Drucksache - 1187/VIII  

 
 
Betreff: Zu Obdachlosen am U-Bahnhof Hellersdorf
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksverordneterBzStRin WeiKultSozFM
Verfasser:Witt, Juliane 
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beantwortung
15.11.2018 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf schriftlich beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Mündliche Anfrage PDF-Dokument
2. Schriftliche Beantwortung PDF-Dokument

Frage 1: Ist dem Bezirksamt bekannt, dass rund um den U-Bahnhof Hellersdorf, speziell unter den Überführungen, sowie in Helle Mitte selbst augenscheinlich obdachlose Personen notdürftig übernachten?

Dem Amt für Soziales sind nur wenige Fälle von Übernachtungen in und um den Bereich der Hellen Mitte bekannt. Aufmerksame Mitarbeiter*innen des Bezirksamtes mit Sitz am Alice-Salomon-Platz haben Fälle telefonisch gemeldet und obdachlosen Personen die Möglichkeit der Unterbringungsstelle in der Riesaer Straße aufgezeigt.

Auf Grund der Mündlichen Anfrage war das Team von „Respekt und Halt“ (Träger Wuhlegarten e.V.) im Auftrag des Bezirksamtes sofort vor Ort gewesen. Bei diesem Termin wurden keine Obdachlosen vorgefunden.

In seltenen Fällen werden obdachlose Personen von der Polizei in die Soziale Wohnhilfe befördert. Dort wird Ihnen dann ein Wohnheimplatz zugewiesen. In Notfällen geschieht dies auch außerhalb der Sprechstunden.

Frage 2: Welche Hilfestellungen kann das Bezirksamt diesen Menschen anbieten bzw. welche Maßnahmen gedenkt das Bezirksamt diesbezüglich einzuleiten?

Alle aufgeführten Möglichkeiten beruhen auf Freiwilligkeit und setzen die Interessen der Menschen an Unterstützung und Beratung voraus.

Die Sachbearbeiter*innen der Sozialen Wohnhilfe vermitteln Bettenplätze in Wohnheimen oder geben sogenannte Hostelgutscheine aus, mit denen sich obdachlose Personen selbstständig eine Unterkunft für 30€/Tag suchen können (der Tagessatz variiert bei Einzelfällen). Aufgrund der Bettenplatzsituation im Winter werden Obdachlose auf die berlinweiten Kältehilfen aufmerksam gemacht. Die Adressen der Anbieter werden entsprechend ausgehändigt.

Werden weitere Hilfen gewünscht oder ist offensichtlich, dass weitere Hilfen notwendig sind, werden die vorsprechenden Personen an die Sozialarbeiterinnen der Sozialen Wohnhilfe überwiesen.

Psychosoziale Beratung

In der psychosozialen Beratung werden die zumeist multiplen Problemlagen besprochen.

Auf Grundlage einer Sozialanamnese können nach Klärung der finanziellen Situation  geeignete Maßnahmen vermittelt werden. Geeignete Maßnahmen beinhalten zum Beispiel die Beratung zur und über die kostenlose Schuldnerberatung, Suchtberatung und Therapiemöglichkeiten, die Vermittlung zum sozialpsychiatrischen Dienst oder zur Eingliederungshilfe, gem. § 53 SGB XII. Zudem besteht in der sozialen Wohnhilfe die Möglichkeit in geeigneten Fällen eine Maßnahme gem. § 67 SGB XII zu finanzieren und entsprechende Träger zu empfehlen. Eine Maßnahme gem. §67 SGB XII richtet sich an Menschen in besonderen Lebensverhältnissen, welche mit sozialen Schwierigkeiten verbunden sind. Diese Menschen haben die Möglichkeit vorübergehend eine sozialpädagogische Unterstützung zu erhalten (max. 2 Jahre), wenn Sie nicht selbst dazu fähig sind, die sozialen Schwierigkeiten zu überwinden. Der beauftragte Träger übernimmt in diesen Fällen die Bearbeitung der sozialen Schwierigkeiten sowie der besonderen Lebensverhältnisse. Hierdurch ist es möglich Alltagskompetenzen zu vermitteln (Budgeteinteilung, Beantragung von Leistungen, Schuldenregulierung, Wohnungssuche, usw.).

Für obdachlose Menschen mit diesen Problemlagen existiert ebenfalls, verbunden mit der Hilfe gem. § 67 SGB XII, die Möglichkeit, über die Länge der Maßnahme eine Trägerwohnung zu erhalten und so eine Wohnfähigkeit zu erlangen. Allerdings ist das Ziel die Anmietung einer eigenen Wohnung.  Eine Trägerwohnung zu beziehen ist nur eine fallspezifische und kurzfristige Unterstützung.

Beratung zur Wohnungssuche

Die Beratung zur Wohnungssuche beinhaltet bereits kleinste Vorgehensweisen zu besprechen (wie trete ich beim Vermieter auf, was ziehe ich an, die Erstellung einer Bewerbungsmappe, Heraussuchen von Vermietern usw.). Hinzu kommt die Sicherung der zukünftigen Mietzahlung, zum Beispiel durch Schuldenregulierung und Haushaltsplanung. Zudem wird eine Schufa-Auskunft empfohlen, um diese zu besprechen, sowie die Beantragung eines Wohnberechtigungsscheines.

Ist der Obdachlose wohnfähig (sichtbar zum Beispiel am Verhalten im Wohnheim) und findet trotz vieler Bemühungen keine Wohnung auf den Wohnungsmarkt und lebt seit mehr als einem Jahr nachweislich in Berlin, gibt es die Möglichkeit beim Bezirksamt eine einmalige Aufnahme in das geschützte Marktsegment zu bewirken, wenn eine positive Sozialprognose von den zuständigen Sozialarbeitern gegeben werden kann. Dies stellt die letzte Möglichkeit dar, einen eigenen Wohnraum anzumieten und ist mit einer zweijährigen Nachbetreuung durch die Bezirksämter verbunden.

 

 

 

Juliane Witt

BzStRin WeiKultSozFM

 
 

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