Drucksache - 1846/VIII
Ich frage das Bezirksamt:
Wie stellt das Bezirksamt sicher, dass die bisherige Nutzung der Biesdorfer Parkbühne als Konzert- und Festivalgelände mit den Emissionsschutzregeln in der Nähe von derzeit neu entstehenden Wohngebieten in Einklang gebracht werden kann und nicht gefährdet ist?
Begründung: Die Parkbühne Biesdorf ist einer der wichtigsten öffentlichen Veranstaltungsorte des Bezirks. Insbesondere in den Sommermonaten wird er von Veranstaltern gerne als Konzert- und Festivalstandort genutzt. Dies wird dadurch begünstigt, dass sich in seiner unmittelbaren Nähe keine Wohnbauten befinden und damit Emissionsschutzregeln nicht eingehalten werden müssen. Schon eine leichte Wohnbebauung könnte zu Konflikten bei der Nutzung der Parkbühne als Veranstaltungsort führen. Aus diesem Grund ist zu erörtern, wie das Bezirksamt diese möglichen Konflikte in seine Planung mit einbezieht. |
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