Drucksache - 1779/V
Ich frage
das Bezirksamt: 1. Welcher
Erkenntnisstand liegt dem Bezirksamt über abhanden gekommene Unterlagen der
Antragsteller in der Agentur OST zum ALG II vor? 2. Wie viele Anträge der Bürger sind
dadurch nicht bearbeitet worden? 3. Wie
wurde diesen Bürgern geholfen? 4. Ist diesen betroffenen Bürgern schnelle
Hilfe durch Barschecks erwiesen worden, die sich am nächsten Tag als ungedeckt herausstellten? 5. Ist es mit dem Gesetz in Übereinstimmung
zu bringen, wenn Bescheide ergingen, obwohl dazu gehörende Unterlagen in der Agentur nicht
auffindbar waren, dort abhanden gekommen, dann trotzdem negativ beschieden
wurden? 6. Wie
ist dem Bürger zu erklären, dass schon die im Oktober 2004 eingereichten
vollständigen, datengeschützten Anträge in der Agentur nicht auffindbar sind? 7. Wo sind diese geblieben? 8. Wie werden, bei Auffinden, diese
Unterlagen später verwertet? 9. Wer trägt für den Umgang mit
Personendaten bei Verlust in der Agentur die Verantwortung? |
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