Drucksache - 0442/VIII  

 
 
Betreff: Zu: Barrierefreiheit auf den Bahnhöfen der U5 möglich?
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der CDUBzStR WirtSG
Verfasser:Martin, Johannes 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beantwortung
28.09.2017 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf schriftlich beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Große Anfrage PDF-Dokument
2. Schriftliche Beantwortung PDF-Dokument
3. Anlage  

O. g. Große Anfrage beantworte ich wie folgt:

  1. Trifft es zu, dass die Bahnhöfe der Linie U5 nach aktuellen DIN-Normen nicht „barrierefrei“ sind?
  2. 2. Ist angesichts der medial bekannt gewordenen Planung des Senats, die Bahnhöfe der  Linie U5 unter Denkmalschutz zu stellen, eine zukünftige Herstellung der erforderlichen „Barrierefreiheit“ durch den Einbau entsprechender Aufzüge tatsächlich überhaupt noch möglich?
  3. Gibt es hierzu eine verbindliche Aussage der Oberen Denkmalschutzbehörde?
  4. Welche Konsequenzen wurden angesichts der Sperrungen von Haltestellen/Bahnhöfen in Marzahn-Hellersdorf infolge von unwetterbedingten "Überschwemmungen" gegebenenfalls in Abstimmung mit BVG und S-Bahn bzw. Deutsche Bahn gezogen bzw. sind angedacht?

 

Entsprechend der Zuständigkeit wurde die Anfrage an die BVG gesandt, deren Antwort als Anlage zur Kenntnis gegeben wird.

 

Johannes Martin

 
 

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