Drucksache - 1985/VI
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, das vorliegende Zentrenkonzept Drs.-Nr. 0896/VI einer Fortschreibung zu unterziehen.
Begründung: Das Zentrenkonzept hat sich weitgehend als Instrument zur Steuerung der Einzelhandelsentwicklung, zur Stabilisierung der bezirklichen Zentren sowie insbesondere zur Sicherung der Nahversorgung bewährt. Mit einer Evaluierung soll die Grundlage für notwendige Anpassungen geschaffen werden.
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