Drucksache - 0992/VIII
Frage 1: Wie viele Anträge für Unterhaltsvorschuss wurden seit der Neuregelung im letzten Jahr gestellt?Im Zeitraum vom 01.07.2017 bis 31.07.2018 wurden ca. 5000 Anträge auf Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz gestellt. Frage 2: Wie viele Mitarbeiter waren vor dem 01.07.2017 mit der Bearbeitung dieser Anträge beschäftigt und wie viele sind es seit der Neuregelung?Grundsätzlich bearbeiten alle Mitarbeiter der Unterhaltsvorschussstelle die Anträge. Vor dem 01.07.2017 waren es 13 Mitarbeiter, und per 31.07. 2018 waren es 18 Mitarbeiter. Am 01.08. 2018 hat eine weitere Mitarbeiterin ihren Dienst in der UV-Stelle aufgenommen. Zum 01.09.2018 werden noch 2 neue Mitarbeiterinnen erwartet. Diese 3 neuen Dienstkräfte sind erst nach mehreren Monaten voll einsatzfähig und binden während der Einarbeitung die Zeit der erfahrenen Mitarbeiter. Somit kann von einer leichten Entspannung der sehr angespannten Arbeitskräftesituation frühestens zum Beginn des Jahres 2019 ausgegangen werden. Frage 3: Welche Bearbeitungsdauer haben diese Anträge in der Regel?Es kann keine pauschale Dauer benannt werden. Die Dauer zwischen Antragseingang und Bewilligung bzw. Ablehnung ist von vielen Faktoren abhängig, u. a. davon, ob und wann von den Alleinerziehenden die erforderlichen Nachweise eingereicht werden. In jedem Fall können die Alleinerziehenden sicher sein, dass die Bearbeitung ihres Antrags schnellstmöglich erfolgt. Frage 4: Welche Möglichkeiten haben Alleinerziehende, sich Unterstützung und Information bei der Bearbeitung der Anträge zu holen?Die Alleinerziehenden können jederzeit die zuständigen Sachbearbeiter/innen telefonisch kontaktieren bzw. direkt die Sprechstunde aufsuchen, um über den Bearbeitungsstand ihres Antrags Auskunft zu erhalten. Gleiches gilt auch für Fälle, in welchen die Alleinerziehenden Fragen zum Ausfüllen des Antrags bzw. der Einreichung von Unterlagen haben.
Gordon Lemm BzStR SchulSportJugFam
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