Drucksache - 2475/VIII  

 
 
Betreff: Zur Verwahrlosung/Vermüllung des Flurstückes zwischen Erich-Knauf-Weg und Hugo-Distler-Str.
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksverordneteBzBmin/BzStRin StadtGesPersFin
Verfasser:Pohle, DagmarPohle, Dagmar
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beantwortung
25.03.2021 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf schriftlich beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Mündliche Anfrage Richter-Kastschajewa PDF-Dokument
2. Antwort BzBmin/BzStRin StadtGesPersFin PDF-Dokument

Sachverhalt:

Frage 1: Welche Informationen hat das Bezirksamt zur weiteren Entwicklung dieses Flurstückes durch den Vorhabenträger?

 

Dem Bezirksamt liegen keine Informationen zur weiteren Entwicklung dieses Flurstückes durch den Vorhabenträger vor.

 

Frage 2: Kann das Bezirksamt auf der Grundlage des städtebaulichen Vertrages Forderungen an den Vorhabenträger in Bezug auf die Gestaltung (Pflege und Bebauung) der Fläche stellen, wenn ja welche?

 

Nein, das Bezirksamt kann auf Grundlage des städtebaulichen Vertrages keine Forderungen an den Vorhabenträger in Bezug auf die Gestaltung (Pflege und Bebauung) der Fläche stellen. Eine Bauverpflichtung kann nicht durchgesetzt werden. Die Bebauung und Pflege der Fläche liegt im Ermessen des Eigentümers.

 
 

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