personen eine Kennzeichnung durch „x" an der Seite festgestellt werden. Es wurde die Zählliste über die Wahl zum Deutschen Bundestag geführt, diese endet bei 566. Das durch den Wahlvorstand festgestellte Wahlergebnis für den Wahlbezirk wurde überprüft. Ein Vergleich des Wählerverhaltens mit den anliegenden Wahlbezirken ist unauffällig.

 

Wahlbezirk 10416 14 Wählerinnen und Wähler, die nur für die BVV wahlberechtigt waren, haben auch für die AGH-Zweitstimme mit abgestimmt.

 

 

Frage 4:
Welche Konsequenzen sind aus den Unregelmäßigkeiten gezogen wurden?


Hierüber kann noch keine Aussage getroffen werden, da die Aufarbeitung der Ereignisse noch nicht abgeschlossen ist bzw. gerade erst beginnt. Aktuell ist durch den Senat vorgesehen, eine Expertenkommission-Wahlen einzusetzen, die sich mit diesem Thema befasst. Die derzeitige Planung sieht die Mitarbeit der Leiterin des Bezirkswahlamtes Marzahn-Hellersdorf in der Expertenkommission-Wahlen vor. Der Senatsbeschluss zur Einsetzung der Kommission steht jedoch noch aus.

 

 

Frage 5:
Was ist der Grund dafür, dass bis Ende Oktober noch nicht alle Wahlhelfende Personen die Entschädigung überwiesen bekommen haben?

 


Die Auszahlung der Aufwandsentschädigungen an die Wahlhelfenden erforderte eine festgestellte Anwesenheit. Anwesende Mitglieder der Wahlvorstände sollten mangels vorhandener anderweitiger Anwesenheitslisten anhand der Wahlniederschriften ermittelt werden. Der abschließende Zugriff auf diese war allerdings erst nach erfolgter Ergebnisprüfung zur Vorbereitung der Ausschusssitzungen am 08.10.2021 und 11.10.2021glich. Zur Gewährung der neu eingeführten Aufwandsentschädigung bei Teilnahme an einer Präsenzschulung war darüber hinaus eine entsprechende Feststellung der Schulungsteilnahme erforderlich. Bedauerlicherweise fehlte eine entsprechende fachverfahrensgestützte Auswertungsmöglichkeit, sodass auch diese Prüfung durch die Mitarbeitenden des Bezirkswahlamtes für alle schulungsberechtigten Wahlhelfenden vorzunehmen war. Auch bot das Fachverfahren in diesem Jahr keine Auswertungsmöglichkeiten zur Anwesenheitsfeststellung der Wahlhelfenden in Sonderfunktionen (Kontaktzentrum, Briefwahlstützpunkte, Datenerfassung, Fahrerinnen und Fahrer etc.), was eine weitere zeitaufwändige manuelle Prüfung nach sich zog.
Bis zum 04.11.2021 wurden durch die Mitarbeitenden des Bezirkswahlamtes mit tatkräftiger Unterstützung von Kolleginnen und Kollegen anderer Ämter des Bezirksamtes an alle Wahlhelfenden das Erfrischungsgeld in Höhe von 177.290,00 € getätigt. Die Einzelanweisungen unterliegen entsprechend der Landeshaushaltsordnung dem 4-Augen-Prinzip.
Die Entscheidung zur unbaren Auszahlung beruhte hauptsächlich auf der mit der superwahljahrbedingt beabsichtigten Maximalbesetzung der Wahlvorstände mit 9 Mitgliedern zuzüglich einer Zuordnung von 2 Hilfspersonen verbundenen Summe der Aufwandsentschädigungen. Zum Zeitpunkt der Entscheidung lag im Land Berlin noch kein abschließendes Ergebnis über die Höhe der zu leistenden Aufwandsentschädigung vor, vielmehr wurde noch über deren Angemessenheit beraten - dabei wurde auch eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 100 € als angemessen diskutiert. In diesem Fall hätten 328 Wahlvorstehende bis zu 1.100 € bar in Empfang nehmen und bis zur Auszahlung sicher verwahren müssen.
Dass die fehlenden Erfahrungen mit der unbaren Auszahlung an eine dankenswerterweise noch nie dagewesene Anzahl an Wahlhelfenden zu einer erheblich verzögerten Auszahlung und darüber hinaus in vielen Fällen zu weiteren Unannehmlichkeiten geführt hat, bedauern alle Beteiligten in höchstem Maße.

 

 

 

Gordon Lemm

Bezirksbürgermeister

 
 

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