Drucksache - 0912/VIII
O. g. Mündliche Anfrage beantworte ich wie folgt:
Die Ausstattung der Haltestellen mittels Wartehallen bzw. Sitzgelegenheiten erfolgt durch das jeweilige Verkehrsunternehmen. Bislang liegt im Straßen- und Grünflächenamt kein derartiger Antrag vor. Sollte dieser gestellt werden, wird der Fachbereich Straßen ihn wohlwollend bearbeiten, sofern Wartung und Reinigung durch das Verkehrsunternehmen sichergestellt werden. Mögliche Verkehrsbeeinträchtigungen durch das Halten der Busse wurden durch die Verkehrslenkung Berlin geprüft und auf Grund der geringen Fahrten-anzahl als unbedenklich eingestuft. Dem Verkehrsunternehmen wurde lediglich das linksseitige Be- und Entladen der Gepäckräume untersagt. Bezüglich der Anbringung je eines Papierkorbs, wird sich der FB Straßen mit der BSR in Verbindung setzen.
Die Kosten für das Aufstellen des Haltestellenmastes trägt das Verkehrsunternehmen. Ansonsten erfolgt die Nutzung der Haltestellen im Rahmen des Gemeingebrauchs öffentlicher Verkehrsflächen und ist daher kostenfrei. Gebühren für das Antragsverfahren erhebt das zuständige Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten gegenüber dem Verkehrsunternehmen.
Johannes Martin |
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