Drucksache - 1682/V
Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin 01.12.05 Bericht
für die Sitzung der
Bezirksverordnetenversammlung am 1. Gegenstand des Berichtes: Abschlussbericht zur Empfehlung der
BVV, DS-Nr.1682/V aus der 47. BVV vom 23.06.2005 Einrichtung einer Einbahnstraße 2. Die BVV wird um Kenntnisnahme gebeten: Die Umsetzung des o. g. BVV
Beschlusses wurde von der Bezirklichen Straßenverkehrsbehörde mehrfach geprüft. Die Schwabenallee und die
Dubickstraße liegen innerhalb einer Tempo-30-Zone und sind somit
verkehrsberuhigt. Die Einrichtung als Einbahnstraße
dient weder der Verkehrssicherheit noch der Verkehrsberuhigung. Kraftfahrer neigen hier dazu, die
zulässige Höchstgeschwindigkeit zu überschreiten, da sie keinen Gegenverkehr
berücksichtigen müssen. Zudem verursacht eine Einbahnstraße
Umwege für viele Verkehrsteilnehmer die zusätzlichen Lärm und zusätzliche
Abgase hervorrufen. Gerade im Interesse der Anlieger
erachtet die Bezirkliche Straßenverkehrsbehörde eine solche Regelung für
unzweckmäßig. In diesem Sinne folgt das Bezirksamt
der Empfehlung der BVV nicht. Dr. Klett S. Simdorn Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
für Wohnen, Bauen, |
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