Drucksache - 0152/VIII  

 
 
Betreff: Zu Wohnberechtigungsscheinen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion DIE LINKEFraktion DIE LINKE
Verfasser:Dahler, Klaus-Jürgen 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beantwortung
23.02.2017 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Große Anfrage PDF-Dokument

Das Bezirksamt wird um Auskunft gebeten:

 

  1. Warum erhalten im Bezirk Marzahn-Hellersdorf Flüchtlinge erst einen Wohnberechtigungsschein, wenn ein „elektronischer Aufenthaltstitel“ der Ausländerbehörde Berlin vorliegt?

 

  1. Weshalb werden die Bescheide des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge über die „Anerkennung der Flüchtlingseigenschaft“ oder die Erteilung des „subsidiären Schutzes“ nicht für die Erteilung des Wohnberechtigungsscheines als ausreichend betrachtet?

 

  1. Wie erklärt sich das Bezirksamt, dass in anderen Bürgerämtern Berlins bereits mit der Anerkennung des Aufenthaltstitels ein Wohnberechtigungsschein erteilt wird?
 
 

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