Drucksache - 2476/VIII  

 
 
Betreff: Zur Gestaltung des Platzes Dreieck Heinrich-Grüber-Str. Kraetkestr. und Umgebung
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksverordneteBzBmin/BzStRin StadtGesPersFin
Verfasser:Pohle, DagmarPohle, Dagmar
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beantwortung
25.03.2021 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf schriftlich beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Mündliche Anfrage Richter-Kastschajewa PDF-Dokument
2. Antwort BzBmin/BzStRin StadtGesPersFin PDF-Dokument

Sachverhalt:

Frage 1: Wann und wie werden die weitere Gestaltung des „Stadtparkes“ und der Ausbau der Kraetkestraße umgesetzt?

 

Die Umsetzung der Herstellung der Erschließungsanlagen und des Stadtplatzes im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan 10-39 wurde dem Vorhabenträger durch städtebaulichen Vertrag übertragen. Der Vorhabenträger hat zwar mit der teilweisen Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen zur Herstellung der Erschließungsanlagen begonnen und diese im Juni 2019 auch zur Abnahme beim Straßen- und Grünflächenamt angezeigt. Die Erschließungsanlagen und der Stadtplatz waren aber nicht ordnungsgemäß und nicht vollständig hergestellt, so dass eine Abnahme auf den Antrag des Vorhabenträgers hin nicht erfolgen konnte. Dem Vorhabenträger wurde mit Schreiben vom 07.08.2019 mitgeteilt, dass noch erhebliche Teile der vertraglich geschuldeten Leistungen von ihm zu erbringen sind. Da der Vorhabenträger auch auf mehrmalige nachdrückliche Aufforderung mit Fristsetzung und zuletzt Klageandrohung nicht reagierte, kann nicht mit Sicherheit vorhergesagt werden, wann die weitere Umsetzung des Ausbaus der Kraetkestraße und des Stadtparkes (Stadtplatzes) erfolgen wird, da dies voraussichtlich von der Durchsetzung der Vertragspflichten auf dem Rechtsweg abhängig ist.

 

Da der Investor seinen Verpflichtungen aus dem städtebaulichen Vertrag bisher nicht nachgekommen ist, wird geprüft, die Freiflächengestaltung des Stadtplatzes aus den vom Investor hinterlegten Bürgschaftsmitteln zu finanzieren. Für die Gestaltung des Stadtplatzes wird die kurzfristige Umsetzung einer Flächenbegrünung mit einer ökologischen Ansaat geprüft. Die abschließende Freiflächengestaltung kann bei gewährleisteter Finanzierung frühestens 2022, aufgrund fehlender personeller Planungs- und Projektleitungskapazitäten im FB Grün, beginnen.

 

Frage 2: Welche konkreten Schritte wurden mit welchem Erfolg unternommen, um den Investor/Vorhabenträger zur Einhaltung seiner vertraglichen Verpflichtungen zu bewegen?

 

Im April 2019 wurde der Investor durch das Stadtentwicklungsamt aufgefordert, für die hergestellten Teilleistungen die Abnahme anzuzeigen. Gleichzeitig wurden die noch nicht begonnenen Maßnahmen auf dem Stadtplatz angemahnt. Mit Datum vom 11.06.2019 beantragte der Investor eine Abnahme von Teilleistungen beim Straßen- und Grünflächenamt (SGA). Die Abnahme der erbrachten Teilleistungen wurde nach Ortsbesichtigung durch das SGA abgelehnt, da die bisher erbrachten Leistungen zu gering waren, um eine Teilabnahme zu rechtfertigen. Dies wurde dem Investor mitgeteilt und ihm gleichzeitig die noch zu erbringenden Teilleistungen benannt. Weitere Bemühungen des Bezirksamtes blieben bisher erfolglos, obwohl mündliche und schriftliche Zusagen des Investors vorliegen. Der Investor wurde u.a. zu Abstimmungen eingeladen bei welchen Fristen und Termine für bestimmte Planungs- und Ausführungsarbeiten vereinbart wurden. Darüber hinaus erhielt der Investor unterstützende Hinweise, um geeignete Unternehmen binden zu können. Im April 2020 wurde der Investor mit Fristsetzung und Klageandrohung aufgefordert, bis Juni gegenüber der den städtebaulichen Vertrag beurkundenden Notarin die Freigabe der Sicherheitsleistung zu erklären sowie einen mit Fachfirmen abgestimmten Ablaufplan vorzulegen, nach welchem mit den noch offenen Vertragsleistungen bis September 2020 begonnen worden sein muss und nach welchem die offenen Vertragsleistungen bis Ende 2020 erbracht worden sein müssen. Daraufhin erklärte der Investor, den Forderungen nachzukommen. Der Forderung, gegenüber der Notarin die Sicherheitsleistung freizugeben, leistete der Investor im Juni 2020 folge. Die offenen Vertragsleistungen wurden jedoch bis heute nicht erbracht. Gegenwärtig wird ermittelt, welche Teile der offenen Vertragsleistungen unter Inanspruchnahme der vertraglich vereinbarten Sicherheitsleistung ggf. durch das Bezirksamt beauftragt werden können. Die Durchsetzung der übrigen Vertragsleistungen auf dem Rechtsweg (Klage) wird gegenwärtig durch das Bezirksamt vorbereitet.

 

 

Dagmar Pohle

BzBmin und BzStRin StadtGesPersFin

 
 

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