Drucksache - 0640/VII
Die Große Anfrage wird wie folgt beantwortet:
1. Wie hat sich die Zahl der Bedarfsgemeinschaften 2012 im Vergleich zu 2011 verändert, die einen Anspruch auf Übernahme der Kosten der Unterkunft haben (bitte nach Stadtteilen, nach einfachen und mittleren Wohnlagen sowie nach Berechtigten nach SGB II, SGB XII und Asylbewerberleistungsgesetz aufschlüsseln)?
Antwort SGB II:
2011: 27.243 Bedarfsgemeinschaften 08/2012: 26.623 Bedarfsgemeinschaften
Eine Aufschlüsselung nach Stadtteilen und Wohnlagen ist nicht möglich.
Bedarfsgemeinschaften (BG) nach dem SGB XII mit anerkannten Kosten für Wohnaufwendungen
zum 30.06.2011 - 2.702 BG
zum 30.06.2012 - 3.170 BG
Personen nach dem AsylbLG mit anerkannten Kosten für Wohnaufwendungen
zum 30.06.2011 - 189 BG
zum 30.06.2012 - 205 BG
Für den Bereich des AsylbLG gibt es im Gesundheits- und Sozialinformationssystem (GSI) nur Angaben zu Empfänger/innen, nicht zu BG.
Eine statistische Erfassung nach Wohnlagen usw. ist nicht vorhanden. Darüber hinaus können - mit Stichtag 30.06.2012 - weitere detaillierte statistische Angaben unter http://www.gsi-berlin.info/gsi_struktur.asp?kategorie=Sozialdaten (SenGesSoz, Gesundheits- und Sozialinformationssystem (GSI)) entnommen werden.
2. Wie viele der unter 1. genannten Bedarfsgemeinschaften liegen mit ihren Wohnkosten oberhalb der Richtwerte der Wohnaufwendungsverordnung (bitte nach Stadtteilen, nach einfachen und mittleren Wohnlagen sowie nach Berechtigten nach SGB II, SGB XII und Asylbewerberleistungsgesetz aufschlüsseln)?
Antwort SGB II:
Über dem Richtwert liegen per 18.12.2012 hier im Bezirk 7.482 Bedarfsgemeinschaften.
SGB XII und AsylbLG Eine solche datenbankbasierte statistische Abfragemöglichkeit zum Erhalt valider Daten - einschließlich der Zuordnung nach Stadtteilen und Wohnlagen - besteht hier nicht.
3. Wie viele davon haben bereits bzw. werden eine Aufforderung zur Senkung der Wohnkosten auf die festgelegten Richtwerte bzw. zum Umzug erhalten?
Antwort SGB II:
3.005 Bedarfsgemeinschaften wurden bisher aufgefordert, die Unterkunftskosten zu senken. In 1.791 Fällen wurde im Rahmen der Härtefallregelung davon abgesehen.
SGB XII und AsylbLG Unter Berücksichtigung der angespannten Lage auf dem Berliner Wohnungsmarkt, dem geringen Angebot von freiem verfügbaren Wohnraum der den Regelungen der WAV entspricht und insbesondere auch mangels ausreichender Kapazitäten für die Unterbringung von dann ggf. wohnungslosen Personen, gelten im Amt für Soziales - vorerst bis zum 30.06.2013 - die derzeitigen Wohnaufwendungen in den Verwaltungsvorgängen des gesamten Personenkreises nach dem SGB XII / AsylbLG als angemessen und es erfolgen keine Aufforderungen zur Senkung von Wohnaufwendungen. Eine datenbankbasierte statistische Abfragemöglichkeit zu veranlassten Kostensenkungsverfahren, Umzügen usw. besteht hier nicht.
4. Wie viele Umzüge von Betroffenen haben stattgefunden?
Antwort SGB II: Im Jahr 2011 wurden 140 Umzüge realisiert, 2012 waren es bisher 29 Umzüge (die endgültige Anzahl für 2012 kann erst in 2013 ermittelt werden).
SGB XII und AsylbLG Eine statistische Erfassung von Umzügen erfolgt hier nicht. 5. Welche Position vertritt das Bezirksamt hinsichtlich der Aufforderungen zur Senkung der Wohnkosten, insbesondere zu Umzugsforderungen, in der gemeinsamen Trägervertretung mit dem Jobcenter?
Antwort:
Grundlage der Positionierung sind die gesetzlichen Regelungen. Im Rahmen des KdU-Controllings wird auch die Einhaltung von Ermessensspielräume geprüft.
Dagmar Pohle |
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