Drucksache - 1643/VII  

 
 
Betreff: Zu einem Plan B für das Schloss Biesdorf
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksverordneteBzStRin JugFamWeiKult
Verfasser:Witt, Juliane 
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beantwortung
25.09.2014 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf schriftlich beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Mündliche Anfrage PDF-Dokument
2. Schriftliche Beantwortung PDF-Dokument

1. Hat das Bezirksamt einen Plan B, wenn bis zur Fertigstellung der Baumaßnahme noch

    kein Betreiber gefunden wird?

Die Verpflichtung gegenüber den Fördermittelgebern besagt, dass der Galeriebetrieb spätestens ab 31.12.2016 abgesichert sein muss. Aktuell stellen sich die beiden potenziellen Betreiber, die GSE und die Grün Berlin GmbH, in den Gremien vor. Der Bezirk geht davon aus, dass bis zum Start des Galeriebetriebes ein Betreiber gefunden wird. Anderenfalls ist der Bezirk vertraglich verpflichtet den Betrieb selbst zu übernehmen.

 

2. Falls das Bezirksamt keinen Betreiber findet, welche jährlichen Kosten für den Betrieb

    inklusive des Galerieangebots müsste dann das Bezirksamt tragen?

 

Die Kostensituation für eine Übernahme durch einen Betreiber oder durch den Bezirk selbst ist seit der Antragstellung auf Fördermittel transparent kommuniziert worden.

Der Betriebsbeschreibung des EFRE-Antrags liegt eine Kostenschätzung des kommunalen Betriebs von ca. 875.000 € jährlich zugrunde. Dem gegenüber stehen erwartete Einnahmen aus Eintritten etc. von ca. 93.500 € gegenüber. Die Refinanzierung für den Bezirk erfolgt jedoch größtenteils über die im Schloss gebuchten Kulturprodukte in der KLR; nach derzeitigem Stand des Produktkatalogs und den Budgetierungsergebnissen sind danach im dritten vollen Betriebsjahr ca. 580.000 € zu erwarten, so dass eine Deckungslücke von ca. 200.000 € verbliebe. Diese Schätzungen sind aufgrund der Normierung und anderen Mechanismen der Budgetierung durch Sen Fin jedoch sehr vage, dies gilt ebenfalls für die bezirkliche Kalkulation bei Übernahme durch einen Betreiber. Ein Zuschussbedarf ist für eine kulturelle Einrichtung mit solcherart stringenten Nutzungsvorgaben wie aus den EFRE-Bestimmungen auf jeden Fall – unabhängig von der Art der Betreiberschaft - zu erwarten.

 

Juliane Witt

Bezirksstadträtin für Jugend und Familie,

Weiterbildung und Kultur

 
 

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