Drucksache - 1751/VIII  

 
 
Betreff: Zur Feierstunde zum 70. Geburtstag der Deutschen Demokratischen Republik
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksverordneterBzStR SchulSportJugFam
Verfasser:Lemm, GordonKeßler, Rolf
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beantwortung
24.10.2019 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf schriftlich beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Mündliche Anfrage PDF-Dokument
2. Schriftliche Beantwortung PDF-Dokument

Wie steht das Bezirksamt dazu, dass am 12. Oktober im Freizeitforum eine Feierstunde zum 70. Geburtstag der Gründung der DRR mit Egon Krenz als Redner durchgeführt wurde?

 

Der Bezirksstadtrat SchulSportJugFam wurde erstmalig am 14.07.19 durch einen Pressevertreter auf diese Veranstaltung hingewiesen und um Stellungnahme gebeten.

Da die Veranstaltungen des FFM nicht vom Bezirksamt genehmigt werden, wurde die GSE als Geschäftsbesorger des FFM um eine Stellungnahme gebeten.

 

Die damalige Prüfung hatte folgenden Sachstand ergeben:

Die GSE hatte bestätigt hat, dass eine Veranstaltung am 12.10.2019 im Freizeitforum stattfindet, angemeldet durch den Verein DDR-Kabinett-Bochum e.V. als interne Veranstaltung für ein Jubiläum einer Seniorensportgruppe, bei der der Verein unterstützen möchte.

Dem Bezirk war der Sachverhalt einer im FFM angemeldeten Veranstaltung, die die aktive Teilnahme von Hr. Krenz beinhalten würde, nicht bekannt. Gleichwohl musste davon ausgegangen werden, dass dies der ursprünglichen Anmeldung wie v.g. geschildert, so auch nicht zu entnehmen war.

Die Anfrage wurde daher zum Anlass genommen, hier durch die GSE zu prüfen, inwiefern Anmelder/in bzw. Veranstaltungsinhalte den bezirklichen Beschlüssen und Festlegungen zu Anmietungen in bezirklichen Immobilien genügen.

 

Unabhängig davon hat BzStR SchulSportJugFam klargestellt, dass er „… einen solchen Auftritt, auch wenn dies grundsätzlich keine öffentliche Veranstaltung sein sollte, in Räumlichkeiten die dem Bezirk gehören, zu einem vermeintlichen Jubiläum der DDR-Gründung für unangebracht halte.“

 

BzStR SchulSportJugFam hatte sowohl die GSE als auch das bezirkliche Rechtsamt mit einer rechtlichen Stellungnahme beauftragt, inwiefern das Bezirksamt den Vertrag kündigen kann (nicht zuletzt wegen falscher Anmeldung: hier hieß es, eine Seniorensportgruppe wolle ein Jubiläum in geschlossener Gesellschaft feiern).

Leider sind die Verträge, die die GSE als Geschäftsbesorger tätigt, derart, dass es keinen

Passus für eine begründete Kündigung bzw. Vorbehaltsstellung der Zusage gibt. Nach

Einschätzung des Rechtsamtes wäre das Bezirksamt im Zweifel rechtlich zu belangen

gewesen, die Kosten für eine Alternativveranstaltung zu übernehmen, im Zweifel in einem

teuerem Veranstaltungshotel.

Im Sinne der Wirtschaftlichkeit und eines sensiblen Umgangs mit Steuergeldern hat BzStR SchulSportJugFam aus diesem Grund darauf verzichtet und die GSE angewiesen, zukünftig einen Vorbehaltspassus in die Verträge mit externen Dritten aufzunehmen

 

Gegenüber dem Pressevertreter hatte sich BzStR SchulSportJugFam abschließend wie folgt geäert:

 Das alles ist sehr ärgerlich und dass die Veranstaltung im geschlossenen Rahmen               stattfindet, kann kein Trost dafür sein.

 

 Ich möchte mich bei Ihnen bedanken, dass Sie mich/uns auf diesen Missstand  hingewiesen haben und hätte mir gewünscht, diese Veranstaltung in öffentlichen               umen verhindern zu können. Bei aller Verbundenheit mit der Geschichte und den               Lebensleistungen vieler Menschen in der DDR entspricht eine unkritische Feier zur               Gründung der DDR nicht dem, was wir uns als Kommune in den öffentlichen Räumen               unseres Bezirks vorstellen. Ich spreche hier ganz explizit im Namen des gesamten               Bezirksamtes.“

 

 

 

 

 

Gordon Lemm

BzStR SchulSportJugFam

 
 

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