Drucksache - 1770/VI  

 
 
Betreff: Zur Arbeit des freien Trägers Ambulante Hilfen Berlin
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBzStRin JugFam
Verfasser:Dr. Schmidt, Manuela 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
   Beteiligt:Fraktion der SPD
   BzStRin JugFam
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beantwortung
22.04.2010 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf schriftlich beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Große Anfrage PDF-Dokument
2. Zusätzlich schriftliche Beantwortung PDF-Dokument

Der ahb e

Der ahb e.V. ist neben der „Treberhilfe“ wegen undurchschaubarer Geflechte, fragwürdiger

Gemeinnützigkeit, sowie willentlich herbeigeführten Insolvenzen und des Verdachtes der

Untreue in die Schlagzeilen geraten. Der ahb e.V. wurde 2007 vom Jugendamt Marzahn-

Hellersdorf als Träger der freien Jugendarbeit anerkannt.

 

1. Welche gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben der Jugendarbeit erfüllt der ahb e.V.
im Bezirk Marzahn-Hellersdorf?

 

Der Träger ahb e.V. erfüllt in Marzahn-Hellersdorf keine Aufgaben.

Es ist auch nicht korrekt, dass der Träger ahb e.V. 2007 vom Jugendamt Marzahn-

Hellersdorf auf Beschluss des Jugendhilfeausschusses als freier Träger anerkannt wurde.

 

Das Jugendamt Marzahn- Hellersdorf hat seit 2006 vertraglich geregelte Arbeitsbeziehungen

mit dem Träger AHB Marzahn – Hellersdorf gGmbH als Träger der Kinder- und

Jugendhilfezentren. Der Träger hat sich 2004 als selbständiger Verein gegründet und ist seit-

dem im Bezirk tätig. Dem Träger AHB Marzahn-Hellersdorf wurde durch Beschluss des

Jugendhilfeausschusses vom 12.12.2007 die Anerkennung als freier Träger der Jugendhilfe

zugesprochen.

 

Die AHB Marzahn – Hellersdorf gGmbH realisiert derzeit folgende Leistungen in unserem

Bezirk:

 

-          Träger eines Kinder- und Jugendhilfezentrums in der Region Hellersdorf – Süd/ Kaulsdorf

-          Träger eines Kinder- und Jugendhilfezentrums in Kooperation mit pad e. V. in der Region Hellersdorf – Nord

-          Hilfen zur Erziehung gemäß § 30, 31, 35 SGB VIII, auch mit unterschiedlichen integrierten Gruppenangeboten

-          Familienförderung nach § 16 SGB VIII / im Projekt „La Famiglia“

 

2. Wie hoch waren die kumulierten Zuwendungen des Bezirksamts an den ahb bzw.

den ahb Marzahn-Hellersdorf gGmbH in den Jahren 2007 bis 2010?

 

Der Träger ahb e.V. erhielt keine Zuwendungen oder andere finanzielle Mittel.

 

Der Träger AHB Marzahn-Hellersdorf gGmbH  hat für das Projekt "Familiencafe Platte Süd", jetzt „ La Famiglia“

 

2008    10.000 € durch Zuwendung

2009    37.500 € durch Zuwendung

2010    37.500 € durch Leistungsvertrag

erhalten bzw. wird diese erhalten.

 

Der Träger AHB Marzahn- Hellersdorf gGmbH leistet darüber hinaus Hilfen zur Erziehung.

Die nachstehende Auswertung die Buchungen der Jugendhilfeleistungen an den Träger, die

über das  Programm ProJug zahlbar gemacht worden sind:

 

2007                            1.090.397,77 €

2008                            1.247.989,05 €

2009                            1.377.412,89 €

2010, I. Quartal           408.611,80 €

 

 

3. Wie kontrolliert das Bezirksamt die Mittelverwendung durch den Verein?

 

Das Jugendamt Marzahn-Hellersdorf hat keine rechtliche Grundlage dies zu prüfen,

wie auch  alle anderen Bezirke nicht.

Hier müssen dringend die rechtlichen Grundlagen und einheitliche Kriterien geschaffen

werden. Die Prüfungsberechtigung sollte nach Auffassung des Jugendamtes bei der

fachaufsichtsführenden Stelle  (hier ist es Sen BWF) angebunden werden.

 

Die Träger sind jedoch verpflichtet, den jeweils geltenden Unbedenklichkeits- 

bzw. Freistellungsbescheid des  Finanzamtes zur Feststellung der Gemeinnützigkeit beim Jugendamt vorzulegen.

Für den Träger ahb e.V.  liegen aktuell keine Belege vor, da er seit Jahren hier nicht tätig war.

Für den Träger AHB Marzahn-Hellersdorf liegt er vor. Darüber hinaus liegen im Jugendamt

Nachweise vor über die Entrichtung der  Sozialversicherungsbeiträge und sowie die Beiträge

zur Berufshaftpflicht.

 

Im Zusammenhang mit den Hilfen zur Erziehung und bei Zuwendungen bzw. Leistungsverträgen prüfen Kolleg/innen der Regionalen Dienste keine unmittelbare Mittelverwendung sondern die Qualität und Quantität der Leistungen, die im Rahmen von Hilfeplänen, Zuwendungen und Leistungsverträgen erbracht wurden.

 

Im Zusammenhang mit Zuwendungen oder Leistungsverträgen werden  Zielvereinbarungen

zu Grundsätzen der gemeinsamen Arbeit in der Region, zu den pädagogischen Zielen, den

Zielgruppen, dem weiteren Leistungsangebot und besonderen Vorhaben, sowie zu den

geplanten  Angebotsstunden und Öffnungszeiten sowie den Einsatz von qualifiziertem

Personal abgeschlossen.

Im Zuwendungsbereich - Familienprojekte - erfolgt die Prüfung der zugewendeten Mittel im

Rahmen des Verwendungsnachweises inhaltlich- ob und in welcher Qualität die vereinbarte

Leistung erbracht wurde- durch die Regionalen Dienste und rechnerisch durch den

Haushaltsbereich.

In Hellersdorf Süd zum Beispiel erfolgte dies zuletzt am 19.03.2010 unter Beteiligung des

Regionalleiters, der Gruppenleitung RSD, der Koordination HzE und der Koordination

Jugendarbeit. Überdies waren Regionalleiter und Gruppenleiter in Hellersdorf Süd für das

Jugendamt am letzten Qualitätsdialog des Trägers AHB Marzahn Hellersdorf gGmbH mit

SenBWF am 03.09.2009 beteiligt.

 

Darüber hinaus erfolgen im Bereich der Wirtschaftlichen Hilfe der Prüfungen zur

Rechnungslegung der Träger.

Kostensätze werden jedoch auf Landesebene vereinbart.

 

 

4. Ist es zutreffend, dass das Jugendamt im Februar 2006 über das Geschäftsgebaren

des Trägers durch den Insolvenzverwalter und die Polizei informiert wurde?

 

Im Regionalen Dienst 2 des Jugendamtes ging am 12. Dezember 2007 das Schreiben eines

Insolvenzverwalters ein, in welchem das Jugendamt um Übersendung einer Kopie von einem

Kooperationsvertrag mit dem ahb e.V. gebeten wurden, der  im Rahmen der Sozialen

Gruppenarbeit abgeschlossen worden war. Diesen Kooperationsvertrag hatte das Jugendamt

fristgemäß zum 31.01.2005 gekündigt, da kein weiterer Bedarf für diese Hilfe im

Regionalraum bestand.

 

Diesem Schreiben war ein Beschluss des AG Charlottenburg  vom 01.03.2006 beigefügt, aus

dem hervorging, dass gegen den ahb e.V. das Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Darüber

hinaus gingen keine Informationen ein, auch nicht durch die Polizei.

 

Über den Sachverhalt informierte das Jugendamt vielmehr Anfang 2006 ein Vertreter des

Betriebsrates von ahb e.V.

In diesem Zusammenhang wurde eine Prüfung im Jugendamt durchgeführt.

Die Prüfung ergab:

Der Träger ahb e.V. erbringt seit Januar 2005 keine Leistungen mehr für den Bezirk.

Die Zusammenarbeit wurde wegen fehlenden Bedarfes fristgemäß gekündigt.

Es gab im Bezirk während der Zusammenarbeit keine Unzulänglichkeiten.

 

Darüber hinaus wurde auch ein Gespräch mit dem Träger AHB Marzahn-Hellersdorf gGmbH

im Jugendamt geführt, um gegebenenfalls Verquickungen zu prüfen.

Der Träger AHB Berlin Marzahn- Hellersdorf hatte sich 2004 als selbständiger Verein

gegründet und ist seitdem im Bezirk tätig. Es bestanden und  bestehen keine geschäftlichen

Zusammenhänge mit dem Träger ahb e.V.  Der Träger AHB Marzahn-Hellersdorf war ist und

nicht von Insolvenz bedroht.  Es gab oder gibt auch keine anderen Hinweise hinsichtlich

irgendwelcher negativen Geschäftsgebaren.

 

 

5. Warum hat das Jugendamt die Zusammenarbeit mit dem Träger nicht beendet, wie in

den Bezirken Friedrichshain-Kreuzberg, Mitte und Neukölln geschehen?

 

Mit dem Träger ahb e.V. besteht seit Anfang 2005 keine Zusammenarbeit.

 

Gegen den Träger AHB Marzahn-Hellersdorf gGmbH, der rechtlich ein selbständiger Verein

ist, bestand zu keinem Zeitpunkt irgendein Vorwurf in keinerlei Hinsicht.

Die Geschäftsführung der AHB Marzahn-Hellerdorf gGmbH ist auch jederzeit bereit, hierzu

öffentlich Stellung zu nehmen und Fragen zu beantworten.

Der Träger AHB Marzahn-Hellersdorf ist tätig für die Regionalen Dienst 2 und 3 (Hellersdorf/

Süd/ Kaulsdorf und Hellersdorf Nord).

Der Regionale Dienst 2 schätzt ein, dass sich die Arbeit des Trägers AHB Marzahn-

Hellersdorf gGmbH, der zugleich Träger des Kinder- und Jugendhilfezentrums Hellersdorf

Süd/Kaulsdorf  ist, durch hohe fachliche Kompetenzen auszeichnet.  Die Mitarbeiterprofile

des Trägers weisen einen hohen fachlichen Ausbildungsstand und Zusatzqualifikationen auf.

Auch der Regionaldienst 3 schätzt die sehr gute Zusammenarbeit mit dem Träger AHB

Marzahn- Hellersdorf. Alle Kooperationsprojekte der vergangenen Jahre wurde zur in sehr

guter Qualität durchgeführt, so dass der Träger zu einem wichtigen Partner in der sozialen

Infrastruktur des Regionaldienstes geworden ist.

Es gibt keinen sachlichen oder fachlichen Grund die Zusammenarbeit mit der AHB Marzahn-

Hellersdorf gGmbH zu kündigen.

 

 

 

Dr. Manuela Schmidt

 
 

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