Drucksache - 1618/VI
Das Bezirksamt wird um Auskunft gebeten: Wie nimmt das Bezirksamt darauf Einfluss und kontrolliert,
dass bei seinen öffentlichen Aufträgen (inklusive Konjunkturprogramme) begonnen
wird, in der Ausschreibung Mindestlöhne einzufordern und diese durch die
AuftragnehmerInnen gezahlt werden? Im Bereich der SE Immobilienmanagement sind auf Basis des
Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) für die dort aufgenommenen Gewerke und
Dienstleistungsbranchen die jeweiligen tarifvertraglichen
Mindestlohnvereinbarungen allgemein verbindlich und werden deshalb auch bei
Bau- und Dienstleistungsaufträgen Vertragsgrundlage. Dafür werden im Zuge der Angebotsabgabe zu Dienstleistungen
der betreffenden Branchen entsprechende Erklärungen abverlangt oder zu
auffällig günstigen Angeboten der von diesen Mindestlohnregelungen erfassten
Gewerke die Kalkulationen abgefordert und geprüft. Darüber hinaus ist die Kontrolle der Einhaltung der
Mindestlöhne Aufgabe der Behörden der Zollverwaltung. Das Tiefbauamt (TBA) verlangt bereits seit 2008 bei seinen
Ausschreibungen eine Beitrags- und Meldebescheinigung der Sozialkasse des
Berliner Baugewerbes als Nachweis der Lohnzahlungen. Anhand dieser
Bescheinigung wird die Einhaltung der Mindestlohnzahlung kontrolliert. Außerdem liegt den Ausschreibungsunterlagen das Formblatt
„Preisermittlung bei Kalkulation über die Endsumme“ bei, in dem
entsprechende Lohnangaben von den Unternehmen darzustellen sind. Dazu kommt noch, dass bei öffentlichen Aufträgen die
Auftragnehmer (Baufirmen) eine Selbstverpflichtung über die Fachgemeinschaft
Bau zur Zahlung von Tariflohn abgeben. Im Landschaftsbau gibt es Mindestlöhne nicht. Es wird aber darauf
geachtet, dass die öffentlich-rechtlichen Bestimmungen bei der Ausführung von
Bauleistungen eingehalten werden. Diese Vereinbarung ist Bestandteil der
Ausschreibungsunterlagen (ABau III 18 A). Die Baumaßnahmen werden alle dem
Senat gemeldet und dort wird entschieden, welche Baumaßnahmen kontrolliert
werden. Zu jeder Baumaßnahme muss auch zur Überprüfung der Firma eine Anfrage
an das Korruptionsregister gestellt werden. Das Schul- und Sportamt beachtet bei öffentlichen
Ausschreibungen die geltende Rechtslage im Land Berlin. Dies hat durch den Entscheid des EuGH zur
(Nicht)-Zulässigkeit von Mindestlöhnen bei Ausschreibungen in der Vergangenheit
zu unterschiedlichen Ausschreibungssituationen geführt. Das Schul- und Sportamt führt öffentliche Ausschreibungen
für Beköstigung, Schülerbeförderung und Ausstattungen für Schulen durch.
Weitere Leistungen wie Reinigung, Winterdienst etc. werden durch die SE Im im
Auftrag ausgeschrieben. 2009 hat das Schul- und Sportamt die Beköstigung der
Schülerinnen und Schüler an 15 Grund- und Sonderschulen ausgeschrieben. Dabei
bediente es sich in Amtshilfe des Einkaufsservices des BA Lichtenberg, der die
Ausschreibung und Vergabe dieser Dienstleistung durchführte. Die Ausschreibung
erfolgte auf der Grundlage der rechtlichen Vorgaben und beinhaltete auch die
Einforderung der Mindestlöhne als ein Ausschreibungskriterium. Der Zuschlag
erfolgte im Dezember 2009. Die Kontrolle der Einhaltung kann durch das Schul- und
Sportamt nicht erfolgen. Dagmar Pohle |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Bezirk | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker/in | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |
Kontakt
Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin
Büro der Bezirksverordnetenversammlung
Leiterin:
Anne Nentwich, BVV L
- Tel.: (030) 90293-5811
- Tel.: (030) 90293-5812
- Tel.: (030) 90293-5813
- Tel.: (030) 90293-5814
- Fax: (030) 90293-5815
- E-Mail bvv@ba-mh.berlin.de
Postanschrift:
12591 Berlin