Drucksache - 1487/V
Bezirksamt
Marzahn-Hellersdorf von Berlin 30.06.04 Vorlage zur Kenntnisnahme
für die Sitzung der
Bezirksverordnetenversammlung am 26.08.04 1. Gegenstand der Vorlage: Nichteinrichtung von 7. Klassen zum
Schuljahr 2004/2005 an der Oberschule am Elsengrund 2. Die BVV wird um
Kenntnisnahme gebeten: Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf hat in seiner Sitzung am
29.06.04 beschlossen, die BA-Vorlage Nr.1018/II der BVV zur Kenntnisnahme
vorzulegen. Die Vorlage ist in der Anlage beigefügt. Dr. Klett M.
Köhnke Bezirksbürgermeister Bezirksstadträtin für Bildung, Kultur
und Sport Anlage Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von
Berlin 23.06.04 Schul PlaB -2608 Bearbeiter:
Herr Girod Vorlage für das Bezirksamt- zur Beschlussfassung – Nr. 1018/II A. Gegenstand der Vorlage: Nichteinrichtung von 7. Klassen zum
Schuljahr 2004/2005 an der Oberschule am Elsengrund B. Berichterstatter: Bezirksstadträtin Frau Köhnke C.1 Beschlussentwurf: Unter der Sicht der zurückgehenden
Schülerzahlen im Übergang zur Oberschule beschließt das Bezirksamt
Marzahn-Hellersdorf die Nichteinrichtung von 7. Klassen ab Schuljahr 2004/2005
an der Oberschule am Elsengrund (10Y10). C.2 Weiterleitung an die BVV zugleich Veröffentlichung: Das Bezirksamt beschließt weiterhin, diese Vorlage der BVV zur
Kenntnisnahme vorzulegen und umgehend zu veröffentlichen. D. Begründung: siehe Anlage E. Rechtsgrundlage: §§ 15, 36 Abs. 2 b, f BezVG F. Haushaltsmäßige
Auswirkungen: keine G. Gleichstellungsrelevante Auswirkungen: keine H. Behindertenrelevante Auswirkungen: keine I.
Migrantenrelevante Auswirkungen: keine M.
Köhnke Bezirksstadträtin
für Bildung, Kultur
und Sport Anlage Begründung: Im
Schulentwicklungsplan 2003 (BA-Vorlage Nr. 730/II) ist ausgewiesen, dass im
Siedlungsgebiet Kaulsdorf / Mahlsdorf eine unzureichende Anzahl von
Schülerinnen und Schülern für das Schuljahr 2004/05 zu erwarten ist. Gegen diese
Feststellung hat die Oberschule am Elsengrund (10Y10) massiv Einspruch erhoben.
Aus diesem
Grunde hat der Schulträger in Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Bildung,
Jugend und Sport, Außenstelle Marzahn-Hellersdorf, festgelegt, dass sich
Bewerber an der Oberschule am Elsengrund anmelden können. Unter der
Voraussetzung, dass Bewerber für mindestens zwei 7. Klassen zusammen-kommen,
sollten diese dann für das Schuljahr 2004/05 auch eingerichtet werden. Nach
Abschluss der Anmeldezeit lagen jedoch nur 36 Anmeldungen vor. Deshalb hat
der Schulträger zur Nichteinrichtung von 7. Klassen an der Oberschule am
Elsengrund für das Schuljahr 2004/05 die Schulkonferenz zur Anhörung
aufgefordert. Diese hat
in ihrer Sitzung am 17.05.2004 auf der Grundlage der realen Fakten dem Vorhaben
des Schulträgers zugestimmt. Der
Bezirksschulbeirat hat die Anhörung in seiner Beratung am 26.05.2004
durchgeführt und ebenfalls der beabsichtigten Nichteinrichtung von 7. Klassen
zugestimmt. Wie im
Schulentwicklungsplan 2003 ausgeführt, ist die Zusammenlegung der Oberschule am
Elsengrund mit der Otto-Nagel-Oberschule (10Y02) vorgesehen. Dabei ist eine
Filialbildung geplant, da der Otto-Nagel-Oberschule keine Raumkapazitäten für
die Aufnahme von zusätzlichen Klassen zur Verfügung stehen. Die
Zusammenlegung der beiden Schulen soll nach den "Leitvorstellungen für die
Aufhebung und Zusammenlegung von Schulen" vom 27.05.2004 erfolgen. Dazu wird
ein Steuerungsteam aus beiden Schulen unter Leitung der Schulaufsicht gebildet,
das den Zusammenlegungsprozess pädagogisch, zeitlich und personaltechnisch
strukturieren wird. |
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