Abschlussbericht zu DS 0130/VIII
Überprüfung der Bezirksverordneten bei Antritt des Mandats in der BVV auf hauptamtliche oder inoffizielle Tätigkeit für das Ministerium
für Staatssicherheit/Amt für nationale Sicherheit der DDR
Inhalt:
1 Einleitung
2 Informationen über die Behörde und den Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR
3 Informationen über das Vertrauensgremium
3.1 Zusammensetzung und Mitglieder
3.2 Beratungen
4 Überprüfung der Bezirksverordneten
4.1 Personenkreis
4.2 Einreichung der Ersuchen beim BStU
4.3 Ergebnisse der Überprüfung und weiteres Verfahren
4.3.1 Negative Prüfergebnisse
4.3.2 Positive Prüfergebnisse
4.3.3 Weiteres Verfahren
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1 Einleitung
Mit DS 0130/VIII hat die BVV Marzahn-Hellersdorf in der 5. Sitzung der VIII. Wahlperiode am 23.02.2017 mehrheitlich beschlossen, ein Ersuchen um Überprüfung der Bezirksverordneten auf hauptamtliche oder inoffizielle Tätigkeit für das MfS an den BStU zu stellen und ein Vertrauensgremium zu bilden, um den Aufarbeitungsprozess zu unterstützen und damit eine Grundlage für vertrauensvolle Zusammenarbeit innerhalb der Bezirksverordnetenversamm-lung zu schaffen.
Im „Gesetz über die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (Stasi-Unterlagen-Gesetz - StUG)“
Ausfertigungsdatum: 20.12.1991
Vollzitat:
"Stasi-Unterlagen-Gesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Februar 2007 (BGBl. I S. 162), das zuletzt durch Artikel 4 Absatz 40 des Gesetzes vom 7. August 2013 (BGBl. I S. 3154) geändert worden ist",
auf welches sich der Beschluss der BVV stützt, heißt es im § 1, Absatz 1:
„Dieses Gesetz regelt die Erfassung, Erschließung, Verwaltung und Verwendung der Unterlagen des Ministeriums für Staatssicherheit und seiner Vorläufer- und Nachfolgeorganisationen (Staatssicherheitsdienst) der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik, um
- dem Einzelnen Zugang zu den vom Staatssicherheitsdienst zu seiner Person gespeicherten Informationen zu ermöglichen, damit er die Einflussnahme des Staatssicherheitsdienstes auf sein persönliches Schicksal aufklären kann,
- den Einzelnen davor zu schützen, dass er durch den Umgang mit den vom Staatssicherheitsdienst zu seiner Person gespeicherten Informationen in seinem Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt wird,
- die historische, politische und juristische Aufarbeitung der Tätigkeit des Staatssicherheitsdienstes zu gewährleisten und zu fördern,
- öffentlichen und nicht öffentlichen Stellen die erforderlichen Informationen für die in diesem Gesetz genannten Zwecke zur Verfügung zu stellen.“
Der Beschluss der BVV bezieht sich insbesondere auf die Ziffern 3. und 4. des o. g. §
und im Weiteren auf §§ 19, 20 und 21 des StUG.
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2 Informationen über die Behörde und den Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR
Um den von der Spionage der Geheimpolizei der ehemaligen DDR Betroffenen ihr gesetzliches Recht auf Akteneinsicht zu ermöglichen und die Öffentlichkeit über Struktur, Methoden und Wirkungsweise des ehemaligen Ministeriums für Staatssicherheit zu unterrichten und damit zur Aufarbeitung der SED-Diktatur beizutragen, wurde im Dezember 1991 das „Gesetz über die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (Stasi-Unterlagen-Gesetz - StUG)“ ausgefertigt.
Bereits am 03.10.1990 wurde der Rostocker Pfarrer und heutige Bundespräsident, Joachim Gauck, zum „Sonderbeauftragten der Bundesregierung für die personenbezogenen Unterlagen des ehemaligen Staatssicherheitsdienstes“ und ab Dezember 1991, mit dem Inkrafttreten des Stasiunterlagengesetzes (StUG), zum ersten „Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR“ ernannt.
Seine Nachfolge trat im Oktober 2000 Marianne Birthler an, von welcher Roland Jahn im März 2011 das Amt übernahm und seither ausübt.
Inzwischen steht die in der Behörde geleistete Arbeit international in vielen postdiktatori-schen Gesellschaften als Symbol und Modell für die Aufarbeitung von Diktaturen und deren Folgen.
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3 Informationen über das Vertrauensgremium
3.1 Zusammensetzung und Mitglieder
Gemäß Punkt 3., 4. und 5. des Beschlusses der BVV zu DS 0130/VIII wurde ein Vertrauensgremium, genannt „Ehrenrat“, eingesetzt.
Durch die Fraktionen wurden folgende Vertrauenspersonen zur Mitarbeit benannt:
Fraktion der AfDHerr Werner Wiemann
Fraktion der CDUHerr Alexander J. Herrmann
Fraktion DIE LINKEHerr Björn Tielebein
Fraktion der SPDHerr Klaus Mätz
Das Gremium arbeitete unter Leitung der Vorsteherin der BVV, Frau Kathrin Henkel,
unter Mitwirkung des stellvertretenden Vorstehers der BVV, Herrn Klaus-Jürgen Dahler.
Zusätzlich zum in Punkt 4. des Beschlusses der BVV zu DS 0130/VIII genannten Personenkreis erhielt die Gruppe der Bündnisgrünen Gelegenheit, Nickel von Neumann
als Vertrauensperson zu entsenden.
3.2 Beratungen
Da der Rücklauf der Behörde als abschließende Gesamtinformation bei der Vorsteherin der BVV eintraf, war lediglich eine Beratung des Ehrenrates zur Auswertung der Überprüfung erforderlich.
Diese fand am 19.09.2017 statt.
Nach Einsichtnahme in die Prüfergebnisse wurden keine weiteren Festlegungen getroffen. Folgeberatungen des Ehrenrates wurden nicht als erforderlich erachtet.
Sollte es während der laufenden Wahlperiode infolge Mandatsverlusts zum Nachrücken von Bezirksverordneten kommen, nimmt der Ehrenrat gemäß Punkt 14. des Beschlusses der BVV zu DS 0130/VIII seine Tätigkeit wieder auf.
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4 Überprüfung der Bezirksverordneten
4.1 Personenkreis
Von 55 Mitgliedern der Bezirksverordnetenversammlung waren gemäß Punkt 2. des Beschlusses der BVV zu DS 0130/VIII diejenigen Mitglieder zu überprüfen, die in der VII. Wahlperiode der BVV nicht überprüft wurden und diejenigen, welche am 3. Oktober 1990 das 18. Lebensjahr vollendet hatten, so dass insgesamt 16 Ersuchen einzureichen waren.
Ersuchen wurden eingereicht für (siehe Anlage 1):
- Arlt, MariaAfD
- Bittner, ManfredAfD
- Geißler, JörnAfD
- Golbik, RainerAfD
- Keßler, RolfAfD
- Lau, BerndAfD
- Lehmann, MichaelCDU
- Nedderhut, JoachimAfD
- Ollech, LianeSPD
- Pachal, BerndAfD
- Dr. Pfeifer, ThomasCDU
- Pochandke, JensAfD
- Pomierski, DieterAfD
- Richter, SteffenAfD
- Streich, CordulaGruppe „Bündnisgrüne“
- Wiemann, WernerAfD
Ausgenommen waren (siehe Anlage 2):
17 Bezirksverordnete, da sie bereits in der VII. Wahlperiode überprüft wurden,
8 Bezirksverordnete, da sie am 02.10.1990 das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten.
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4.2 Einreichung der Ersuchen beim BStU
Gemäß Punkt 1. des Beschlusses der BVV zu DS 0130/VIII wurde den o. g. 16 Bezirksverordneten, das „Einzelblatt zum Ersuchen einer öffentlichen oder nichtöffentlichen Stelle gemäß § 19 Stasi-Unterlagen-Gesetz (StUG) an den Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR“ mit der Bitte übergeben, dieses bis 10.03.2017 persönlich auszufüllen und der Vorsteherin der BVV zur Weiterleitung an die Behörde zu überlassen.
Diese Verfahrensweise wurde gewählt, um den Bezirksverordneten selbst die Möglichkeit zu geben, sich in den Prozess einzubringen. Ungeachtet dessen hatte die Vorsteherin der BVV als Repräsentantin einer öffentlichen Stelle nach Gesetzeslage das Recht, die Einzelblätter eigenverantwortlich einzureichen.
Nach Vorliegen aller Einzelblätter richtete die Vorsteherin der BVV mit Schreiben vom 30.03.2017 das Ersuchen an den Bundesbeauftragten, welchem alle 16 Einzelblätter sowie der Beschluss der BVV zu DS 0130/VIII beigefügt wurden.
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4.3 Ergebnisse der Überprüfung und weiteres Verfahren
4.3.1 Negative Prüfergebnisse
Für alle 16 unter 4.1 genannten Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlung gingen negative Prüfergebnisse bei der Vorsteherin der BVV ein, welche gemäß Punkt 8. des Beschlusses der BVV zu DS 0130/VIII in der auf das Eintreffen der Bescheide folgenden Sitzung des Ehrenrates ausgewertet wurden.
4.3.2 Positive Prüfergebnisse
Positive Prüfergebnisse liegen nicht vor.
Die für den weiteren Umgang mit positiven Bescheiden beschlossenen Punkte der
DS 0130/VIII zum Verfahren entfallen somit.
4.3.3 Weiteres Verfahren
Gemäß Punkt 11. des Beschlusses der BVV zu DS 0130/VIII legte das Gremium fest,
der BVV einen Abschlussbericht über die Erfüllung des BVV-Beschlusses vorzulegen,
was hiermit umgesetzt ist.
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Anlage 1
VIII. Wahlperiode der BVV Marzahn-Hellersdorf
Zu überprüfende Bezirksverordnete
gemäß Punkt 2 des Beschlusses der BVV zu DS 0130/VIII vom 23.02.2017
Fraktion/Gruppe | Name |
DIE LINKE
| null Bezirksverordnete
|
AfD
| zwölf Bezirksverordnete
|
| - Arlt, Maria
|
| - Bittner, Manfred
|
| - Geißler, Jörn
|
| - Golbik, Rainer
|
| - Keßler, Rolf
|
| - Lau, Bernd
|
| - Nedderhut, Joachim
|
| - Pachal, Bernd
|
| - Pochandke, Jens
|
| - Pomierski, Dieter
|
| - Richter, Steffen
|
| - Wiemann, Werner
|
SPD
| eine Bezirksverordnete
|
| - Ollech, Liane
|
CDU
| zwei Bezirksverordnete
|
| - Lehmann, Michael
|
| - Dr. Pfeifer, Thomas
|
Bündnis 90/Die Grünen
| eine Bezirksverordnete
|
| - Streich, Cordula
|
Anzahl zu prüfender Personen
| 16
|
Alle anderen Bezirksverordneten kommen für die Überprüfung nicht in Betracht,
da sie entweder im Verlauf der VII. Wahlperiode überprüft wurden
oder am 03.10.1990 das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten.
Stand: 07.03.2017
Anlage 2
VIII. Wahlperiode der BVV Marzahn-Hellersdorf
Übersicht zur Überprüfung bzw. Ausschlussgründen
für eine Überprüfung durch die BStU in der VII. Wahlperiode
mit Gültigkeit für die VIII. WP
gemäß Punkt 2 des Beschlusses der BVV zu DS 0130/VIII vom 23.02.2017
In VIII. WP verbliebene Bezirksverordnete
| Zuordnung aktuell
| Ausschl. (Alter) VII. WP | Prüfung erfolgt VII. WP |
1. von Neumann, Nickel | Gruppe Bündnisgrüne | | X |
1. Bernikas, Kathrin | CDU | X | |
2. Dr. Henke, Sergej | CDU | | X |
3. Losensky, Sylvia | CDU | | X |
4. Schroeder, Bodo | CDU | | X |
1. Behrens, Janine | DIE LINKE | X | |
2. Beiersdorff, Frank | DIE LINKE | | X |
3. Dahler, Klaus-Jürgen | DIE LINKE | | X |
4. Dahler, Zoe | DIE LINKE | X | |
5. Fingarow, Sarah | DIE LINKE | X | |
6. Ostehr, Steffen | DIE LINKE | X | |
7. Ostertag, Olaf | DIE LINKE | | X |
8. Richter-Kastschajewa, Marina | DIE LINKE | | X |
9. Roloff, Eberhard | DIE LINKE | | X |
10. Dr. Schilling, Renate | DIE LINKE | | X |
11. Schwarz, Sabine | DIE LINKE | | X |
12. Seichter, Norbert | DIE LINKE | | X |
13. Tielebein, Björn | DIE LINKE | X | |
1. Brettin, Ulrich | SPD | | X |
2. Geidel, Dmitri | SPD | X | |
3. Hoppe, Axel | SPD | | X |
4. Hübner, Jennifer | SPD | X | |
5. Köhnke, Marlitt | SPD | | X |
6. Mätz, Klaus | SPD | | X |
7. Uhlich, Christiane | SPD | | X |
Aus Altersgründen in der VII. WP nicht zu prüfende BV, welche auch in der VIII. WP aktiv sind:
| 17
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Wegen Prüfung in der VII. WP nicht zu prüfende BV, welche auch in der VIII. WP aktiv sind:
| 8
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