Drucksache - 2475/VIII
Frage 1: Welche Informationen hat das Bezirksamt zur weiteren Entwicklung dieses Flurstückes durch den Vorhabenträger?
Dem Bezirksamt liegen keine Informationen zur weiteren Entwicklung dieses Flurstückes durch den Vorhabenträger vor.
Frage 2: Kann das Bezirksamt auf der Grundlage des städtebaulichen Vertrages Forderungen an den Vorhabenträger in Bezug auf die Gestaltung (Pflege und Bebauung) der Fläche stellen, wenn ja welche?
Nein, das Bezirksamt kann auf Grundlage des städtebaulichen Vertrages keine Forderungen an den Vorhabenträger in Bezug auf die Gestaltung (Pflege und Bebauung) der Fläche stellen. Eine Bauverpflichtung kann nicht durchgesetzt werden. Die Bebauung und Pflege der Fläche liegt im Ermessen des Eigentümers. |
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