Drucksache - 2026/VI
Die oben genannte Anfrage beantworte ich wie folgt:
1. In welchem Umfang sind im Bezirk Marzahn-Hellersdorf Sozialwohnungen vom Wegfall der Anschlussförderung für den Zeitraum 2010-2012 betroffen?
Zu Frage 1: Im Bezirk Marzahn-Hellersdorf wurden nach den Wohnungsbauprogrammen 1991 bis 1997 insgesamt 1422 Wohnungen mit öffentlichen Mitteln im 1. Förderweg errichtet und in den Jahren 1995 bis 1999 fertig gestellt. Die Grundförderung einer Sozialwohnung beträgt regulär 15 Jahre und beginnt mit der Bezugsfertigstellung der Wohnobjekte. Die ersten Objekte wurden 1995 bezugsfertig, die letzten 1999. Durch den Senatsbeschluss vom 04.02.2003 über den Ausstieg aus der Anschlussförderung für Wohnungen der Wohnungsbauprogramme 1987 bis 1997 sind alle Sozialwohnungen im Stadtbezirk betroffen. Der Wegfall der Anschlussförderung wird sich jedoch über die nächsten Jahre bis zum Jahr 2014 hinziehen. Die ersten 212 Wohnungen, bei denen die Grundförderung bereits endet befinden sich in der Ringelnatzsiedlung.
Im Jahr 2011 werden nur 12 Wohnungen betroffen sein.
Im Jahr 2012 sind es dann weitere 505 Wohnungen.
2. In welcher Straße betrifft das wie viele Wohnungen?
Zu Frage 2: Eine Straßenübersicht, in denen sich die betroffenen Wohnungen befinden liegt der Beantwortung bei.
3. Welche Auswirkungen hat der Wegfall der Anschlussförderung für die betroffenen Mieter, und welchen Einfluss wird das Bezirksamt gegenüber dem Senat nehmen können/müssen?
Zu Frage 3: Mit dem Verzicht auf Gewährung der Anschlussförderung dürfen die Eigentümer die Miete auf die Höhe der vollen Kostenmiete anheben. Die Kostenmiete liegt regelmäßig über den verlangten Mieten bei nicht preisgebundenen Wohnungen. Aus bisherigen Erfahrungen im gesamten Stadtgebiet sind solche Mieten aber in der Regel nicht realisierbar. Es ist zu vermuten, dass sich die Mieten an der ortsüblichen Vergleichsmiete orientieren werden. Zur Abfederung von Mietsteigerungen und zur Vermeidung nicht vertretbarer Härten bei Mietern und auch selbstnutzenden Eigentümern sind Härtefallregelungen getroffen wurden. Mit den Verwaltungsvorschriften über die Gewährung von Mietausgleich und Umzugskostenbeihilfe für vom Wegfall der Anschlussförderung betroffene Mieter im sozialen Wohnungsbau 2007 (Mietausgleichsvorschriften 2007-MietA-VV 2007) wurde geregelt, dass bei bestimmten Voraussetzungen die Zahlung eines Mietausgleiches oder einer Umzugskostenbeihilfe auf Antrag möglich ist. Beide Unterstützungen sind einkommensabhängig und orientieren sich an den Einkommensgrenzen nach § 9 Abs. 2 Wohnraumförderungsgesetz (WoFG). Zuständige Stelle ist die Investitionsbank Berlin (IBB), die auf Antrag tätig wird und auch für Auskünfte zu offenen Fragen für die betroffenen Mieter zur Verfügung steht. Zum gegebenen Zeitpunkt werden die jeweiligen Mieter durch die IBB über das Ende der Grundförderung informiert und zu den Möglichkeiten der Inanspruchnahme o. g. Hilfsangebote.
Die durchaus ausgeglichene Balance von Angebot und Nachfrage an Wohnraum im Bezirk und der ausreichend vorhandenen Konkurrenz an vergleichbaren Wohnungsangeboten lässt vermuten, dass eine „ausufernde“ Erhöhung der Mieten in den betroffenen Objekten nicht zu erwarten ist.
Eine Einflussnahme des Bezirksamtes auf fachlicher Ebene ist weder gegenüber dem Senat noch den Vermietern möglich.
Bei zunehmender Problematik vor allem in den Zentren-Stadtbezirken ist auf politischer Ebene bereits die Absicht zu erkennen, zumindest bei den städtischen Gesellschaften eine Einschränkung der Mietpreisentwicklung zu bewirken.
Christian Gräff
Übersicht über den Wohnungsbestand , der vom Wegfall der Anschlussförderung betroffen ist:
Straße Hausnummer Anzahl der Wohnungen
Ortsteil Hellersdorf:
Hellersdorfer Str. 231-233 21 Kastanienallee 2-8 28 Kastanienallee 10, 10a, 12, 14 24 Cottbusser Str. 81, 83 24 Henny-Porten-Str. 6-12 48 Quedlinburger Str. 10-16 39 Janusz-Korczak-Str. 9, 9a, 11, 13 24 18-22 36 Janusz-Korczak-Str. 1-7; 19-25; 33-37 112 Fritz-Lang-Str. 6-8 24 Lil-Dagover-Str. 1, 3 12 Lyonel-Feininger-Str. 21-23 27 Kokoschkastr. 22-24 27
Annaburger Str. 9-11; 17-23; 38 43
Branitzer Karree 1-2 16 Branitzer Karree 3-4 17 Schwarzheider Str. 4-18 68 Louis-Lewin-Str. 61-75 36 Adele-Sandrock-Str. 40-46 38
Bütower Str. 34 10
Waldowstr. 47-57 75
Gesamtanzahl Hellersdorf: 787
Krummenseer Str. 2 – 8 22 26- 36; 40-42 51 Hasenholzer Allee 2- 12 48 Eisenacher Str. 100-110 50 Blumberger Damm 86- 98 56 144-152 58 Zinndorfer Str. 3 6 Spitzmühler Str. 4 8 Pritzhagener Weg 25 14
Dudweiler Str. 16-22 30 Hans-Fallada-Str. 4-22 69 Joachim-Ringelnatz-Str. 1-33 113
Wuhlestr. 7 A, 7B, 9A, 15A, 19B, 19C, 19D 45 Havemannstr. 21 A 41
Luise-Zietz-Str. 79 A; 79B 12
Stangeweg 42; 42A; 44 12
Gesamtanzahl Marzahn: 635 |
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