Drucksache - 1723/VI
1. Wie ist der interne
Ermittlungsstand bzgl. der Tötung der Fledermauskolonie? Ca. 280 Tiere waren in der Höhle. 25
wurden dabei getötet (2 davon in Tierarztpraxis eingeschläfert). Die Tiere
starben durch das Ansägen der Höhle im Straßenbaum trotz vorheriger Überprüfung
der Höhlung und vorsichtigem Absetzen des Stammes. Nach Entdeckung der Tiere
wurden die Arbeiten sofort eingestellt. Das sofortige Hinzuziehen der unteren
Naturschutzbehörde und eines Fledermausfachmanns nach Feststellung der
Verletzung der Tiere war die richtige Entscheidung des beauftragten
Vorarbeiters vor Ort. Die nicht getöteten Tiere wurden alle gerettet und
umgesiedelt. Für die vermuteten verbliebenen Tiere in einer tieferen nicht
betroffenen Höhle wurde eine Abdeckung der Stumpfspitze durchgeführt. Die angekündigte eingehende und
umfassende Untersuchung des Vorganges ist eingeleitet worden, ist in
Durchführung. Es liegt ein Zwischenbericht vor. Ich habe angewiesen, dass der
Endbericht bis zum 31. März diesen Jahres vorzuliegen hat und auch
entsprechende Aussagen zu den notwendigen Konsequenzen beinhalten muss. 2. Wie ist der Ermittlungsstand
anderer externer Stellen zu dem Sachverhalt (z.B. Senatsverwaltung,
Umweltkripo)? Die Senatsverwaltung ermittelt
nicht. Sie bietet eine Fortbildung der Mitarbeiter/-innen an, die das Amt gern
annehmen wird. Das Landeskriminalamt hat
Ermittlungen aufgenommen. Ein Sachstand ist nicht bekannt. 3. Wie bewertet das Bezirksamt die
Empfehlung des Berliner Tierschutzbeauftragten an das Ordnungsamt des Bezirkes,
dass seiner Meinung nach dazu eine „Anzeige“
„erforderlich“ sei? Die Frage 3 wurde durch Herrn Gräff
beantwortet. 4. Wie geht das Bezirksamt in
Zukunft bei Baumfällungen vor, so dass es zu keinem Verstoß bzw. keiner
Straftat entsprechend des Bundesnaturschutzgesetzes kommt? Grundsätzlich
können Verstöße gegen bestehende Regelungen und Gesetze von Niemandem
ausgeschlossen werden. Wäre dies möglich, könnten Ordnungsamt, Polizei und
Gerichte abgeschafft werden. Es geht
also darum, alles Erforderliche zu tun, damit es im Rahmen der Tätigkeit der
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bezirksamtes möglichst nicht zur
Missachtung bestehender Regelungen bzw. Gesetze kommt. Dazu wurde
im vorliegenden Fall mit allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die auf
diesem Gebiet tätig sind, durch den Amtsleiter der Vorfall ausgewertet, auch
die Mitarbeiterinnen und Das Amt
wird die durch den Senat angebotene Schulung gern annehmen. Darüber
hinaus wird mit der Verwaltungsakademie zurzeit darüber verhandelt, wie
möglichst zeitnah eine Schulung bzw. ein Seminar oder Training der
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hinsichtlich des Verhaltens in Konfliktfällen
bzw. Stresssituationen erfolgen kann. In der
Praxis wird das Amt auch zukünftig sorgfältig prüfen, bei Bedarf die untere
Naturschutzbehörde hinzuziehen und die erforderlichen Anträge stellen. Es wird,
wie bisher, immer wieder versuchen, eine Verletzung auszuschließen. Da
Baumfällungen im Zusammenhang mit Lebensräumen nur dann erfolgen, wenn dies aus
Gründen der Verkehrssicherheit unabweisbar ist, wird alles getan, um die
betroffenen Tiere, wenn dies der Rechtslage entspricht, umzusiedeln. Darüber
hinaus wird das Verfahren der Entscheidungsfindung zu Baumfällungen dahingehend
konkretisiert, dass unmittelbar vor einer notwendigen Schnittmaßnahme an Bäumen
vorhandene Höhlen auf Vorkommen von Fledermäusen oder Vögeln mit technischen
Hilfsmitteln untersucht werden müssen. 5.
Welche Bäume sollen wo im Jahr 2010 im Bezirk gefällt werden? Eine
vollständige Auflistung kann hier nicht erfolgen, da noch nicht alle
erforderlichen Maßnahmen bekannt sind. Bisher gilt folgende Übersicht: Sportplatz Am Rosenhag: Pappeln wegen Zerstörung des Kunstrasens, genaue
Anzahl wird zurzeit ermittelt. Louis-Lewin-Straße: 5 Pappeln, um den neugepflanzten Platanen bessere
Wachstumsbedingungen zu schaffen. Hönower Straße: 3 Ahorn (Torsi) Straße Am Lupinenfeld: 1 Birke, Verkehrssicherheit nicht mehr gegeben 3 Rotdorn
wegen Splintkäfer (geht ein, Schädling verbreitet sich) Eichenstraße: Windschutzstreifen: Mehrere Pappeln und Eschenblättrige Ahorn Spremberger Graben: 11 Bäume wegen
Baumaßnahme der Berliner Wasserbetriebe Zossener Straße/Kastanienallee: 4 Linden wegen Neubau einer Ampelanlage KGA Kaulsdorfer Busch: Diverse nicht mehr verkehrssichere Bäume im
Rahmengrün der Anlage gemäß Begehungsprotokoll und Verkehrssicherheitskontrolle
vom 03.12.2009 Innenhof Bruno-Baum-Straße 32-46: 4 Pappeln
wegen Bruchgefahr und Beeinträchtigung der Wohngebäude Rabensteiner Straße 20-22, Außenbereich
Kita-Spielplatz: 5 Pappeln wegen Schäden durch Wurzelhub und
Bruchgefährdung Parkfriedhof Marzahn: 1 Douglasie, 1 Fichte, 4 Birken wegen Neuanlage einer
Urnengemeinschaftsanlage Max-Hermann-Str.18, Außenbereich der Turnhalle: 4 Pappeln
wegen Wurzelhub in Gebäudenähe Lappiner Straße: 3 Eschen, Hohlbäume Mahlsdorf: Pflege- und Entwicklungsschnitt Darüber hinaus gehende Fällungen ergeben sich unter
Umständen aus den Baumkontrollen als Sofortmaßnahme. Zur
Nachfrage von Frau Kern aus der 42. Sitzung der BVV vom 25.03.10: (Ohne
Tonbandaufzeichnung!) Antwort
durch Herrn Lüdtke: Zu
personalrechtlichen Dingen läuft das Verfahren. Wenn es Ergebnisse gibt, wird
informiert. Die
Leitungsabfrage zur Lappiner Straße läuft. Es gibt keine rechtliche
Verpflichtung für die Leitungsträger, in einer angemessenen Zeit zu antworten.
Wenn die Antwort auf die Leitungsabfrage vorliegt, wird bekannt sein, welche
Standorte in der Lappiner Straße zukünftig für Baumpflanzungen möglich sind und
dann wird es noch einmal einen Vor-Ort-Termin geben. Zur
Prignitzstraße: Die Nachpflanzungen in der Prignitzstraße wären sowieso
erfolgt. Das NatUm ist nicht immer gleich in der Lage, Nachpflanzungen
vorzunehmen. Das NatUm hat bereits Vorstellungen, wie Nachpflanzungen nach den
Möglichkeiten des Amtes erfolgen können. Es wurden Leitungsabfragen gestartet,
Standorte definiert und es wurden Bäume tatsächlich nachgepflanzt. Es gibt
konkrete Festlegungen, wie Prüfungen zu erfolgen haben. Diese sind auch in
Abstimmung mit den Verhältnissen in Berlin getroffen worden. Es ist zu prüfen
und zu untersuchen, ob Höhlen bewohnt sind durch Vögel bzw. durch Fledermäuse.
Bisher war es nicht zwingend vorgeschrieben, dass eine technische Überprüfung
durchgeführt werden muss. Da gehen wir auch über den Standard hinaus. Das ist
eine Schlussfolgerung aus diesem Vorfall, die das Natur- und Umweltamt umsetzen
wird in den Baumkolonnen, dass bei Baumhöhlungen zukünftig diese technische
Untersuchung durchgeführt werden muss. Ergänzung
zur Beantwortung der Großen Anfrage vom 12.04.10 Gegenwärtig
erfolgt die Anhörung einer Bürgerin und zweier Bürger vor Ort, die darauf
verwiesen haben, dass ihrerseits Hinweise zu dem Fledermausbestand gegeben
wurden. Weiterhin steht noch eine Stellungnahme zu den erteilten Festlegungen
innerhalb des Natur- und Umweltamtes aus, die jedoch erst nach der Gesundung
der verantwortlichen Mitarbeiterin eingeholt werden kann. Zurzeit erfolgt eine
Prüfung durch das Landeskriminalamt, ob in diesem Fall eine Straftat vorliegt. Damit kann
von mir erst nach Abschluss der genannten Prüfungen eine abschließende Wertung
des Vorfalls vorgenommen werden. Norbert Lüdtke |
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