Drucksache - 1770/VI
Der ahb e.V. ist neben der
„Treberhilfe“ wegen undurchschaubarer Geflechte, fragwürdiger Gemeinnützigkeit, sowie willentlich
herbeigeführten Insolvenzen und des Verdachtes der Untreue in die Schlagzeilen geraten.
Der ahb e.V. wurde 2007 vom Jugendamt Marzahn- Hellersdorf als Träger der freien
Jugendarbeit anerkannt. 1. Welche gesetzlich
vorgeschriebenen Aufgaben der Jugendarbeit erfüllt der ahb e.V. Der Träger ahb e.V. erfüllt in
Marzahn-Hellersdorf keine Aufgaben. Es ist auch nicht korrekt, dass der
Träger ahb e.V. 2007 vom Jugendamt Marzahn- Hellersdorf auf Beschluss des
Jugendhilfeausschusses als freier Träger anerkannt wurde. Das
Jugendamt Marzahn- Hellersdorf hat seit 2006 vertraglich geregelte
Arbeitsbeziehungen mit dem
Träger AHB Marzahn – Hellersdorf gGmbH als Träger der Kinder- und Jugendhilfezentren.
Der Träger hat sich 2004 als selbständiger Verein gegründet und ist seit- dem im
Bezirk tätig. Dem Träger AHB Marzahn-Hellersdorf wurde durch Beschluss des Jugendhilfeausschusses
vom 12.12.2007 die Anerkennung als freier Träger der Jugendhilfe zugesprochen. Die AHB
Marzahn – Hellersdorf gGmbH realisiert derzeit folgende Leistungen in
unserem Bezirk: -
Träger
eines Kinder- und Jugendhilfezentrums in der Region Hellersdorf – Süd/
Kaulsdorf -
Träger
eines Kinder- und Jugendhilfezentrums in Kooperation mit pad e. V. in der
Region Hellersdorf – Nord -
Hilfen
zur Erziehung gemäß § 30, 31, 35 SGB VIII, auch mit unterschiedlichen
integrierten Gruppenangeboten -
Familienförderung
nach § 16 SGB VIII / im Projekt „La Famiglia“ 2. Wie hoch waren die kumulierten
Zuwendungen des Bezirksamts an den ahb bzw. den ahb Marzahn-Hellersdorf gGmbH in
den Jahren 2007 bis 2010? Der Träger ahb e.V. erhielt keine
Zuwendungen oder andere finanzielle Mittel. Der Träger AHB Marzahn-Hellersdorf
gGmbH hat für das Projekt
"Familiencafe Platte Süd", jetzt „ La Famiglia“ 2008 10.000 € durch Zuwendung 2009 37.500 € durch Zuwendung 2010 37.500 € durch Leistungsvertrag erhalten bzw. wird diese erhalten. Der Träger AHB Marzahn- Hellersdorf
gGmbH leistet darüber hinaus Hilfen zur Erziehung. Die nachstehende Auswertung die
Buchungen der Jugendhilfeleistungen an den Träger, die über das Programm ProJug zahlbar gemacht worden sind: 2007 1.090.397,77
€ 2008
1.247.989,05 € 2009 1.377.412,89
€ 2010, I.
Quartal 408.611,80 € 3. Wie kontrolliert das Bezirksamt
die Mittelverwendung durch den Verein? Das Jugendamt Marzahn-Hellersdorf
hat keine rechtliche Grundlage dies zu prüfen, wie auch alle anderen Bezirke nicht. Hier müssen dringend die rechtlichen
Grundlagen und einheitliche Kriterien geschaffen werden. Die Prüfungsberechtigung
sollte nach Auffassung des Jugendamtes bei der fachaufsichtsführenden Stelle (hier ist es Sen BWF) angebunden werden. Die Träger sind jedoch verpflichtet,
den jeweils geltenden Unbedenklichkeits-
bzw. Freistellungsbescheid des Finanzamtes zur Feststellung der
Gemeinnützigkeit beim Jugendamt vorzulegen. Für den Träger ahb e.V. liegen aktuell keine Belege vor, da er seit
Jahren hier nicht tätig war. Für den Träger AHB
Marzahn-Hellersdorf liegt er vor. Darüber hinaus liegen im Jugendamt Nachweise vor über die Entrichtung
der Sozialversicherungsbeiträge und
sowie die Beiträge zur Berufshaftpflicht. Im Zusammenhang mit den Hilfen zur
Erziehung und bei Zuwendungen bzw. Leistungsverträgen prüfen Kolleg/innen der
Regionalen Dienste keine unmittelbare Mittelverwendung sondern die Qualität und
Quantität der Leistungen, die im Rahmen von Hilfeplänen, Zuwendungen und
Leistungsverträgen erbracht wurden. Im Zusammenhang mit Zuwendungen oder
Leistungsverträgen werden
Zielvereinbarungen zu Grundsätzen der gemeinsamen
Arbeit in der Region, zu den pädagogischen Zielen, den Zielgruppen, dem weiteren
Leistungsangebot und besonderen Vorhaben, sowie zu den geplanten Angebotsstunden und Öffnungszeiten sowie den
Einsatz von qualifiziertem Personal abgeschlossen. Im Zuwendungsbereich -
Familienprojekte - erfolgt die Prüfung der zugewendeten Mittel im Rahmen des Verwendungsnachweises
inhaltlich- ob und in welcher Qualität die vereinbarte Leistung erbracht wurde- durch die
Regionalen Dienste und rechnerisch durch den Haushaltsbereich. In
Hellersdorf Süd zum Beispiel erfolgte dies zuletzt am 19.03.2010 unter
Beteiligung des Regionalleiters,
der Gruppenleitung RSD, der Koordination HzE und der Koordination Jugendarbeit.
Überdies waren Regionalleiter und Gruppenleiter in Hellersdorf Süd für das Jugendamt
am letzten Qualitätsdialog des Trägers AHB Marzahn Hellersdorf gGmbH mit SenBWF am
03.09.2009 beteiligt. Darüber
hinaus erfolgen im Bereich der Wirtschaftlichen Hilfe der Prüfungen zur Rechnungslegung
der Träger. Kostensätze
werden jedoch auf Landesebene vereinbart. 4. Ist es zutreffend, dass das
Jugendamt im Februar 2006 über das Geschäftsgebaren des Trägers durch den
Insolvenzverwalter und die Polizei informiert wurde? Im
Regionalen Dienst 2 des Jugendamtes ging am 12. Dezember 2007 das Schreiben
eines Insolvenzverwalters
ein, in welchem das Jugendamt um Übersendung einer Kopie von einem Kooperationsvertrag
mit dem ahb e.V. gebeten wurden, der im
Rahmen der Sozialen Gruppenarbeit
abgeschlossen worden war. Diesen Kooperationsvertrag hatte das Jugendamt fristgemäß
zum 31.01.2005 gekündigt, da kein weiterer Bedarf für diese Hilfe im Regionalraum
bestand. Diesem
Schreiben war ein Beschluss des AG Charlottenburg vom 01.03.2006 beigefügt, aus dem
hervorging, dass gegen den ahb e.V. das Insolvenzverfahren eröffnet wurde.
Darüber hinaus
gingen keine Informationen ein, auch nicht durch die Polizei. Über den
Sachverhalt informierte das Jugendamt vielmehr Anfang 2006 ein Vertreter des Betriebsrates
von ahb e.V. In diesem
Zusammenhang wurde eine Prüfung im Jugendamt durchgeführt. Die Prüfung
ergab: Der Träger ahb e.V. erbringt seit
Januar 2005 keine Leistungen mehr für den Bezirk. Die Zusammenarbeit wurde wegen
fehlenden Bedarfes fristgemäß gekündigt. Es gab im Bezirk während der
Zusammenarbeit keine Unzulänglichkeiten. Darüber
hinaus wurde auch ein Gespräch mit dem Träger AHB Marzahn-Hellersdorf gGmbH im
Jugendamt geführt, um gegebenenfalls Verquickungen zu prüfen. Der Träger
AHB Berlin Marzahn- Hellersdorf hatte sich 2004 als selbständiger Verein gegründet
und ist seitdem im Bezirk tätig. Es bestanden und bestehen keine geschäftlichen Zusammenhänge
mit dem Träger ahb e.V. Der Träger AHB Marzahn-Hellersdorf
war ist und nicht von
Insolvenz bedroht. Es gab oder gibt auch
keine anderen Hinweise hinsichtlich irgendwelcher
negativen Geschäftsgebaren. 5. Warum hat das Jugendamt die
Zusammenarbeit mit dem Träger nicht beendet, wie in den Bezirken
Friedrichshain-Kreuzberg, Mitte und Neukölln geschehen? Mit dem Träger ahb e.V. besteht seit
Anfang 2005 keine Zusammenarbeit. Gegen den Träger AHB Marzahn-Hellersdorf
gGmbH, der rechtlich ein selbständiger Verein ist, bestand zu keinem Zeitpunkt
irgendein Vorwurf in keinerlei Hinsicht. Die
Geschäftsführung der AHB Marzahn-Hellerdorf gGmbH ist auch jederzeit bereit,
hierzu öffentlich
Stellung zu nehmen und Fragen zu beantworten. Der Träger
AHB Marzahn-Hellersdorf ist tätig für die Regionalen Dienst 2 und 3
(Hellersdorf/ Süd/
Kaulsdorf und Hellersdorf Nord). Der
Regionale Dienst 2 schätzt ein, dass sich die Arbeit des Trägers AHB Marzahn- Hellersdorf
gGmbH, der zugleich Träger des Kinder- und Jugendhilfezentrums Hellersdorf Süd/Kaulsdorf ist, durch hohe fachliche Kompetenzen auszeichnet. Die Mitarbeiterprofile des Trägers
weisen einen hohen fachlichen Ausbildungsstand und Zusatzqualifikationen auf. Auch der Regionaldienst 3 schätzt
die sehr gute Zusammenarbeit mit dem Träger AHB Marzahn- Hellersdorf. Alle
Kooperationsprojekte der vergangenen Jahre wurde zur in sehr guter Qualität durchgeführt, so dass
der Träger zu einem wichtigen Partner in der sozialen Infrastruktur des Regionaldienstes
geworden ist. Es gibt keinen sachlichen oder
fachlichen Grund die Zusammenarbeit mit der AHB Marzahn- Hellersdorf gGmbH zu kündigen. Dr. Manuela Schmidt |
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