Drucksache - 2146/VIII  

 
 
Betreff: Zur Öffnung der Schwimmhallen in Marzahn-Hellersdorf
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksverordneteBzStR SchulSportJugFam
Verfasser:Lemm, GordonGlienke, Konstanze
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beantwortung
20.08.2020 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf schriftlich beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Mündliche Anfrage PDF-Dokument
2. Schriftliche Beantwortung BzStR SchulSportJugFam PDF-Dokument

Frage 1. Wann werden die Schwimmhallen in Marzahn-Hellersdorf für Vereine und den regulären Publikumsverkehr wieder zur Verfügung stehen (nach Schwimmhalle aufgliedern)?

Frage 2. Welche Hygienemaßnahmen bzw. Hygienekonzepte sind Voraussetzungen für die Öffnung und Nutzung der Schwimmhallen?

 

Antwort zu 1.und 2.

Die Zuständigkeit für die öffentlichen Schwimmhallen in Berlin liegt bei den Berliner-Bäder-Betrieben (BBB). 

Seit dem 14.08.20 liegt von der Senatsverwaltung für Inneres und Sport (SenInnDS) das Hygienekonzept der BBB für Hallenbäder vor, welches unter Beachtung der SARS-Cov-2-Infektionsschutzverordnung vom 21.07.20 erstellt wurde. SennInnDS wird dieses Hygienekonzept im Kern auch als Rahmenkonzept bei der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung (SenGPG) einreichen. Als Mund-Nasen-Schutz für den Weg zwischen Umkleide und Becken soll ggf. das Handtuch dienen.

Die BBB gehen gegenwärtig von einer Wiederinbetriebnahme der Hallenbäder ab 31.08.20 mit angepassten Nutzungskonzepten aus.

Auch die Schwimmhalle und Sauna im FFM sind Corona-bedingt geschlossen. Gegenwärtig werden neue Wasserproben untersucht. Sobald ein positives Ergebnis vorliegt, wird beim Gesundheitsamt ein Antrag auf Wiederöffnung gestellt werden.

 

 

 

 

 

Gordon Lemm

BzStR SchulSportJugFam

 
 

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