Drucksache - 1682/V  

 
 
Betreff: Einrichtung einer Einbahnstraße
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBzStR WirtTiefBürgOrd
Verfasser:Simdorn, SvendSimdorn, Svend
Drucksache-Art:AntragBericht des BA auf Empfehlung der BVV
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Vorberatung
25.11.2004 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf überwiesen   
Ausschuss für Bauen, Wohnen und Verkehr Vorberatung
12.01.2005 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen, Wohnen und Verkehr vertagt   
09.02.2005 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen, Wohnen und Verkehr vertagt   
09.03.2005 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen, Wohnen und Verkehr vertagt   
13.04.2005 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen, Wohnen und Verkehr vertagt   
08.06.2005 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen, Wohnen und Verkehr ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Vorberatung
23.06.2005 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Geschäftliche Mitteilungen der Vorsteherin der BVV Vorberatung
07.12.2005 
92. Geschäftlichen Mitteilungen der Vorsteherin der BVV mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag vom 16.11.2004 PDF-Dokument
2. Beschlussempfehlung AS BWV PDF-Dokument
3. Bericht auf Empfehlung PDF-Dokument

Begründung:

Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin        01.12.05

 

 

 

Bericht

 

für die Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung am

 

 

1. Gegenstand des Berichtes:      Abschlussbericht zur Empfehlung der BVV, DS-Nr.1682/V aus der 47. BVV vom 23.06.2005

                       

                        Einrichtung einer Einbahnstraße

 

 

2. Die BVV wird um Kenntnisnahme gebeten:      

 

Die Umsetzung des o. g. BVV Beschlusses wurde von der Bezirklichen Straßenverkehrsbehörde mehrfach geprüft.

 

Die Schwabenallee und die Dubickstraße liegen innerhalb einer Tempo-30-Zone und sind somit verkehrsberuhigt.

Die Einrichtung als Einbahnstraße dient weder der Verkehrssicherheit noch der Verkehrsberuhigung.

Kraftfahrer neigen hier dazu, die zulässige Höchstgeschwindigkeit zu überschreiten, da sie keinen Gegenverkehr berücksichtigen müssen.

Zudem verursacht eine Einbahnstraße Umwege für viele Verkehrsteilnehmer die zusätzlichen Lärm und zusätzliche Abgase hervorrufen.

Gerade im Interesse der Anlieger erachtet die Bezirkliche Straßenverkehrsbehörde eine solche Regelung für unzweckmäßig.

In diesem Sinne folgt das Bezirksamt der Empfehlung der BVV nicht.

 

 

 

 

 

 

 

Dr. Klett                        S. Simdorn

Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat für Wohnen, Bauen,
Bürgerdienste und Ordnung

 

 
 

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Postanschrift:
12591 Berlin