Drucksache - 2556/VIII  

 
 
Betreff: zu: Kosten der Schaffung eines vierten Bürgeramts
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der AfDBzStR BürgWohn
Verfasser:Braun, ThomasBraun, Thomas
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beantwortung
29.04.2021 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf schriftlich beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Große Anfrage (AfD) PDF-Dokument
2. schriftliche Beantwortung (BzStR BürgWohn) PDF-Dokument

Sachverhalt:

Frage 1: Welche Kosten (bspw. Anmietung von Räumen, IT-Kosten) sind nach Kenntnis des Bezirksamts mit der Schaffung eines vierten Bürgeramts verbunden, und wann wurden bzw. bis wann werden sie ermittelt sein?

 

Frage 2: Wo im Bezirkshaushalt müssen diese Beträge etatisiert werden?

 

Frage 3: Welche weiteren Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit sie in den Bezirkshaushalt eingestellt werden können?

 

Frage 4: Welche Personalkosten durch voraussichtlich wie viele Mitarbeiter (VZÄ) werden durch den laufenden Betrieb eines solchen Bürgeramtes im Bezirkshaushalt eingeplant werden müssen?

 

Frage 5: Welche Bedarfsermittlungen hat das Bezirksamt vorgenommen, um die Auswirkungen eines weiteren Bürgeramts auf die Kosten-Leistungs-Rechnungen abschätzen zu können?

 

Eine konkrete Beantwortung der aufgeworfenen Fragen ist wegen des aktuellen Sachstandes zur Frage der Notwendigkeit bzw. des Bedürfnisses einer Einrichtung eines weiteren Bürgeramtsstandortes im Bezirk Marzahn-Hellersdorf nicht möglich. Die Beantwortung soll daher den aktuellen Bearbeitungsstand widerspiegeln.

Aufgrund eines vorliegenden Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung – BVV-Drs. Nr. 2168/VIII – soll durch das Bezirksamt die Einrichtung eines 4. Bürgeramtsstandortes im Bezirk Marzahn-Hellersdorf geprüft werden. Auch die aktuelle Bevölkerungsentwicklung und der in den vergangenen Jahren kontinuierliche Aufgabenzuwachs in den Berliner Bürgerämtern gebieten hinsichtlich des Erreichens des gesamtstädtischen Zieles, die Servicequalität in den Berliner Bürgerämtern substantiell zu verbessern, eine genauere Betrachtung.

Ob diese angestrebte Verbesserung der Servicequalität mit der Einrichtung eines weiteren Bürgeramtsstandortes – mit einer ebenfalls zu ermittelnden Personalstärke – erreicht und finanziert werden kann, ist mittels einer gesamtwirtschaftlichen Wirtschaftlichkeitsuntersuchung – federführend durch die Abteilung für Bürgerdienste und Wohnen – zu ermitteln.

Dazu ist zunächst eine Auswertung des zukünftigen Neubaugeschehens in den bezirklichen Stadtteilen und der prognostizierten Bevölkerungsentwicklung (Standortanalyse) vorzunehmen. Die sich daraus ergebenden Lösungsideen (Anmietung von Räumlichkeiten, Grundstücksankauf und Neubau/ Sanierung etc.) zur Einrichtung eines weiteren Bürgeramtsstandortes wären in einer Kosten-Nutzen-Analyse miteinander zu vergleichen und zu bewerten. Dies erst ermöglicht anschließend eine belastbare Darstellung der finanziellen Auswirkungen auf den Bezirkshaushalt.

Die Durchführung einer solchen Wirtschaftlichkeitsuntersuchung zur Planung der Einrichtung eines Bürgeramtsstandortes wird aktuell vorbereitet werden, beginnend soll die Ausgangssituation analysiert werden.

Konkrete Kosten können daher noch nicht benannt und zum jetzigen Zeitpunkt auch noch nicht seriös geschätzt werden, da weder substanzielle Handlungsbedarfe ermittelt, noch genaue Ziele festgelegt wurden und entsprechende Lösungsmöglichkeiten daher noch nicht identifiziert werden konnten.

Unstreitig werden definitiv entsprechende Herstellungskosten (IT-Ausstattung, Arbeitsplatzausstattung, Sachmittel für zusätzliches Mobiliar – Informationstresen, Warteraummobiliar) entstehen. Im Falle der Anmietung weiterer Räumlichkeiten könnten zusätzlich Ausbau- bzw. Umbaukosten entstehen. Bei einem Neubau wären selbstverständlich gänzlich andere Kosten zusätzlich zu berücksichtigen.

Auch entstehende Folgekosten – wie Miet- bzw. Tilgungs-/ Zinszahlungen sowie ggf. Baufolge- und Bewirtschaftungskosten für die Räumlichkeiten – können derzeit nicht benannt werden. Auch die Personalkosten können erst nach exakter Bedarfsermittlung hinsichtlich der benötigten Personalstärke verlässlich benannt werden. 

Aktuell besteht die besondere Herausforderung, zu gewährleisten, die KLR-Daten des Jahres 2020 ohne pandemiebedingte Verzerrung in die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung einfließen zu lassen.

 

 

Thomas Braun

BzStR BürgWohn

 

 
 

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