Drucksache - 1260/VIII
Die BVV möge beschließen:
Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich beim Senat von Berlin und den Fraktionen im Abgeordnetenhaus von Berlin dafür einzusetzen, dass im Rahmen der Aufstellung des Doppelhaushaltes 2020/21 Mittel zur Einrichtung bzw. Fortführung von Hilfsangeboten für von häuslicher Gewalt Betroffene deutlich aufgestockt werden. Begründung: Dem Ausschuss für Gleichstellung wurde dargelegt, dass Hilfsangebote für von häuslicher Gewalt betroffene Frauen nicht den festgestellten Bedarf decken. Insbesondere bei der Vermittlung von Zufluchtswohnungen gibt es lange Wartelisten und es kann vorkommen, dass Frauen, insbesondere auch mit kleinen Kindern, in unhaltbare Zustände zurückgeschickt werden oder zumindest keine adäquate Lösung zeitnah angeboten werden kann. Die verschiedenen Träger von Angeboten sollen in den kommenden Haushaltsjahren in die Lage versetzt werden, die Angebote in bedarfsdeckender Anzahl bereitzuhalten. |
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