Drucksache - 1179/VIII  

 
 
Betreff: Zu Planungen des Radverkehrs an der Marzahner Brücke, Überführung der Landsberger Allee über die Märkische Allee und die S-Bahnstrecke
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BürgerinBürgerin
Verfasser:Bürgerin 
Drucksache-Art:EinwohneranfrageEinwohneranfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beantwortung
15.11.2018 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Einwohneranfrage PDF-Dokument

Ich frage das Bezirksamt:

 

Inwiefern wurden die vom ADFC konkret in der Sitzung des bezirklichen FahrRats im Mai 2018 vorgeschlagenen Maßnahmen zur Entschärfung der Gefahr für Radfahrer an der Marzahner Brücke in mit dem Thema betrauten Gremien (Verkehrsausschuss der BVV, Senatsverwaltung für Umwelt und Verkehr, Polizei) zur Kenntnis gebracht und geprüft, betreffend:

  1. Kurzfristig die zulässige Höchstgeschwindigkeit für den motorisierten Individualverkehr auf der Brücke auf 30 km/h oder zumindest 50 km/h zu senken (derzeit ist streckenweise 60 km/h erlaubt) sowie fest installierte Blitzer zu veranlassen; und mittelfristig einen geschützten Radstreifen auf der Fahrbahn zu schaffen?
  2. Langfristig: den Bau einer Brücke in Leichtbauweise parallel zu aber abgesetzt von der Landsberger Allee über S-Bahn und Märkische Allee für den Fuß- und Radverkehr (mit Potential des Einbeziehens in eine Radschnellroute) zu erwägen- ist dieser Vorschlag des ADFC hinsichtlich Machbarkeit und Kosten geprüft worden?
  3. Wie ist während der Brückensanierung ab 2019 die Fuß- und Radverkehrslenkung im Brückenbereich geplant?
  4. Der ADFC wies auch darauf hin, dass bislang stadtauswärts fahrende Radfahrer wegen der in dieser Richtung besonders gefährlichen Kreuzung mehrerer Auf- und Abfahrten, auf der Brücke bevorzugt den Fußweg der Gegenrichtung nutzen (wie auch die Radfahrer stadteinwärts), sie sich dadurch aber nicht regelkonform verhalten.
    Erfolgt eine Prüfung, als kurzfristig gefahrenentschärfende Maßnahme, diese Radverkehrsführung zu legalisieren (durch das Verkehrszeichen 240: gemeinsamer Fuß- und Radweg+ Richtungspfeile in beide Richtungen) und dies baulich zu gestalten, durch Absenkung der Bordsteine an betreffenden Auffahrtsbereichen des Radverkehrs auf den Gehweg und provisorische Ausbesserung des maroden Fußweges, sowie durch Beschilderung und Wegekennzeichnung eine sichere Lenkung des Stadtauswärts-Radverkehrs ab der Ampelkreuzung Pyramidenring/Landsberger Allee auf die gegenüberliegende Fahrbahnseite?
  5. Sind bisherige Stellungnahmen der Senatsverkehrsverwaltung und des Stadtrates zum Radverkehr im Bereich der genannten Marzahner Brücke (insbesondere Ablehnung der Geschwindigkeitsreduktion, des geschützten Radstreifens sowie von Blitzern) seit Inkrafttreten des Mobilitätsgesetzes auf ihre Vereinbarkeit mit demselben überprüft worden, insbesondere auf § 10 des Mobilitätsgesetzes?
 
 

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