Drucksache - 1739/VI
Die
BVV möge beschließen: Dem Bezirksstadtrat
für Ökologische Stadtentwicklung wird eine Missbilligung ausgesprochen. Begründung: Die
Missbilligung wird ausgesprochen wegen Vorgängen um Baumfällungen. Klare
Voraussetzung ist: Die
Missbilligung erfolgt nicht wegen notwendiger Verkehrssicherungsmaßnahmen Es geht um
das Wie, die Vorbereitung und Information und Behandlung der Bürgerinnen und
BVV-Mitglieder. Die
Missbilligung wird ausgesprochen -
wegen
wiederholter fehlender Information vor dem Handeln des Bezirksamtes und
fehlender Transparenz im Prozess und nach den Baumfällungen u. a. -
wegen
wiederholter fehlender Einbeziehung und Zusammenarbeit mit den Bürgerinnen vor
Ort und den BVV-Mitgliedern. Beispiele
und Anlässe waren -
Baumfällungen
im Rügenwalder Weg (bis hin zur Missachtung von BVV-Beschlüssen) -
Baumfällungen
in der Prignitzstraße -
Baumfällung
in der Lappiner Straße Weiterhin
ist die Umgangsweise entsprechend der Missbilligung zu kritisieren bezüglich -
der
Märkischen Spitze -
Waldow-Teich |
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