Drucksache - 1487/V  

 
 
Betreff: Nichteinrichtung von 7. Klassen zum Schuljahr 2004/2005 an der Oberschule am Elsengrund (BA-Vorlage Nr. 1018/II)
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BzStRin BildKultSportBzStRin BildKultSport
Verfasser:Marlitt KöhnkeKöhnke, Marlitt
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Vorberatung
26.08.2004 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Version vom 05.07.2004 PDF-Dokument

Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin

Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin                                                                    30.06.04

 

 

 

 

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

 

für die Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung am 26.08.04

 

 

 

1. Gegenstand der Vorlage:      Nichteinrichtung von 7. Klassen zum Schuljahr 2004/2005 an der Oberschule am Elsengrund

 

 

 

2. Die BVV wird um Kenntnisnahme gebeten:

 

Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf hat in seiner Sitzung am 29.06.04 beschlossen, die BA-Vorlage Nr.1018/II der BVV zur Kenntnisnahme vorzulegen.

 

Die Vorlage ist in der Anlage beigefügt.

 

 

 

 

 

Dr. Klett                        M. Köhnke

Bezirksbürgermeister         Bezirksstadträtin für Bildung,

                        Kultur und Sport

 

 

Anlage

 

 


Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin 23.06.04

Schul PlaB       -2608

Bearbeiter: Herr Girod

 

 

 

Vorlage für das Bezirksamt

- zur Beschlussfassung –

Nr. 1018/II

 

 

A. Gegenstand der Vorlage:      Nichteinrichtung von 7. Klassen zum Schuljahr 2004/2005 an der Oberschule am Elsengrund

 

B. Berichterstatter:      Bezirksstadträtin Frau Köhnke

 

C.1 Beschlussentwurf:      Unter der Sicht der zurückgehenden Schülerzahlen im Übergang zur Oberschule beschließt das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf die Nichteinrichtung von 7. Klassen ab Schuljahr 2004/2005 an der Oberschule am Elsengrund (10Y10).

 

C.2 Weiterleitung an die BVV

      zugleich Veröffentlichung:      Das Bezirksamt beschließt weiterhin, diese Vorlage der BVV zur Kenntnisnahme vorzulegen und umgehend zu veröffentlichen.

 

D. Begründung:      siehe Anlage

 

E. Rechtsgrundlage:      §§ 15, 36 Abs. 2 b, f BezVG

 

F. Haushaltsmäßige     

    Auswirkungen:      keine

 

G. Gleichstellungsrelevante

     Auswirkungen:      keine

 

H. Behindertenrelevante

     Auswirkungen:      keine

 

I.  Migrantenrelevante

    Auswirkungen:      keine

 

 

 

M. Köhnke

Bezirksstadträtin für Bildung,

Kultur und Sport

 

Anlage

 


Begründung:

 

 

Im Schulentwicklungsplan 2003 (BA-Vorlage Nr. 730/II) ist ausgewiesen, dass im Siedlungsgebiet Kaulsdorf / Mahlsdorf eine unzureichende Anzahl von Schülerinnen und Schülern für das Schuljahr 2004/05 zu erwarten ist.

 

Gegen diese Feststellung hat die Oberschule am Elsengrund (10Y10) massiv Einspruch erhoben.

 

Aus diesem Grunde hat der Schulträger in Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport, Außenstelle Marzahn-Hellersdorf, festgelegt, dass sich Bewerber an der Oberschule am Elsengrund anmelden können.

Unter der Voraussetzung, dass Bewerber für mindestens zwei 7. Klassen zusammen-kommen, sollten diese dann für das Schuljahr 2004/05 auch eingerichtet werden.

Nach Abschluss der Anmeldezeit lagen jedoch nur 36 Anmeldungen vor.

Deshalb hat der Schulträger zur Nichteinrichtung von 7. Klassen an der Oberschule am Elsengrund für das Schuljahr 2004/05 die Schulkonferenz zur Anhörung aufgefordert.

Diese hat in ihrer Sitzung am 17.05.2004 auf der Grundlage der realen Fakten dem Vorhaben des Schulträgers zugestimmt.

 

Der Bezirksschulbeirat hat die Anhörung in seiner Beratung am 26.05.2004 durchgeführt und ebenfalls der beabsichtigten Nichteinrichtung von 7. Klassen zugestimmt.

 

Wie im Schulentwicklungsplan 2003 ausgeführt, ist die Zusammenlegung der Oberschule am Elsengrund mit der Otto-Nagel-Oberschule (10Y02) vorgesehen. Dabei ist eine Filialbildung geplant, da der Otto-Nagel-Oberschule keine Raumkapazitäten für die Aufnahme von zusätzlichen Klassen zur Verfügung stehen.

Die Zusammenlegung der beiden Schulen soll nach den "Leitvorstellungen für die Aufhebung und Zusammenlegung von Schulen" vom 27.05.2004 erfolgen.

Dazu wird ein Steuerungsteam aus beiden Schulen unter Leitung der Schulaufsicht gebildet, das den Zusammenlegungsprozess pädagogisch, zeitlich und personaltechnisch strukturieren wird.

 

 

 
 

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