Drucksache - 1817/VIII
Frage 1: Welche konkreten Aufgaben werden die Bezirke im Zuge der Einführung des sog. Mietendeckels übernehmen? Das Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin (MietenWoG Bln) liegt derzeit nur im Entwurf vor. Das Abgeordnetenhaus von Berlin muss dieses Gesetz zunächst beschließen. Bis zu diesem Zeitpunkt kann der Gesetzentwurf im weiteren Verfahren jederzeit geändert werden. Nach dem derzeitigen Entwurfsstand sollen die Bezirke die Einhaltung des Gesetzes überwachen. Daraus ergeben sich aktuell folgende Aufgaben:
Mieterhöhungsverlangen nach Inkrafttreten des Gesetzes Mieterhöhungsverlangen nach dem 18.06.2019 und vor Inkrafttreten des Gesetzes Wiedervermietung (Mieterwechsel) oder Erstvermietung (von vor 01.01.2014 erstmalig bezugsfertigem Wohnraum)
Frage 2: Wie weit ist der Vorbereitungsstand im Bezirksamt zur Übernahme dieser Aufgaben? Die Vorbereitungen laufen in vollem Gange. Durch SenFin wird derzeit in Zusammenarbeit mit den Bezirken zur Vorbereitung der Stellenausschreibung eine Muster-BAK erarbeitet. Ebenso werden aktuell mit SenStadtWohn, den Bezirken, dem HPR und den örtlichen Beschäftigtenvertretungen mögliche Verfahrens- und Beteiligungsfragen für eine zentrale Rekrutierung geeigneter Dienstkräfte geklärt. Der beim Wohnungsamt entstehende zusätzliche Raumbedarf wurde durch das Amt für Bürgerdienste bereits angemeldet. Die Einrichtung verschiedener Unterarbeitsgruppen mit Vertreterinnen und Vertretern von SenStadtWohn und aus den Bezirken zur Erstellung eines Schulungskonzeptes sowie zur Erstellung von einheitlichen Formularen und einer IT-Unterstützung erfolgt ebenso zeitnah.
Thomas Braun BzStR BürgWohn |
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