Drucksache - 1718/VI
Zu 1.:
Wie ist der aktuelle Sachstand hinsichtlich der Kapazitätserweiterung der Kita
Jahreskreis? Die
vorliegende Kita-Standortnetzplanung (Mai 2009) bildet als konsequente
Fortführung der Jugendhilfeplanung, zur Gewährleistung und Sicherstellung der
Bedarfe in der Versorgung mit Kita-Plätzen für den Bezirk, die Grundlage
hinsichtlich der planerischen Handlungsempfehlung für Kapazitätserweiterungen.
Der vorliegende Entwurf mit seinen Kompensierungsmaßnahmen wurde in der AG nach
§ 78 SGB VIII mit den Trägern von Kindertagesstätten erörtert und durch den
Jugendhilfeausschuss bestätigt. Entsprechend
der Kita-Standortnetzplanung gehört zum planerischen Handlungsbedarf für den
Stadtteil Kaulsdorf u.a. die Kapazitätserweiterung der Kita „Jahreskreis
e.V.“ in der Ingolstädter Str.28 und erfolgt durch einen entsprechenden
Anbau. Im Rahmen
des Bundesprogramms -Investitionsprogramms U3- ist der Ausbau für Kinder unter
drei Jahren mit 15 neu zu schaffenden Plätzen an o.g. Standort entsprechend der
Förderrichtlinien geplant und durch die Senatsverwaltung für Bildung,
Wissenschaft und Forschung und bestätigt. Die
Kindertagesstätte „ Jahreskreis e.V.“ wird nach Abschluss der
Maßnahme über eine Kapazität von 60 Plätzen verfügen. Zu 2.:
Wie bewertet das Bezirksamt die diesbezügliche Kommunikation mit den Anwohnern? Nach
Kenntnisstand des Jugendamtes ist die Kindertagesstätte „Jahreskreis
e.V.“ an einer sozialräumlichen Zusammenarbeit absolut interessiert. Das
Erschließen von nachbarschaftlichen Bezügen im Sozialraum wird dabei als
Ressource gesehen und genutzt. Die Kita
kann auf einen langjährigen Bestand im Sozialraum verweisen und bieten seit
Jahren nachbarschaftliche Begegnungen wie: gemeinsame Sommerfeste,
Nachbarschaftskaffee und Lampionumzüge im Wohngebiet an. Diese
Formen bieten Raum für Kommunikation, Erörterungen von Vorhaben oder auch
Problemen, werden jedoch von den unmittelbaren Nachbarn nicht oder kaum als
Angebot wahrgenommen. Zu 3.:
Wie bewertet das Bezirksamt die Gegebenheit im Hinblick auf Lärm? Entsprechend
der Änderung des Landes- Immissionsschutzgesetzes Berlin vom 03.02.2010 Artikel
1 §6 (1) sind „störende Geräusche, die von Kindern ausgehen, als Ausdruck
selbstverständlicher kindlicher Entfaltung und zur Erhaltung kindgerechter
Entwicklungsmöglichkeiten grundsätzlich sozialadäquat und damit als
„zumutbar“ zu bewerten. Das
Jugendamt hat keine Hinweise dafür, dass darüber hinaus Lärmbelästigungen
stattfinden. Dr. Manuela
Schmidt |
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