Drucksache - 0686/VII
Ich frage das Bezirksamt:
Sind die zuständigen Stellen gewillt, das Versetzen der Poller der Feuerwehrzufahrt und des Schildes "Feuerwehrzufahrt" am Victor-Klemperer-Platz an den Fahrbahnrand der Marzahner Promenade zu veranlassen, weil, laut Telefonat mit der Wache des Ordnungsamtes, Tel. 90293 65 32 am 11.12.2012, um 1958, dieses angeblich nicht als Feuerwehrzufahrt erkennbar sei, weil die Poller und das Hinweisschild nicht am Fahrbahnrand stehen, sondern auf dem Victor-Klemperer-Platz und der abgesenkte Bordstein nicht sichtbar war?
Gibt es vom Bezirk eine Anweisung an das Ordnungsamt, dass vor der Feuerwehrzufahrt geparkte Fahrzeuge nicht umgesetzt werden dürfen, weil dieses angeblich, laut Wache des Ordnungsamtes am 10.12.2012, keine amtlich anerkannte Feuerwehrzufahrt sei?
Handelt es sich bei der Beschilderung „Feuerwehrzufahrt“ an der Marzahner Promenade/Victor-Klemperer-Platz um einen nicht rechtsverbindlichen Hinweis, oder ist dieses eine amtlich gekennzeichnete Feuwehrzufahrt? |
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