Drucksache - 0063/VII  

 
 
Betreff: Zu Mehrkosten aus Gesamtvertrag zu § 53 UrhG für Schulen im Bezirk
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der PiratenparteiFraktion der Piratenpartei
Verfasser:Tanger, Volker 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beantwortung
15.12.2011 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Große Anfrage PDF-Dokument
2. Wortprotokoll PDF-Dokument

Vorsteherin:

Wir beginnen mit der Drucksache 63/VII – Große Anfrage der Fraktion der Piratenpartei – „Zu Mehrkosten aus Gesamtvertrag zu § 53 UrhG für Schulen im Bezirk“. Möchte die Frak-tion die Anfrage begründen? Bitte schön.

Herr Tanger:

Sehr geehrte Damen und Herren,
im Gesamtvertrag zur Einräumung und Vergütung von Ansprüchen nach § 53 Urheberrechtsgesetz verpflichtet sich u.a. auch das Land Berlin auf 1 % der Schulrechner die inzwischen Schultrojaner genannte Ausforschungssoftware installieren zu lassen. Abgesehen mal von den ganzen rechtlichen Problemen, die es gibt, die sind auf Landesebene zu klären, da würde ich gern für den Bezirk hier wissen: Kurz gesagt, was kostet das uns als Bezirk? Die Detailfragen sehen Sie in der Drucksache. Hintergrund dazu ist, dass im zweiten … (nicht zu verstehen) der Urheberrechtsreform – bis dahin konnten Materialien im Unterricht kostenlos und ohne großen Aufwand von Lehrern zum Unterricht verwendet werden. Das ist jetzt aber verboten. Der entsprechende Absatz ist komplett aus dem Urheberrecht rausgefallen. Und nicht nur das, die Kultusminister haben sich in Form eines bayerischen Beamten von den Schulbuchverlagen über den Tisch ziehen lassen. Das dort ein deutlicher Betrag gezahlt werden muss, geringe Mengen an Bildern und Beiträgen zu kopieren. Und sie haben sich dazu verpflichtet, sich bis ins letzte bzw. vorletzte Jahrhundert zurückziehen zu lassen. Es ist z.B. verboten, zur Unterrichtsvorbereitung digitale Kopien oder Bilder von Unterrichtswerken zu erstellen oder Auszüge daraus. Das heißt auch, wo Schulen inzwischen mit Computern und Projektoren ausgestattet sind, dürfen diese nicht verwendet werden, sobald Bilder oder Texte aus Schulbüchern an die Wand projiziert werden. Das heißt für unseren Bezirk, die müssen mit Tageslichtprojektoren oder – aus dem Jahrhundert davor – Epidiaskopen – ich weiß nicht, wer sich noch dran erinnert – neu ausgerüstet werden, weil eine digitale Projektion nicht gestattet ist. Den Schulen fehlt sowieso schon das Geld für eine ausreichende aktuelle Versorgung mit aktuellen Informationsmedien, Lehrerfortbildung mit Inhalten zum Thema Medienkompetenz und, Sie wissen es sicher auch, von der entsprechenden Betreuung der Computer brauche ich gar nicht anfangen. Die wird im Wesentlichen von Lehrern oft in der Freizeit oder auch von Eltern ehrenamtlich übernommen. Und dann verpflichten sich die Länder, auf 1 % aller in Schulen genutzten Systemen die Ausforschungssoftware zu installieren. Wohl gemerkt, der Vortrag spricht von den 1 % genutzten Systemen, also auch Privat-Laptops von Lehrern, Schülern, Smartphones. Ich weiß nicht, ich bin kein Jurist, aber das halte ich für irgendwie mindestens seltsam.

Von diesem ganzen rechtlichen Teil möchte ich jetzt mal absehen. Wir haben kein Geld für eine angemessene Betreuung der Systeme und dann müssen wir, soweit ich den Vertrag verstanden habe, als Bezirk teure Spezialisten bezahlen, damit diese auf die teils nur noch antik zu nennenden Computer die Software aufbringen und anschließend noch mal bezahlen, damit die Systeme wieder lauffähig sind. Ich würde mich sehr freuen, eines Besseren belehrt zu werden, aber ich gehe aktuell davon aus, dass die entsprechenden Kosten nicht unbedingt sowohl für den Aufwand als auch für die Lizenzkosten aus dem Vertrag nicht unbedingt in das Lernmittelbudget der Schulen eingeflossen sind, sondern - im Gegenteil - einen guten Teil des eigentlich viel zu knappen Budgets für die Bildung unserer Kinder auffressen dürften.

Den kompletten rechtlichen Teil lasse ich jetzt noch mal – z. B. dass es ein kompletter Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung ist, in das entsprechende Grundrecht -, die eigentlich nur – lassen wir den Teil, der ist auf Landes- und Bundesebene zu klären. Es geht jetzt hier um unseren Bezirk und unsere Schulen, unsere Kinder. Und deshalb möchte ich gerne für unseren Bezirk wissen, wie die finanzielle Ausstattung entsprechend und die finanziellen Rahmen dort sind, damit wir in unserem Bezirk eventuell dort versuchen können, den Schaden so gering wie möglich zu halten. Die entsprechenden Detailfragen liegen Ihnen vor, und ich bitte um die Beantwortung, damit wir später nicht mit falschen Zahlen hantieren, bitte mit Wortprotokoll.

Vielen Dank.

Vorsteherin:

Vielen Dank, Herr Tanger. Gibt es weitere – ach nein, erstmal brauchen wir eine Beantwortung. Entschuldigung. Wer vom Bezirksamt beantwortet die Anfrage? Herr Komoß.

Herr Komoß:

Sehr geehrte Frau Vorsteherin, sehr geehrter Herr Tanger, sehr geehrte Damen und Herren, ich bedanke mich für die Frage. Es ist eine Frage, die die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bezirksverwaltung in gehobene Aufregung versetzt hat, denn kein Mensch hatte – und da schließe ich mich mit ein – von diesem Gesamtvertrag gehört. Das ist insofern in der Tat bemerkenswert, als der Vertrag ja bereits 2010 abgeschlossen worden ist und in dem § 6 Nr. 5 eigentlich drin steht, dass der Vertragsabschließende, in dem Fall das Land Berlin, den kommunalen Schulträger über die Inhalte dieses Vertrages und daraus folgende Rechte und Pflichten informieren würde, was er bis heute nicht getan hat. Und insofern ist es begrüßenswert, dass Ihre Partei im Abgeordnetenhaus mit der Großen Anfrage ja gleich 26 Fragen an die Senatsbildungsverwaltung gerichtet hat, die in der Tat einer Antwort noch harren, auch nach meinem Kenntnisstand noch nicht beantwortet worden sind. Solange das nicht passiert ist, werde ich einen Teil Ihrer Fragen gar nicht final und zuverlässig belastbar beantworten können, werde es aber dennoch in den Teilen, in denen ich es kann und in den Teilen, wo wir uns seit Ihrer Anfrage mit dem Sachverhalt befasst haben, dann doch probieren.

Zunächst einmal vielleicht vorausgeschickt: Sie haben ja eine sehr kritische Würdigung dieses Vertrages vorgenommen. Mir sind auch andere Würdigungen untergekommen. Insbesondere die Einrichtungen der Lehrerfortbildung begrüßen den Abschluss dieses Vertrages, weil sie den Vertrag als Bestandteil der Rechtssicherheit erachten und sagen, die Lehrerinnen und Lehrer wüssten jetzt ziemlich genau Bescheid, was sie im Rahmen des Kopierens und des Urheberrechts oder der Beachtung des Urheberrechts beim Kopieren jetzt tun dürften und was nicht. Also da gibt’s mehrere Stellungnahmen auch im Internet, die sagen: endlich Rechtssicherheit für Lehrerinnen und Lehrer.

Zu den einzelnen Fragen:

Die Frage 1 kann ich ganz gut beantworten. Die ist originär hier für uns als kommunalen Schulträger geeignet. Wir haben im Jahr 2012 – da wollten Sie wissen, wie viel Schülerinnen und Schüler – 19.660 Schülerinnen und Schüler, zuzüglich derjenigen, die auf dem zweiten Bildungsweg – ungefähr 600 – auf dem Kolleg das Abitur erwerben. Für diese haben wir 2012 ein Budget für Lehr- und Lernmittel von 2,127 Mio €. Das ist ungefähr die gleiche Größe wie 2010 – da war sie sogar noch ein bisschen höher mit 2,23 Mio €, weil wir zum damaligen Zeitpunkt noch teilnehmerstärkere Oberstufen-Jahrgänge in der Sekundarstufe II gehabt haben.

Die weiteren Fragen sind eigentlich nur schwer zu beantworten, weil die Senatsbildungsverwaltung hier noch keine berlinweit einheitliche Regelung vorgenommen hat. Aus dem Vertrag selber kann man vielleicht sagen, zu der zweiten Frage und vielleicht in dem Fall auch zu der fünften Frage, nämlich:
Wie hoch ist der Anteil für den Bezirk an vereinbarten Vergütungspauschalen und den Kosten? Der bezirkliche Anteil ist unbekannt. Also hier gibt es keine Aufforderung des Landes Berlin an den Bezirk, einen Anteil aus dem Vertrag abgeleitet zu übernehmen.
Und die Frage nach entstehenden Mehrkosten: Dazu muss man sagen, dass haben Sie, glaube ich, ein bisschen mit einem anderen Zungenschlag dargestellt. Nicht 1 % der Rechner sollen jährlich mit der Software ausgestattet werden, sondern nach § 6 Nr. 4 soll 1 % der Schulen jedes Jahr mit der entsprechenden Software ausgestattet werden. Diese Software hat ja den Sinn zu kontrollieren, ob im Sinne der vereinbarten vertraglichen Regelung nicht zusätzliche gespeicherte Daten auf den Schulrechnern vorhanden sind. Und 1 % aller Schulen: Wir haben 46 Schulen bei uns im Bezirk, würde ja rechnerisch heißen, wir haben knapp eine halbe Schule, die jährlich mit dieser Software ausgestattet wird - also sagen wir mal - eine Schule. In dem Vertrag selber ist das Bereitstellen der Software ja Aufgabe des Vertragspartners und kostenfrei durchzuführen, so dass zwar möglicherweise bei dem Vorgang des Anbringens und des Nutzens der Software Aufwendungen entstehen, aber momentan kann ich da nicht wirklich sehen, dass für Schule – die eine Schule, die dann pro Jahr ausgewählt würde, oder den Bezirk nennenswerte Kosten auftreten. Da mag ich mich irren, aber bevor es keine landesweiten Vorgaben und Regelungen gibt, können wir das zu den Fragen 2 und 5 sowie dann auch 3 – aus welchem Budget das genommen werden soll – nicht wirklich erkennen. Wenn es tatsächlich anfallen würde, da haben Sie aber Recht mit Ihrer Vermutung, dass es die Schulen selber aus dem zugewiesenen Etat für Lehr- und Lernmittel begleichen müssten.

Sorgen bereitet mir tatsächlich das, was Sie mir Ihrer Frage Nr. 4 aufgeworfen haben. Die Frage nämlich, ob man tatsächlich unter der Geltungsdauer dieses Vertrages noch mit Beamer arbeiten kann. Die Frage haben wir vom Rechtsamt prüfen lassen und uns da eine erste Einschätzung geben lassen. Tatsächlich wird das auch in dieser Einschätzung kritisch gesehen, ob es künftig noch im bisherigen Umfang möglich ist, digital gespeicherte Informationen unter Nutzung auch eines Beamers – das Wort Beamer fällt hier gar nicht im Vertrag – tatsächlich weiter im Unterricht zu verwenden. Der entscheidende Punkt, da gibt es eine kleine andere Einschätzung als Ihre Würdigung, aber auch das ist ja juristisch noch keineswegs in Ansätzen ausgefochten oder gerichtlich entschieden. Möglicherweise kann man auch weiterhin digitale Informationen mit Hilfe eines Beamers an die Wand werfen, sage ich jetzt mal, solange diese Information nicht auf dem Rechner selbst gespeichert ist. Ob das technisch Sinn macht und machbar ist, sei mal dahingestellt. Da hat mit Recht das Rechtsamt auch gesagt: „Also das können wir gar nicht einschätzen, ob so eine Variante möglich ist.“ Wenn diese Information digital gespeichert ist, dann entsteht auch nach unserer, ich sage jetzt mal vorläufigen rechtlichen Einschätzung genau die von Ihnen befürchtete Situation: Schulen könnten ihre gerade teuer eingekauften und eingerichteten Beamer gar nicht mehr benutzen und müssten tatsächlich die von Ihnen angesprochenen analogen Möglichkeiten der Darstellung nutzen. Und das wäre dann tatsächlich ein echter Schildbürgerstreich, wenn man mit dem Abschluss einer urheberrechtlichen Vereinbarung die Nutzung moderner Medien in der Unterrichtsgestaltung ausschließen würde. Das muss man sicher noch mal auf Landesebene prüfen. Aber nicht die Kostenfragen ist nach unserer vorläufigen Einschätzung hier der bedrohlichste Punkt, sondern der bedrohlichste Punkt scheint uns die Einschränkung der Nutzung digital gespeicherter Informationen und der dazugehörigen Medien. Und insofern möchte ich mich noch mal für die Frage bedanken. Ich werde das mitnehmen in die Runde der Bezirksstadträte für Schule, die auch am morgigen Tag stattfindet, und werde mal die Kollegen, einschließlich der Senatsbildungsverwaltung, auf diesen Punkt hin sensibilisieren. Danke schön.

Vorsteherin:

Vielen Dank, Herr Komoß. Gibt es weitere Wortmeldungen? Bitte schön.

Frau Fingarow:

Frau Vorsteherin, sehr verehrte Damen und Herren,
aus meiner Sicht liegt ein besonderer Schwerpunkt in der Ausbildung von Lehrerinnen und Lehrern auf der abwechslungsreichen Gestaltung des Unterrichts. Diese soll durch den vielfältigen Einsatz unterschiedlicher Methoden, Sozialformen und vor allem Medien erreicht werden. Um einen solchen modernen Unterricht zu gewährleisten, setzen immer mehr Schulen auf die elektronische Tafel. Sie ermöglicht den Lehrkräften eine interaktive Gestaltung des Tafelbildes, vor allem aber können Lehrerinnen und Lehrer damit Materialien unterschiedlichster Quellen passgenau für den eigenen Unterricht digital zusammenstellen. Und genau hier steckt das Problem im Gesamtvertrag. Das einfache Kopieren von Schulbuchseiten ist in begrenztem Umfang erlaubt. Eine einzige Grafik einzuscannen und sie den Schülerinnen und Schülern als digitales Tafelbild zur Verfügung zu stellen, ist hingegen verboten. Und, Herr Komoß, das trifft auch auf das Übertragen per Beamter zu, denn Sie können nichts über einen Beamer zeigen, dass nicht irgendwo digital gespeichert ist. Ich mache mich als Lehrerin also strafbar, wenn ich einfach nur bemüht bin, abwechslungsreichen Unterricht zu gestalten. Anstatt die Schulen in ausreichendem Umfang mit modernen Lernmitteln auszustatten, wird nun eine Software entwickelt, die alle Lehrkräfte und auch alle Schülerinnen und Schüler unter Generalverdacht stellt. Eine Software kann nicht unterscheiden, welche Daten auf einem Computer private Daten sind und welche nicht. Aspekte des Datenschutzes werden beim sogenannten Schultrojaner komplett außer Acht gelassen. Anstatt nachträglich zu kontrollieren, ob Lehrkräfte kopieren, müssen finanzielle Bedingungen geschaffen werden, damit die Schulen entsprechende Lizenzen erwerben können. Eine Überwachungssoftware hingegen bewirkt nur eins: Die Lehrerinnen und Lehrer werden zukünftig nur noch Schulbücher verwenden, die in ausreichender Anzahl vorhanden sind, ungeachtet, ob die Inhalte veraltet sind. Denn welche Lehrerin und welcher Lehrer will schon die Gefahr eines Disziplinarverfahrens eingehen, nur um einen entsprechenden Unterricht zu gestalten?
Gerade vor dem Hintergrund der Herausforderung der Bildungsreform brauchen die Kolleginnen und Kollegen unsere Unterstützung. Wir sollten uns daher gemeinsam hinter die Lehrerinnen und Lehrer stellen. Im Sinne des Datenschutzes und einer möglichst guten Unterrichtsdurchführung müssen wir uns gegenüber dem Land dafür stark machen, dass dieser Vertrag geändert und damit die Schnüffelsoftware aus unseren Schule verbannt wird. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

Vorsteherin:

Danke, Frau Fingarow. Gibt es weitere Wortmeldungen? Bitte schön, Herr Tanger.

Herr Tanger:

Vielen Dank für die Ausführungen. Da möchte ich gleich eingreifen. In dem Vertrag verpflichten sich die Länder, Verstöße gegen diesen Vertrag und gegen das Urheberrecht durch Lehrkräfte mit Disziplinarmaßnahmen sofort zu ahnden.
Zu den Kopien: Es ist § 3 Abs. 3 in dem Paragraph, das sämtliche digitalisierte – Moment – es ist nur zulässig, während des unmittelbaren Kopiervorganges digitale Kopien anzulegen. Das heißt, wenn eine Schule einen nicht allzu alten Kopierer hat, gibt es dort meist eine Festplatte drin. Das heißt, der Lehrer macht sich damit sofort schon strafbar, wenn er den normalen Fotokopierer verwendet, einen aktuellen. Wenn es ein älteres Gerät ist, das noch vollanalog arbeitet, mag das noch angehen. Die angesprochene Lehrerfortbildung in dem Vertrag, ich hab ein paar Entwürfe von dieser Lehrerfortbildung gesehen, beschränkt sich darauf, die Leistungsschutzrechte der Verlage zu fördern. Das heißt also, genau diesen Katalog – es darf nicht kopiert werden, weil sämtliche Kopien sind pfui bäh – das ist im Prinzip der Inhalt dieser Fortbildung, die in dem Vertrag festgeschrieben oder versprochen worden sind.
Zum Thema Kosten und Installation der Software auf einer halben bis einer Schule im Bezirk: Ich hatte ja gesagt, dass die Betreuung der PC’s an Schulen wie auch die Ausstattung der Schulen mit PC’s, sagen wir mal, verbesserungsfähig ist. Und dann soll ein Lehrer, der sich dazu genötigt, verpflichtet fühlt, die PC’s in einem halbwegs nutzbaren Zustand zu halten, sich mit einer Software herumschlagen, die ihn mit Disziplinarmaßnahmen bedroht, in seiner Zeit, die er sonst freiwillig macht, oder ein Elternteil soll dann dazu verpflichtet werden. Ich glaube, die entsprechende Arbeitszeit wird ihnen eher ungern zur Verfügung gestellt. Das heißt, sie müssen entsprechende Fremdkräfte einkaufen. Wenn sie dann sagen, wir brauchen Leute, die von Windows 95 bis Windows 7 – alles haben wir in dieser Schule quer Beet – wir brauchen jemanden, der sich dort mit beliebigen Konfigurationen auskennt, das Installieren, das zum Laufen kriegen und auch wieder deinstallieren kann, ohne das, was kaputt geht – das sind Spezialisten, die sind nicht mal eben für 10 € in der Stunde zu bekommen. Das sind also deutliche Aufwände, die im normalen Betrieb nicht geleistet werden können. Und wir sprechen dort doch von nicht unbeträchtlichen Beträgen, die dort anfallen. Danke.

Vorsteherin:

Vielen Dank. Herr Komoß hat das Wort.

Herr Komoß:

Ich wollte zu den beiden Wortbeiträgen nur noch mal sagen: Ich teile die Sorge. Ich teile die Intension. Ich sehe die Gefahren auch für die einzelnen Beschäftigten an den Schulen, sowohl die Lehrer als auch Eltern, aber insbesondere auch für die Schulleiter, die hier in die Pflicht genommen werden. Insofern galt mein Angebot, das auf der Landesebene auch zu thematisieren.
Was ich allerdings nicht wirklich verstehe ist, warum das in diesem Rahmen hier, in einem Rahmen, in dem keiner der Vertragspartner ist, keiner den Vertrag verhandelt hat und keiner dafür die politische und sachliche Verantwortung trägt, dann letztlich hier immer weiter vertieft wird. Letztlich haben Sie völlig richtig gehandelt, indem Sie die Anfrage im Abgeordnetenhaus gestellt haben. Nicht nur das Land Berlin, sondern alle Bundesländer gemeinsam haben diesen Vertrag ausgehandelt und abgeschlossen – war ja noch nicht mal eine einzelne Fehlleistung der Landesregierung, wenn es denn eine war, sondern Sie beginnen Ihre Fragen ja mit Recht, warum ein bayerischer Ministerialdirektor für alle deutschen Bundesländer diesen Vertrag unterschrieben hat. Ich nehme mal an, der hatte tatsächlich die Legitimation, das zu tun. Aber die Frage, ob dieser Vertrag so gut ist, ob er in bestimmten Punkten nachgearbeitet werden muss, dem müsste natürlich in einem Gremium – und aus meiner Sicht ist es dann das Abgeordnetenhaus – bzw. in den Anfragen an den Senat als derjenige, der hier als Vertragspartner genannt wird in dem Vertrag, diskutiert werden und nicht in einer BVV, wo in keinem Fall das Bezirksamt die Einrichtung ist, die auch in der Umsetzung dann betroffen ist. Betroffen sind – Sie haben es ja in mehreren Beiträgen völlig richtig gesagt – die Schulen. Und auch die Schulen stehen mit den Kolleginnen und Kollegen, die dort dann im Zweifel sogar strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden können, in der Verantwortung der Senatsbildungsverwaltung. Also insofern glaube ich, die Intension muss sein, auf der Landesebene die Diskussion so kompetent, wie sie hier begonnen worden ist, dann tatsächlich auch fortzuführen.

Vorsteherin:

Vielen Dank, Herr Komoß. Das Wort hat jetzt Herr Kelz, dann Herr Tanger.

Herr Kelz:

Ja, ich weiß nicht, ob es vorhin angekommen ist, aber wir beantragen das Wortprotokoll des Ganzen. – unverständlichen Zwischenruf - Ich war nicht ganz sicher, ob es angekommen ist vorhin.

Vorsteherin:

Herr Tanger.

Herr Tanger:

Weshalb wir das hier angesprochen haben? Wir sind hier im Bezirk und deshalb habe ich auch explizit nach den Finanzen gefragt, die wir hier im Bezirk verteilen und wo wir etwas Gestaltungsmöglichkeit haben. Deshalb möchte ich Sie bitten, einfach auch zu versuchen, die entsprechenden Zahlen abzuschätzen, zu erarbeiten, dass wir Material haben, um versuchen zu können, hier im Bezirk etwas zu bewirken. Ihr Angebot, die rechtlichen Probleme auf Landesebene zu tragen, dafür möchte ich mich bedanken. Vielen Dank.

Vorsteherin:

Vielen Dank. Gibt es weitere Wortmeldungen? Das ist nicht der Fall. Damit ist die Große Anfrage beantwortet.

 
 

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