Drucksache - 1846/VI  

 
 
Betreff: Einsetzung einer Spielplatzkommission
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktionslose BezirksverordneteFraktionslose Bezirksverordnete
Verfasser:Herrmann, BenjaminHerrmann, Benjamin
Drucksache-Art:Dringlicher AntragAntrag
   Beteiligt:Fraktionslose Bezirksverordnete
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Vorberatung
24.06.2010 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf vertagt   
26.08.2010 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf in der BVV abgelehnt   
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
1. Dringlicher Antrag PDF-Dokument
2. Antrag PDF-Dokument

Die BVV möge beschließen:

Die BVV möge beschließen:

 

Dem Bezirksamt wird empfohlen, eine Spielplatzkommission, bestehend aus Eltern, Lehrern, Kindern und anderen Sachverständigen, einzurichten.

Die Kommission soll der BVV regelmäßig über ihre Arbeit berichten. 


Begründung:

Das Gesetz über öffentliche Kinderspielplätze (Kinderspielplatzgesetz) des Landes Berlin legt in § 6 fest Das Bezirksamt bildet eine Spielplatzkommission und beruft Eltern, Lehrer sowie andere Sachverständige als Mitglieder. Die Spielplatzkommission soll bei der Planung und Weiterentwicklung von Spielplätzen beratend mitwirken sowie den Behörden Anregungen und Vorschläge unterbreiten“.

Die Einrichtung einer solchen Kommission wird also vom Land Berlin ausdrücklich gewünscht und gefordert.

Angesichts der aktuellen Situation im Bezirk, die meisten Spielplätze im Bezirk befinden sich in einem schlechten bis desolaten Zustand (laut Entwicklungskarte des Senats), ist die Bildung einer Spielplatzkommission geradezu zwingend geboten.

 

Begründung der Dringlichkeit:

Die Dringlichkeit ergibt sich aus dem o.g. Gesetz und dem schlechten Zustand der Spielplätze im Bezirk.

Stammbaum:
1846/VI   Einsetzung einer Spielplatzkommission   Fraktionslose Bezirksverordnete   Antrag
1846/VI-1   Einrichtung einer Spielplatzkommission (BA-Vorlage Nr. 1155/III)   BzStRin JugFam   Mitteilung
 
 

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Postanschrift:
12591 Berlin