Drucksache - 2114/VIII
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten zu prüfen, ob die Beauftragung eines Sicherheitsdienstes am Biesdorfer Baggersee und den Kaulsdorfer Seen zur Einhaltung des Gesetzes der Grünanlagen und öffentlichen Ordnung möglich ist. Die Kontrolle und Sicherung sollte dabei während des Sommers ganztägig im 24 Stunden Betrieb und in enger Abstimmung mit der Polizei und dem Ordnungsamt erfolgen.
Außerdem sollte geprüft werden, ob eine Einzäunung wie bspw. am Schlosspark Biesdorf möglich ist, mit der die Anlagen nach Einbruch der Dunkelheit geschlossen und gesichert werden können. Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 10.12.2020 o. g. Drucksache beraten und empfiehlt der BVV mehrheitlich, mit drei Ja-Stimmen und zwölf Nein-Stimmen, den Antrag abzulehnen. |
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