Drucksache - 0858/VIII
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, anlässlich des 100jährigen Jubiläums des Frauenwahlrechts eine offizielle Feierstunde einzurichten, zu gestalten, zu organisieren.
Dabei ist zu prüfen, ob die Feierstunde im Rahmen einer BVV-Sitzung stattfinden kann.
Begründung: Der 12. November 1918 ist die Geburtsstunde des Frauenwahlrechts in Deutschland. Doch das Recht für Frauen wählen zu dürfen ist nicht einfach vom Himmel gefallen, sondern musste von den Frauen eingefordert und erkämpft werden. Das Frauenwahlrecht, das uns heut so selbstverständlich ist, musste sich gegen viele Vorurteile von Männern und Frauen durchsetzen. Viele politische Schritte mussten in der Folgezeit gegangen, viele weitere Rechte und Ansprüche gesetzlich verankert werden. Unter diesen Gesichtspunkten scheint es nur angebracht das 100jährige Bestehen des Frauenwahlrechts gebührend zu feiern um auch zukünftig engagierte und motiviert die nächsten Schritte zu gehen.
Abstimmungsergebnis: zwölf Ja-Stimmen und zwei Enthaltungen |
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