Drucksache - 2480/VIII
Die BVV möge beschließen:
Zur Gewährleistung der Arbeitskontinuität des Bezirksamtes wird die Amtszeit des Bezirksstadtrates Thomas Braun gemäß BAMG §3a bis zum Ende der Amtszeit des ganzen Bezirksamtes verlängert.
Begründung: Bezirksstadtrat Thomas Braun wird im September 2021 65 Jahre alt. Laut BAMG §3a ist ein Beschluss der BVV erforderlich, damit der Bezirksstadtrat seine Tätigkeit bis zum Amtsantritt des neugewählten Bezirksamtes fortsetzen kann und so die Kontinuität der Arbeit des gesamten Bezirksamtes gesichert wird.
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