Drucksache - 1414/V
Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin 12.07.2006 Bericht
für die Sitzung der
Bezirksverordnetenversammlung am 1. Gegenstand des Berichtes: Zwischenbericht zur Empfehlung der
BVV, DS-Nr.1414/V aus der 34. BVV vom 27.05.2004 Abwasser für alle zum gleichen Preis 2. Die BVV wird um Kenntnisnahme gebeten: Dem Bezirksamt wurde empfohlen, sich beim Senat und den
Berliner Wasserbetrieben dafür einzusetzen, dass 1.
alle
Haushalte im Bezirk Marzahn-Hellersdorf an die Abwasserkanalisation
angeschlossen werden, 2.
bei
den Haushalten, wo das in den nächsten Jahren absolut nicht möglich ist,
gleiche Preise für Abwasserentsorgung wie bei kanalisierten Haushalten zu
gewährleisten oder den Anwohnern die baurechtliche Option für Kleinkläranlagen
als Ersatzlösungen zu ermöglichen. Das Bezirksamt ist der Empfehlung gefolgt und hat
sich zur o.g. Problematik an die Berliner Wasserbetriebe und über den Rat der
Bürgermeister an den Senat gewandt. Zu 1. Grundlage für die abwassertechnische Erschließung der
Altsiedlungsgebiete des Landes Berlin ist der von der Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung veröffentliche Abwasserbeseitigungsplan Berlin vom Oktober
2001. Nach dieser Vorgabe wird die Erschließung der
Altsiedlungsgebiete fortgeführt. Insbesondere im ehemaligen Ostteil Berlins ist
diese Maßnahme seit nunmehr 15 Jahren ein wesentlicher Schwerpunkt der
Investitionstätigkeit der Berliner Wasserbetriebe. So wurden im genannten
Zeitraum mehrere hundert Millionen Euro in den Einbau von Kanalnetzen,
Pumpwerken und Abwasserdruckrohrleitungen investiert, was seinen sichtbaren
Ausdruck in den bereits erschlossenen Flächen findet. Im Bezirk Marzahn-Hellersdorf ist die Kanalisierung
der Ortsteile Biesdorf, Kaulsdorf und Mahlsdorf-Süd bereits abgeschlossen oder
wird innerhalb der nächsten 3 Jahre abgeschlossen sein. Ein Teil des Gebietes
Mahlsdorf-Nord ist im Abwasserbeseitigungsplan für eine kurz- oder
mittelfristige Kanalisierung nicht vorgesehen. In diesen Gebieten sowie bei Einzelstandorten müssen
die Berliner Wasserbetriebe Ihre Investitionen gemäß § 9 ABE von
wirtschaftlichen Gesichtspunkten und von der Auswirkung auf die Entwicklung der
Tarife für die Schmutzwasserentsorgung abhängig machen. Des
weiteren hat der Rat der Bürgermeister in seiner Sitzung am 16. März 2006 den
Senat aufgefordert, einen Bericht über die weitere
Entwicklung der Abwasserentsorgung in bisher nicht an die zentrale
Abwasserentsorgung angeschlossenen Berliner Siedlungsgebieten/Straßenzügen zu
erstellen. Hierbei sollen folgende Schwerpunkte berücksichtigt werden: ·Investitionssummen und -vorhaben im Planungszeitraum bis 2010 ·Darstellung der Siedlungsgebiete/Straßenzüge und der Zeiträume für
den Anschluss an das zentrale Abwasserentsorgungssystem ·Darstellung der Siedlungsgebiete/Straßenzüge, die bis 2010 nicht
für eine zentrale Abwasserentsorgung vorgesehen sind (mit Begründung) ·Darstellung des Finanzbedarfs und der technischen Möglichkeiten
für eine moderne Abwasserentsorgung in den nach 2010 nicht angeschlossenen
Siedlungsgebieten ·Möglichkeiten der Erschließung von Fördermitteln für eine moderne
Abwasserentsorgung. Eine vertiefende Erörterung des Themas
wird in Anwesenheit von Vertretern der Berliner Wasserbetriebe und der
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung in der RdB-Sitzung am 13. Juli 2006
erfolgen. Zu 2. Die Berliner Wasserbetriebe haben die Einführung
eines Einheitspreises aller Entgeltkunden nicht vorgesehen, da der
Gleichbehandlungsgrundsatz nur gebietet, tatbestandlich Gleiches rechtlich
gleich zu behandeln. Ungleiches dagegen kann je nach seinen eigenartigen
Tatbeständen unterschiedlich behandelt werden; Willkür und sachfremde
Differenzierung sind nicht zulässig. Bei Einführung eines einheitlichen
Entgelts müsste insbesondere dafür eine sachlich gerechtfertigte Begründung
vorliegen, warum die Mehrheit der Entgeltpflichtigen mit Kosten für Leistungen
belastet werden, die sie nicht in Anspruch nehmen. Die zweite Rechnung bekommt der Grundstückseigentümer
bzw. –nutzer vom Fuhrunternehmer für die Abfuhrleistung (reine Fuhrkosten für
das abgefahrene Abwasser ohne Einleitgebühr). Die Fuhrleistung wird direkt mit
dem Fuhrunternehmen abgerechnet. Mit der Veröffentlichung aller vertraglich
gebundenen Fuhrunternehmen zum Ende dieses Jahres wird es für die
Grundstücksnutzer komfortabler, Angebote einzuholen und Preise zu vergleichen. Heute wird für die Einleitung von Fäkalwasser 1,70
€/m³ und Fäkalschlamm 12.00 €/m³ (Berliner Abwasser ist von der Mehrwertsteuer
befreit) an Berliner Kläranlagen berechnet. Den Kunden, die die Kanalisation
nutzen können, stellen die Berliner Wasserbetriebe 2,452 €/m³ in Rechnung. Die Kalkulation und Einführung eines gesonderten
Tarifs für Fäkalwasser aus abflusslosen Gruben bzw. Fäkalschlamm zum 1. Januar
2006 wird auf der Basis der gesetzlichen Regelungen erfolgen. Die Preise
werden, so wie andere Tarife auch, kalkuliert und bei der Preisbildungs- und
Preisüberwachungsstelle zur Genehmigung eingereicht. Die Preise werden nach der
Genehmigung zeitnah in der Presse und im Amtsblatt veröffentlicht. Stellvertretende Bezirksbürgermeisterin |
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