Drucksache - 2296/VIII  

 
 
Betreff: Zu: Organisation der Betreuung von Flüchtlingen und Migranten
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksverordneterBzBmin/BzStRin StadtGesPersFin
Verfasser:Pohle, Dagmar 
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beantwortung
19.11.2020 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf schriftlich beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Mündliche Anfrage PDF-Dokument
2. Schriftliche Beantwortung PDF-Dokument

Sachverhalt:

 

Die Fragen:

 

  1. Wie ist die Betreuung der Migranten organisiert, die außerhalb von Unterkünften – in den Mietwohnungen oder bei Privatwohnungen – wohnen?
  2. Wie wird sichergestellt, dass die nicht in Sammelunterkünften lebenden Migranten nicht völlig sich selbst überlassen oder von extremistischen Organisationen ideologisch vereinnahmt werden, sondern bei ihrer Integration Hilfe erhalten?

 

werden wie folgt beantwortet:

 

Vorbemerkung:

Aus der Fragestellung geht keine Differenzierung zwischen Migrantinnen und Migranten im Allgemeinen sowie Geflüchteten im Besonderen hervor. Das Bezirksamt geht in seiner Beantwortung indes davon aus, dass unter Berücksichtigung der inhaltlichen Ausrichtung der Fragestellung ausschließlich die letztgenannte Personengruppe gemeint ist.

 

Zu 1.:

Sofern die Personen nicht explizit eine Betreuungsdienstleistung in Anspruch nehmen (wie z.B. das Wohnraumvermittlungsprojekt der Caritas, welches u.a. eine nachsorgende Betreuung für neue Mieterinnen und Mieter beinhaltet), findet keine pauschale Betreuung statt. Spezifische Beratungs- und Betreuungsangebote stehen entweder über die öffentlichen Regeldienste und Dienstleistungen der freien Träger im Bereich der Migrationssozialarbeit oder über ergänzende Maßnahmen und Projekte des „Integrationsfonds“ zur Verfügung (z.B. im Bereich der psychosozialen Versorgung). Ergänzend dazu hat das Bezirksamt eigene Informationsbroschüren zu verschiedenen Themen erarbeitet, die mehrsprachig zur Verfügung stehen (z.B. „Willkommen zu Hause – Was Sie beim Einzug in Ihre neue Wohnung wissen müssen!“).

 

Zu 2.:

Eine allgemeine Extremismus-Prävention im Sinne der Fragestellung findet nicht statt. Vielmehr erfolgen die integrationspolitischen Hilfestellungen im Rahmen der unter Pkt. 2. exemplarisch genannten Angebote, die z.T. zielgruppenspezifisch ausgerichtet sind (z.B. „Willkommenskultur“-Projekte für Geflüchtete in den Stadtteilzentren).

 

 

 

Dagmar Pohle

BzBmin und BzStRin StadtGesPersFin

 

 
 

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