Drucksache - 1493/VIII
Die BVV möge beschließen:
Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass die Auflagen in den Bewilligungsbescheiden für soziale Projekten, die mit Fördermitteln realisiert werden, dahingehend überprüft werden, dass Projektträger nach dem Ablauf des Förderzeitraums nicht mit Strafzinsen bei Verzögerungen in Zahlungsabrufen belastet werden.
Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 05.12.2019 o. g. Drucksache beraten und empfiehlt der BVV mehrheitlich, mit acht Ja-Stimmen und sieben Nein-Stimmen, den Antrag zu beschließen. |
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