Drucksache - 2194/VIII  

 
 
Betreff: Zur Corona-Hallensaison 2020/2021
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der CDUBzStR SchulSportJugFam
Verfasser:Lemm, Gordon 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beantwortung
17.09.2020 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf schriftlich beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Große Anfrage PDF-Dokument
2. Schriftliche Beantwortung PDF-Dokument

 

1.      Wie plant das Bezirksamt in den kommenden Herbst- und Wintermonaten sowohl den Schul-, Vereins- und Wettkampfsport sicherzustellen?

 

Aus Sicht der Abteilung Schule, Sport, Jugend und Familie sind die hygienischen Voraussetzungen in den Gebäuden vorhanden bzw. werden ständig angepasst. Gleichzeitig wurden alle Nutzenden der Sportstätten am 03.09.2020 schriftlich informiert, dass auch an den Wochenenden wieder die Sporthallennutzung für den Vereins- und Wettkampfsport möglich ist. In Vorbereitung auf den neuen Vergabezeitraum 01.10.2020 bis 30.09.2021, fanden zwischen der Schulaufsicht der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie sowie der Vergabestelle im Schul- und Sportamt die Abstimmungen zum Schulsport statt. Die Mitarbeiter der Sportförderung stehen in engem Kontakt mit den Nutzenden, den Verbänden und der Senatsverwaltung für Inneres und Sport. Die immer wieder anzupassenden Hygienekonzepte werden so miteinander abgeglichen.

 

 

2.      Inwiefern kann eine den Corona-Regelungen entsprechende Reinigung von Turnhallen bei zunehmender Nutzung durch verschiedene Akteure sichergestellt werden?

 

Aus der Pressemitteilung der Abteilung Schule, Sport, Jugend und Familie vom 11.09.2020 zur Öffnung der Sportstätten, heißt es:

„… Leider ist es uns als Bezirksamt bislang nicht gelungen, die flächendeckende Reinigung der Sportstätten auch am Wochenende zu gewährleisten, da die Kapazitäten der Reinigungsfirmen erschöpft sind. Das Musterhygienekonzept der Senatsverwaltung für Inneres und Sport verpflichtete uns als Vergabestelle bislang, nur die Sportstätten für eine Wochenendnutzung frei zu geben, bei denen auch eine professionelle (!) Reinigung stattfindet. Im Sinne unserer Sporttreibenden hatte ich hier vor 2 Wochen um eine Anpassung gebeten, um den Sport auch am Wochenende unter Einhaltung der Hygienevorschriften zu ermöglichen. Mit Schreiben vom 01.09.2020 haben wir diese Möglichkeit erhalten. Mannschaften und Sportgemeinschaften, die am Wochenende unsere Sportstätten nutzen wollen (ausgenommen, die am Ende aufgezählten), haben ab diesem Wochenende die Möglichkeit dazu, wenn Sie bereit sind, wenige Reinigungsleistungen, wie Putzen (keine Desinfektion) der Klinken, Handläufe und genutzten Sportflächen selbstständig durchzuführen.“

 

 

3.      Welche Maßnahmen werden bei Verstößen gegen Corona-Regelungen sowie bei Ausfällen von Turnhallen aufgrund von Mängeln seitens des Bezirksamtes getroffen?

 

Aus Sicht der Abteilung Schule, Sport, Jugend und Familie gelten folgende Maßnahmen:

a) Sollten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Schul- und Sportamtes Unregelmäßigkeiten bzw. Verstöße feststellen, so werden u. a. mündliche/schriftliche Abmahnungen erteilt.

b) Bauseitige (vorübergehende) Sperrungen von Sportstätten können nicht beeinflusst werden.

c) Weitere wichtige Schwerpunkte zur Umsetzung der vorgegebenen Hygieneregelungen sind die Belüftung und die Nutzung von Räumen in den Sportobjekten (Umkleide- und Sanitäranlagen).

 

 

4.      Gibt es darüber hinaus weitere Überlegungen und Informationen zu diesem Thema, welches das Bezirksamt der BVV mitzuteilen hat?

 

Da die Verantwortung für die Einhaltung der Vorgaben der SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Verordnung und des Hygienekonzeptes während der Nutzung grundsätzlich die nutzenden Sportorganisationen bzw. Schulen haben, sollten diese Personengruppen weiterhin mit vielfältigen Informationen abteilungsübergreifend informiert (vielleicht sogar geschult) werden.

 

 

 

Gordon Lemm

BzStR SchulSportJugFam

 

 
 

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