Drucksache - 1443/VIII
Die BVV möge beschließen:
Die in der Anlage zur BA-Vorlage aufgeführten Personen werden als Mitglieder des Ehrenamtlichen Dienstes im sozialen Bereich – Sozialkommissionen – vorzeitig abberufen bzw. gewählt. Begründung: Gemäß den Verwaltungsvorschriften über den Ehrenamtlichen Dienst im sozialen Bereich Die Zahl der Mitglieder des Ehrenamtlichen Dienstes bestimmt sich nach der Einwohnerzahl, der sozialen Struktur und nach dem Anteil der Älteren an der Gesamtbevölkerung des Bezirkes. Die VV EaD sieht eine vorzeitige Beendigung der Tätigkeit vor, wenn die ehrenamtlichen Mitglieder ihre Aufgaben nicht mehr ordnungsgemäß ausüben können. So können 17 Mitglieder aus gesundheitlichen und beruflichen Gründen die Tätigkeit nicht mehr ausüben. Gleichzeitig ist die Gewinnung neuer Ehrenamtlicher für die Tätigkeit in den Sozialkommissionen notwendig. |
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