Drucksache - 1165/V  

 
 
Betreff: Umbenennung der zur City-Meile Hellersdorf GbR gehörenden privaten Straßen im Ortsteil Hellersdorf (BA-Vorlage Nr. 824/II)
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BzStR WirtTiefBürgOrdBzStR WirtTiefBürgOrd
Verfasser:Svend SimdornSimdorn, Svend
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Vorberatung
18.12.2003 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Version vom 08.12.2003 PDF-Dokument

Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin

Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin                                                         04.12.2003

 

 

 

   

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

 

für die Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung am 18.12.2003

 

 

 

1. Gegenstand der Vorlage:     Umbenennung der zur City-Meile Hellersdorf GbR gehörenden privaten Straßen im Ortsteil Hellersdorf

 

 

2. Die BVV wird um Kenntnisnahme gebeten:

 

Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf hat in seiner Sitzung am 02.12.03 beschlossen, die BA-Vorlage Nr. 824/II der BVV zur Kenntnisnahme vorzulegen.

 

Die Vorlage ist in der Anlage beigefügt.

 

 

 

 

 

Dr. Klett                                                              S. Simdorn

Bezirksbürgermeister                                         Bezirksstadtrat für Wohnen,
Bauen und Bürgerdienste

 

 

 

Anlage

 

        

 

     

 


Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin                                                      21.11.200318.07.01

Tief 16                                                                                                                          7502     

Frau Rieth

 

   

Vorlage für das Bezirksamt

- zur Beschlussfassung –

Nr. 824/II

 

 

A. Gegenstand der Vorlage:          Umbenennung der zur City-Meile Hellersdorf GbR gehörenden privaten Straßen im Ortsteil Hellersdorf

 

B. Berichterstatter:                       

 

C.1 Beschlussentwurf:                 Das Bezirksamt beschließt, die Fußgängerzone, die bisher  zur Tangermünder Straße gehörte, in Hellersdorfer Promenade umzubenennen. Ebenso die kleinen Straßen, die von der Fußgängerzone in westliche Richtung abzweigen und bisher zur Stendaler Straße gehörten. Die südliche Straße wird in Arneburger Straße und die nördliche Straße in Jerichower Straße umbenannt.

                                                     Auf Wunsch der City-Meile Hellersdorf GbR erfolgt auch die Umnummerierung der Hausnummern.

 

C.2 Weiterleitung an die BVV

      zugleich Veröffentlichung:       Das Bezirksamt beschließt weiterhin, diese Vorlage der BVV  vorzulegen und  zu veröffentlichen.

 

D. Begründung:                             Die o.g. Straßen befinden sich im Eigentum der City-Meile Hellersdorf GbR.

                                                     Der Vorschlag für die Namen kommt vom o.g. Eigentümer.                                                                                     Die City-Meile Hellersdorf GbR möchte sich mit dem Namen Hellersdorfer Promenade an die schon lange im Ortsteil Marzahn existierende Marzahner Promenade anlehnen und die damit verbundene Vorstellung von einer Einkaufsstraße für sich nutzen.

                                                     Die Namen für die beiden kleinen Straßen wurden nach zwei kleinen Städten in der Nähe von Stendal und Tangermünde ausgewählt und passen damit gut zum Namenscharakter des Wohngebietes.

                                                     Mit der Umnummerierung der betreffenden Hausnummern wird dem Anliegen entsprochen, alle Hausnummern und damit alle Mieter besser zu finden. Das war in der Vergangenheit oftmals problematisch. Die Information der Bürger  erfolgt durch den Eigentümer.

 

 

E. Rechtsgrundlage:                     BerlStrG v. 13.07.1999 § 5, Abschn. I Nr. 3a und Nr. 4 der AV zu § 5 BerlStrG vom 02.11.2000

                                                      §§ 15, 36 II b, f und Abs. 3 BezVG

 

 

F. Haushaltsmäßige                     

    Auswirkungen:                            keine, da alle entstehenden Kosten vom Eigentümer der Straßen getragen werden

 

 

G. Gleichstellungsrelevante

     Auswirkungen:                          keine

 

H. Behindertenrelevante

     Auswirkungen:                          keine

 

 

 

I.  Migrantenrelevante

    Auswirkungen:                           keine

 

                                                                             

 

 

S. Simdorn                                                  

Bezirksstadtrat                                                    

                                                                       

 

     


 

 
 

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